Das Amtsgericht Bamberg ist bundesweit in zahlreiche Zeitungen gelangt. Es sprach einen Journalisten wegen eines manipulierten Fotos schuldig und verhängte eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. (2Min.Lz)
Bundesinnenministerin Faeser hatte Strafantrag gestellt
Der Chef des AfD-nahen Onlinemediums „Deutschland-Kurier“ ist verurteilt worden, weil er der Bundesinnenministerin ein falsches Zitat unterschob – nach Meinung verschiedener Zeitungen und Verfassungsrechtler offenkundig eher als Kritik denn als Verleumdung. Der Post des Journalisten auf der Plattform „X“ zeigt ein manipuliertes Foto von Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Sie hält sich ein Papier vor den Bauch, auf dem zu lesen ist: „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. (Einschlägig werden solche Fotomontagen, die durch Kommentare einen anderen Sinn erhalten, als “Meme” bezeichnet.)

Aber handelt es sich hierbei um Verleumdung? Dies würde bedeuten, dass man über eine andere Person eine falsche Behauptung streut, die – so der Wortlaut des Strafgesetzbuchs (§ 188) – geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder sie in der öffentlichen Wahrnehmung herabzuwürdigen.
Klar muss es unwahr sein, dass Faeser jemals mit Schildern herumgelaufen ist, auf denen „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ steht. Ihre Aufgabe ist es schließlich, Grundrechte zu schützen.
Andererseits ist es wahr, dass Faeser u.a. wegen ihres Engagements gegen Extremismus und Hass im Internet vor allem von rechts heftig angegriffen wird.
Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos
Selbst mit diesem geringen Vorwissen ist es schwierig, den Post als verleumderisch zu interpretieren. Vielmehr wirkt er wie eine politische Kritik, die in eine mehr oder weniger geglückte Satire verpackt ist. Strafbar kann das nur sein, wenn man das Bild und jedes Wort darauf wörtlich nimmt, ohne Rücksicht auf Zusammenhänge, mögliche Motive des Herstellers und die Fähigkeit des Publikums, Montagen aufgrund inhaltlicher Widersprüche als solche zu erkennen.
Nach Ansicht des Bamberger Amtsrichters handelt es sich bei der Fotomontage um eine falsche Tatsachenbehauptung, die nicht durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die Meinungsfreiheit sei nicht grenzenlos; sie müsse gegen Nancy Faesers Persönlichkeitsrecht abgewogen werden. Ein derartiges Foto, auf dem die SPD-Spitzenpolitikerin ein Plakat mit der Aufschrift „Ich hasse Meinungsfreiheit“ hochhält, habe es nie gegeben.

Was allerdings kaum jemand in Zweifel zieht.
Ebenfalls auf X hat sich der prominente FDP-Politiker Wolfgang Kubicki folgendermaßen geäußert: “Die Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg lässt sich weder mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungs- und Kunstfreiheit noch mit der jüngsten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6. März zu § 188 StGB in Einklang bringen. Für einen freiheitlichen Rechtsstaat ist dies ein wahrlich schandhaftes Urteil.”
Die beiden Rechtsanwälte des Verurteilten kündigten an, dass sie gegen das Urteil vorgehen werden.
Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 10.04.25; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: Deutschland-Kurier
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Die Mindestfreiheitsstrafe des 188 II StGB ist 6 Monate Freiheitsstrafe, das gehört zur Wahrheit schon dazu!
Diese Tatsache und das Urteil belegen, dass der Herr mit dem bestraften Post recht hatte.
Es ist unglaublich, wie sich die Schafe schweigend und ordentlich alle in Reihe stellen. Muss wohl an der Impfung liegen. 😉
(Redaktion: Sorry für 3. Post)
Lt. der Welt hat das BMI sich dahingehend geäussert, dass das ganze von der, finde ich, in vorauseilendem Gehorsamkeit getriebenen Bamberger Kripo ausging!
Die Jungs:innen haben anscheinend echt nichts zu tun!
https://www.welt.de/politik/deutschland/article255920306/Deutschland-Kurier-Nancy-Faeser-will-Urteil-gegen-Journalisten-nicht-kommentieren.html
Die Welt ist ein hart rechtskonservatives Blatt. So rechts, dass selbst der Fritz sie nicht ernst nimmt. Halten Sie sich lieber an SZ und Spiegel.
Wer nimmt den Fritz denn schon noch für voll? Ich hoffe doch sein „Antilügengesetz“ fällt ihm selbst so richtig auf die Füße!
Interessant ist, daß sogar die Grünenpolitikerin Ricarda Lang das Urteil auf Twitter (jetzt “X”) mit den Worten: “Sorry, aber so ein Urteil hat nichts mehr mit Verhältnismäßigkeit zu tun” kritisiert.
Siehe u.a.: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100674378/nancy-faeser-urteil-gegen-rechten-journalisten-stoesst-auf-kritik.html
Ich halte das Urteil für überzogen.
ja mei, des richters aufgabe ist es abzuurteilen, nicht mehr und nicht weniger hat er gemacht. wem´s net passt, kann zum landgericht gehen und dort sein glück versuchen.
Die Aufgabe des Richters ist unabhängig und, soweit das Menschen möglich ist, objektiv Recht zu sprechen.
“Sein Glück versuchen”, das spiegelt wider, wie es seit Jahren in Deutschland läuft.
Ob es Verfassungsrichter sind, die kurz vor dem Urteil bei der Kanzlerin dinieren.
Ob es mutige Richter sind, die nach eindeutigem Sachverständigengutachten ein Urteil fällen und deren Existenz dann vollkommen zerstört wir, weil es politisch nicht passt.
Irgendwas läuft grandios falsch.
Zur aktuellen causa und deren Akteuren sage ich nichts!
Dieses beredte Schweigen und sich ausbreitende allerorten spricht doch Bände, was die Meinungsfreiheit in diesem besten Deutschland aller Zeiten angeht.
https://www.youtube.com/watch?v=UbC_ovWbQFo
Raun, raun, deep state hat wieder zugeschlagen.
Aber Spaß beiseite, es ist Jahrzehnte lange Tradition, dass Bundeskanzler:innen bei Verfassungsrichtern dinieren.
Und wer sich ein bisschen, nur ein bisschen, über das BVG und seine Geschichte und die Personen informiert, wird sehen, dass diese einen Teufel tun werden und sich von irgendeinem dahergelaufenen, vorübergehenden Regierungschef beeinflussen lassen, ganz und gar im Gegenteil.
Korrekt. Gerade Verfassungsrichtende mit Parteibuch haben am Ende gerne ganz und gar nicht nach Gusto ihrer eigenen Partei entschieden.
hat mit *glück versuchen* nichts zu tun, so ist halt der aufbau der justiz oder die strafprozessordnung
Zum Glück aller ist das Fancy-Thema ja inzwischen von selbst erledigt. In Hessen wollte die schon keiner haben und im Bund nur Dank Quotenregelung ein Pöstchen seinerzeit bekommen. Bitte wieder dahin gehen, wo hergekommen: in die Unbedeutsamkeit.
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht!
Wenn wir bedenken, was für Strafen jemand von einem Volksgerichtshof oder einem Strafgericht der DDR bekommen hätte, dann ist doch diese milde Strafe für die allzu großzügige, eigenmächtige Auslegung der Meinungsfreiheit nun wirklich als gnädig zu bezeichnen. Insoweit leben wir tatsächlich im wahrscheinlich freiesten und demokratischsten Deutschland der letzten 90 Jahre, zumindestens wenn man die letzten 5 Jahre aus der Betrachtung nimmt. Das sollten sich die Freunde der Meinungsfreiheit mal genau überlegen!
Freut euch an eure Gedankenfreiheit, und jetzt alle mitsingen:
” Und sperrt man mich ein
im finsteren Kerker,
das alles sind rein
vergebliche Werke;
denn meine Gedanken
zerreißen die Schranken
und Mauern entzwei:
die Gedanken sind frei.”
Wer dieses Lied als kritisch interpretiert, darf sich das denken, aber bloß nicht sagen!