15. April 2025

Stadt nähert sich dem Erhalt des Ankerzentrums

Die Stadtverwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen noch nicht ausreichen, um die Auswirkungen einer dezentralen Unterbringung von verwaltungstechnischer Seite zu quantifizieren. (3Min.Lz)

Wie im Oktober 2024 beschlossen, erstattet die Stadtverwaltung in jeder Vollsitzung des Stadtrates einen Bericht über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen zum Bamberger Ankerzentrum. In der Sitzung am 25. 3. 2025 legte die Verwaltung einen rd. zehn Seiten umfassenden Bericht für ein Konzept zur dezentralen Unterbringung von Geflüchteten als Konsequenz der Schließung des Bamberger Ankerzentrums vor. 

Zu diesem Thema trugen neben dem Oberbürgermeister auch Birthe Wagner von der Stabsstelle des Oberbürgermeisters eine mündliche Zusammenfassung vor.

So sei bereits im Januar d.J. deutlich geworden, dass die räumliche Unterbringung von Geflüchteten vorrangig in Bestandsimmobilien erfolgen sollte. Die Verwaltung bleibt dabei bei ihrer Empfehlung, eine Verteilungsgerechtigkeit über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen –  notfalls durch Containerstandorte, um einer Ghettoisierung vorzubeugen. 

Die Komplexität des Vorhabens ist jedoch stark von der Errichtung der sozialen Infrastruktur abhängig. 

Dabei steht außer Zweifel, dass die entsprechenden Kosten, wie etwa für Jugendhilfe, Integrationsarbeit und zusätzlichen Personalaufwand, sich negativ auf den städtischen Haushalt auswirken würden. 

Es ist die Aufgabe des Stadtrats, abzuwägen, ob die Vorteile der Dezentralisierung die Nachteile eines zu erwartenden Defizits überwiegen.

Dabei sei zu beachten, dass die dezentrale Unterbringung eine bessere Integration geflüchteter Menschen in den lokalen Arbeitsmarkt und das soziale Leben ermögliche.  Für Geflüchtete, die in Bamberg wohnen, würde sich der Zugang zu sozialen Netzwerken, dem Arbeitsmarkt, Bildungseinrichtungen etc. vergrößern. 

Der Oberbürgermeister ist der Ansicht, dass Ankerzentren aus humanitären Gründen abzulehnen sind, heißt es im schriftlichen Sitzungsvortrag.

Die grundlegende Frage liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Stadt Bamberg. Der bayerische Ministerialbeschluss aus dem Herbst 2024 legt vielmehr nahe, dass Gemeinschaftsunterkünfte aus Kostengründen vergrößert und stärker an die Unterbringung in Ankerzentren angeglichen werden sollen. Bewohner teurer kleiner Einheiten sollten in zentralere Einrichtungen umgesiedelt werden, damit die Kapazitäten in den größeren Unterkünften maximal genutzt werden. 

Die Entscheidung darüber, wie die Unterbringung gestaltet wird – auch innerhalb des Stadtgebiets, liegt letztlich beim Freistaat. 

Der Stadtrat muss entscheiden, welche Vorgehensweise in der Stadt als konsensfähig angesehen werden kann.

Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die Ergebnisse der in Bamberg durchgeführten Bürgerbeteiligung zwar nicht repräsentativ sind, doch ist unbestreitbar, dass sich eine überwältigende Mehrheit der Teilnehmenden grundsätzlich für den Verbleib des Ankerzentrums ausgesprochen hat. 

Die Beteiligung der benachbarten Anwohner am 13.03.2025 habe ebenfalls gezeigt, dass ein Weiterbetrieb des Ankerzentrums unter bestimmten Voraussetzungen, wie Belegungsmodifizierungen und besseren Bedingungen, denkbar sein kann.

Die Verwaltung führt die Gespräche mit der Staatsregierung weiterhin fort, wobei laut dem Verwaltungsvortrag die Beratungen des Ältestenrats von großer Bedeutung sind. Eine weitere Konkretisierung, auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen, ist aber erst dann möglich, wenn weitere Rahmenbedingungen von der Staatsregierung geklärt worden sind.

Aus der Vollversammlung meldete sich (nur) AfD-Stadtrat Jan Schiffers zu Wort und stellte fest, dass ein Antrag seiner Gruppe mit dem Wortlaut „Der Stadtrat erklärt den Ausstieg aus dem Bündnis ‚Sicherer Hafen‘ … und beschließt, dass eine Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern über die gesetzlichen Quoten und Pflichten hinaus nicht in Betracht kommt“ geschäftsordnungsmäßig nicht behandelt worden sei. In der Gesamtabstimmung votierten schließlich nur die zwei AfD-Vertreter mit Nein.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 26.03.25; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: WebZ

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3 Gedanken zu “Stadt nähert sich dem Erhalt des Ankerzentrums

  1. Die Belegung des ANKER ist seit Oktober 2023 um fast 2.000 Menschen gesunken. Aktuell sind (nur) noch 775 Personen dort untergebracht mit (stark) sinkender Tendenz. Es sollte doch möglich sein angesichts dieser Zahlen und Tendenz die Unterbringung dort, wie von den Bewohnern im Osten gefordert, unter veränderten und verbesserten Bedingungen erfolgt.

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  2. Naja, jetzt wo wir “überraschenderweise” nun doch keinen heim schicken und auch die Grenzen sperrangelweit offen lassen für jeden, der nach tausenden Kilometern durch sichere Drittstaaten “Asül” stammeln kann, da brauchen wir am Ende vielleicht noch mehr Kapazitäten.

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  3. Habe ich da richtig gelesen: “Der Oberbürgermeister ist der Ansicht, dass Ankerzentren aus humanitären Gründen abzulehnen sind.” Das war offensichtlich vor 9 Jahren noch anders. Da wollte er das Ankerzentrum.

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