Begriffe wie „Cuba“ und „Havanna“ für Zigarren aus nicht-kubanischen Tabaken unzulässig – Aktuelles Gerichtsurteil des LG München

Auf eine Klage von Habanos S.A. hin hat das Landgericht München in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Bezeichnungen wie „Deckblatt: Habano 2000 Seco“ oder „Umblatt: Piloto Cubano Dominikanische Republik“ unzulässig sind für Zigarren, die aus nicht-kubanischen Tabaken hergestellt sind. „Cuba/Kuba“ und „Havana/Havanna“ sind geographische Herkunftsbezeichnungen, die in Bezug auf Tabak und Zigarren einen besonderen Ruf genießen. Bezeichnungen, die auf ursprünglich aus Kuba stammendes Saatgut Bezug nehmen, beinträchtigen den Ruf und die Unterscheidungskraft der kubanischen Herkunftsbezeichnungen in unlauterer Weise und ohne rechtfertigenden Grund.  Auch Angaben zur tatsächlichen Herkunft solcher nicht-kubanischer Tabake macht derartige Verwendungen kubanischer Herkunftsbezeichnungen nicht zulässig. 
Das Gericht unterstreicht in seiner Urteilsbegründung, dass „…die Insel Kuba und seine Hauptstadt Havanna nicht nur stellvertretend für Zigarrengenuss, sondern auch für die besondere Qualität des dortigen Tabaks…“ steht. „Kubanische Zigarren sind aufgrund der verwendeten Tabake und der besonderen Herstellungsmethoden (Handarbeit) für ihre besondere Qualität weltweit bekannt.“ Weiter heißt es: „Die willkürliche Verwendung dieser Herkunftsangaben unabhängig von einem aktuellen konkreten Bezug zu Kuba/Havanna beeinträchtigen ihre Unterscheidungskraft, weil dadurch die besondere Bedeutung dieser Begriffe für höchsten Tabakgenuss aus Kuba verloren geht“. … „Allein die Tatsache, dass die von der Beklagten verwendeten Tabake nicht-kubanischer Herkunft ihren Ursprung auf Kuba haben, da Samen von dort nach der kubanischen Revolution in andere Länder mitgenommen wurden, ist für eine Lauterkeit der Angaben, ungeachtet des diesbezüglichen Bestreitens der Klägerin – unzureichend.“ 
Anlass zu diesem Gerichtsverfahren gab die in letzter Zeit um sich greifende Unsitte, für nicht-kubanische Zigarren mit Hinweisen auf angebliches oder angeblich ursprüngliches „kubanisches Saatgut“ oder „Cuban Seed“ zu werben. Solche Hinweise sind – wie durch das jetzige Urteil bestätigt – rechtlich unzulässig. Auch inhaltlich sind sie für den Zigarrenraucher wenig hilfreich, denn Tabakpflanzen passen sich stark an Böden und Klimabedingungen an und entwickeln aus gleichem Saatgut in verschiedenen Anbaugebieten in kurzer Zeit höchst unterschiedliche Eigenschaften.
Unterschiedliche Regionen Kubas bieten in einzigartiger Weise für verschiedene Tabaksorten ideale Anbaubedingungen. So bilden beste Tabake in breiter Vielfalt die Grundlage für untereinander sehr verschiedene charakterstarke Havannas. Echtes kubanisches Saatgut wird seit vielen Jahrzehnten exklusiv für die kubanische Tabakproduktion gezüchtet und nicht exportiert. Hinzu kommen einzigartige handwerkliche Tradition und einzigartiges Wissen um die Geheimnisse bester Zigarren. 
Der besondere Ruf von Kuba für Tabak und Zigarren hat viele Gründe. 

 

Tabakfeld in Cuba