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Helmut Kohl Unschuld kostet 300.000 Mark

Das Bonner Landgericht stellt das Ermittlungsverfahren gegen Helmut Kohl ein, weil die Rechtslage unklar ist. Der Altkanzler muss aber 300.000 Mark für seine Unschuld bezahlen.

Bonn - Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) geht aus der CDU-Parteispenden-Affäre als "unschuldig" hervor. Das Bonner Landgericht stimmte am Freitag dem Antrag der Staatsanwaltschaft zur Einstellung ihres Ermittlungsverfahrens zu.

Kohl muss allerdings 300.000 Mark zahlen. Die Staatsanwaltschaft hat ihm dafür eine Frist von drei Monaten gesetzt. Mindestens bis zu diesem Zeitpunkt kann Kohl vor dem Berliner Untersuchungsausschuss das Aussageverweigerungsrecht für sich weiter in Anspruch nehmen.

Unklare Rechtslage

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts begründete ihre Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens gegen Kohl vor allem mit einer "völlig unklaren" Rechtslage. Es sei nicht klar, ob überhaupt der Straftatbestand der Untreue gegenüber der eigenen Partei erfüllt sei, erklärte die Sprecherin des Landgerichts, Susann Ulbert. Die Kammer habe daher auch keine Entscheidung in der Sache selbst getroffen.

Das Gericht habe sich bei der Zustimmung davon leiten lassen, dass bei Anklageerhebung ein langwieriges Verfahren zu erwarten sei und ein Urteilsspruch offen bliebe. Zudem wäre selbst bei einer Verurteilung voraussichtlich nur eine Geldstrafe in Betracht gekommen, welche die "freiwillige Zahlung" nicht überschreiten würde.

Kein Schuldeingeständnis

Der Anwalt Kohls, Stephan Holthoff-Pförtner, begrüßte die Feststellungen des Gerichts. Auch er unterstrich, dass Kohl jetzt "nicht nur als nicht vorbestraft gilt, sondern als unschuldig" angesehen werden muss. Die "Zahlungsauflage" sei "kein Schuldeingeständnis" Kohls.

Ausdrücklich betonte der Anwalt, es gebe für Kohl - wie es auch das Landgericht festgestellt habe - keinerlei Verpflichtung, die Namen seiner anonymen Spender zu nennen. Kohl hatte eingeräumt, zwischen 1993 und 1998 bis zu zwei Millionen Mark in bar von anonymen Spendern entgegengenommen und nicht - wie im Parteiengesetz vorgeschrieben - als Spenden ausgewiesen zu haben.

Verdacht der Untreue

Die Staatsanwaltschaft hatte am 3. Januar vergangenen Jahres gegen Kohl, der von 1982 bis 1998 Kanzler war, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der eigenen Partei eingeleitet.

Nach der Zustimmung des Landgerichts muss die Bonner Staatsanwaltschaft jetzt die vorläufige Einstellung des Verfahrens verfügen und Kohl zur Zahlung auffordern. Erst nach der Zahlung kann die endgültige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft erfolgen.

Entscheidend wurde für Kohl auch ins Feld geführt, dass er den Schaden für die Partei mit seiner Geldsammelaktion im Frühjahr vergangenen Jahres wieder gutgemacht habe. Dabei waren rund acht Millionen Mark zusammengekommen. Aus eigener Tasche hatte Kohl 700.000 Mark beigesteuert, indem er sein Haus in Oggersheim belieh.

Kohl sammelte privat acht Millionen Mark für die Partei

Nach Angaben des Landgerichts gehen die 300.000 Mark je zur Hälfte an die Mukoviszidose-Stiftung und an die Staatskasse zur Deckung der Ermittlungskosten. Bei der 1986 durch die Frau des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog, Christiane Herzog, ins Leben gerufenen Stiftung handelt es sich um eine Einrichtung, die unheilbar Kranken hilft. Mukoviszidose ist eine erblich bedingte Stoffwechselstörung, an der schätzungsweise 6000 bis 9000 Menschen in Deutschland leiden.

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