Der Bundesgerichtshof hat die Klage zweier ZEIT-Journalisten gegen die ZDF-Sendung Die Anstalt abgewiesen. Es ging um die Frage, wie exakt sich Kabarettisten bei zugespitzter Kritik an die Fakten halten müssen. Der Streit dreht sich um einen Beitrag der Satiresendung aus dem April 2014, in dem es um die Unabhängigkeit journalistischer Berichterstattung in Fragen der Sicherheitspolitik ging.

Darin warfen die Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner mehreren Journalisten eine große Nähe zu verschiedenen Organisationen vor, die sich mit Sicherheitspolitik beschäftigen – dargestellt in einem Schaubild mit vielen Linien. In dem Gespräch dazu fällt der Satz: "Die recherchieren da nicht, die sind da Mitglieder, Beiräte, Vorstände."

Dagegen hatten sich ZEIT-Herausgeber Josef Joffe und ein Redakteur gewehrt: Es sei unzutreffenderweise behauptet worden, sie seien Mitglieder, Vorstände oder Beiräte in den Organisationen. Der Redakteur Jochen Bittner kritisierte zudem, in der Sendung sei wahrheitswidrig behauptet worden, er habe wohlwollend über eine Rede von Bundespräsident Joachim Gauck berichtet, an der er selbst mitgewirkt habe. 

BGH hebt Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg auf

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatten die Journalisten noch recht bekommen; das ZDF wurde dazu verurteilt, die Äußerungen zu unterlassen. Das OLG hatte die Äußerungen als Tatsachenbehauptungen mit dem von den Klägern angenommenen Aussagegehalt gewertet, die unwahr und ehrverletzend seien und sich vom Zuschauer nicht als satirische Verfremdungen einordnen ließen. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BHG) nun jedoch auf.

Die BGH-Richter argumentierten, bei korrekter Ermittlung des Aussagegehalts "haben die Kabarettisten die oben genannten Aussagen nicht getätigt, sodass sie nicht verboten werden können". Bei einem satirischen TV-Beitrag komme es zudem auf den Gesamteindruck an. Das heiße, es sei in den Blick zu nehmen, "welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt". Demnach lasse sich dem Sendebeitrag im Wesentlichen nur die Aussage entnehmen, dass Verbindungen zwischen den Klägern und in der Sendung genannten Organisationen bestünden. Diese Aussage sei zutreffend.

Eine Verlagssprecherin teilte nach der BGH-Entscheidung mit: "DIE ZEIT respektiert das Urteil aus Karlsruhe, prüft aber weitere rechtliche Schritte. Die Meinungsfreiheit ist für Journalisten natürlich das höchste Gut, falsche Fakten jedoch bleiben falsche Fakten."