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   VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1201/21   

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https://dejure.org/2021,15503
VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1201/21 (https://dejure.org/2021,15503)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.06.2021 - 2 B 1201/21 (https://dejure.org/2021,15503)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Juni 2021 - 2 B 1201/21 (https://dejure.org/2021,15503)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 30.10.2020 - 2 B 2655/20

    Fahrrad-Demonstration von FridaysForFuture darf nicht auf der Autobahn A49

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1201/21
    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 12 , vom 15. Juni 2013 -2 B 1359/13 -, juris Rn. 2 und vom 30. Oktober 2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6 ).

    Anders als im Beschluss des Senats vom 30. Oktober 2020 - 2 B 2655/20 - (juris), in dem das Verbot der Führung einer Fahrraddemonstration über den auch hier streitgegenständlichen Autobahnabschnitt bestätigt worden ist, hat sich die Baustellensituation in Autobahnnetz rings um Kassel mittlerweile entspannt.

    Hier ist zum gewählten Versammlungszeitpunkt - anders als in dem am 30. Oktober 2020 (a.a.O.) entschiedenen Verfahren, das einen Freitagnachmittag betraf - nicht in besonderem Maße mit Berufsverkehr zu rechnen.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1201/21
    Art. 8 Abs. 1 GG gewährleistet auch das Recht, selbst zu bestimmen, wann, wo und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, BVerfGE 128, 226 ff., Rn. 64 und Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 , juris Rn. 61).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1201/21
    Art. 8 Abs. 1 GG gewährleistet auch das Recht, selbst zu bestimmen, wann, wo und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, BVerfGE 128, 226 ff., Rn. 64 und Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 , juris Rn. 61).
  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1201/21
    Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen (ständige Rspr. des BVerfG, vgl. z.B. Beschluss vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1201/21
    Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92 , juris Rn. 41; BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1090/06 -, BVerfGK 11, 102 , juris Rn. 19).
  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1201/21
    Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92 , juris Rn. 41; BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1090/06 -, BVerfGK 11, 102 , juris Rn. 19).
  • VGH Hessen, 31.07.2008 - 6 B 1629/08

    Zulassung einer Fahrraddemonstration auf einer Bundesautobahn

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1201/21
    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 12 , vom 15. Juni 2013 -2 B 1359/13 -, juris Rn. 2 und vom 30. Oktober 2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6 ).
  • VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20

    Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1201/21
    Eine weitere Reduzierung des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes findet im Hinblick auf die Vorwegnahme der Hauptsache nicht statt (§ 52 Abs. 1 GKG, Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013; vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juni 2020 - 2 E 1289/20 -, juris).
  • VGH Hessen, 14.06.2013 - 2 B 1359/13

    Demonstration über Marburger "Stadtautobahn" zulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1201/21
    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 12 , vom 15. Juni 2013 -2 B 1359/13 -, juris Rn. 2 und vom 30. Oktober 2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6 ).
  • VG Frankfurt/Main, 03.09.2021 - 5 L 2467/21

    Keine Fahrrad-Demo auf der Autobahn A5

    Spezifisch zur Frage einer Versammlung auf einer Bundesautobahn hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof zuletzt mit Beschluss vom 4. Juni 2021 - 2 B 1201/21 - juris, Rn. 2 bis 4, ausgeführt:.

    Erforderlich ist nach den oben genannten Maßstäben eine Abwägung der Interessen des Versammlungsanmelders an der gewünschten Nutzung der Autobahn und der Beeinträchtigung der durch erforderliche Straßensperrungen und Umleitungen betroffenen Allgemeinheit (vgl. HessVGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 2 B 1201/21 - juris, Rn. 6 ).

  • VG Freiburg, 15.07.2022 - 4 K 1863/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen verschiedene versammlungsrechtliche Auflagen

    Ob eine Bundesfernstraße für eine Versammlung genutzt werden kann, ist dabei anhand einer Prüfung und Bewertung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.11.2017 - 15 B 1370/17 -, juris Rn. 17; Hessischer VGH, Beschluss vom 04.06.2021 - 2 B 1201/21 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.06.2021 - 11 ME 126/21 -, juris Rn. 12; OVG Sachsen, Beschluss vom 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8).

    Demgegenüber ist das Versammlungsrecht stärker eingeschränkt, wenn der Bezug eher lockerer und auch auf andere Straßenabschnitte oder andere Bundesfernstraßen sinngemäß übertragbar ist (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8s; Hessischer VGH, Beschluss vom 04.06.2021 - 2 B 1201/21 -, juris Rn. 3 f.).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2021 - 11 ME 275/21

    Rechtmäßigkeit der sicherheitsbedingten Routenbeschränkung einer Fahrrad-Demo auf

    Bei der widmungsfremden Nutzung von Autobahnen ist unter anderem zu prüfen, ob die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn einen direkten Bezug zum Versammlungsthema hat (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 31.7.2008 - 6 B 1629/08 -, juris, Rn. 15; derselbe, Beschlüsse v. 4.6.2021 - 2 B 1193/21 und 2 B 1201/21 -, juris, jeweils Rn. 6).
  • VG Neustadt, 06.07.2023 - 5 L 577/23

    Fahrraddemo auf der B 10 darf stattfinden

    30 Der Umstand, dass die B 10 in dem hier von der Fahrraddemo betroffenen Bereich zwischen Landau-Godramstein und Annweiler-Ost lediglich für den Kraftfahrzeugverkehr zugelassen ist, schließt deren Nutzung für Versammlungszwecke nicht aus (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 2 B 1201/21 -, juris zu einer Bundesautobahn).

    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, im Rahmen von versammlungsrechtlichen Anordnungen gemäß § 15 Abs. 1 VersammlG größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße je nach Lage der Dinge im Einzelfall hinter die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zurückzutreten hat (Hessischer VGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 2 B 1201/21 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. November 2017 - 15 B 1370/17 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 24. März 2023 - 10 CS 23.575 -, juris).

  • VG München, 01.09.2021 - M 13 S 21.4561

    Untersagung der Durchführung einer Versammlung auf Autobahnen - Radsternfahrt

    bb) Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, dass durch eine Fahrraddemonstration auf einer Bundesautobahn keine Bedenken hinsichtlich einer Gefährdung des Gegenverkehrs aufgrund einer Ablenkung bestünden (HessVGH, B.v. 4.6.2021 - 2 B 1201/21 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 22.07.2022 - 5 B 194/22

    Versammlungsrecht; Fahrradkorso auf Autobahn

    Die Meinung, dass es sich anders als bei einem Unfall bei der Versammlung nicht um ein punktuelles Geschehen handle, das nur einen "kurzen Blick" ermögliche, sodass "Gafferunfälle" zu besorgen seien, und die Auffassung, dass Fahrraddemonstrationen auf Autobahnen nicht mehr atypisch, sondern der Bevölkerung mittlerweile bekannt seien (vgl. HessVGH, Beschl. v. 4. Juni 2021 - 2 B 1201/21 -, juris Rn.13), werden vom Senat nicht geteilt.
  • VG Ansbach, 23.08.2021 - AN 4 S 21.01552

    Abänderung der angezeigten Versammlungsstrecke

    Soweit der Bevollmächtigte der Antragstellerin geltend macht, dass Fahrraddemonstrationen auf Autobahnen mittlerweile nicht mehr völlig atypisch und der Bevölkerung bekannt seien (so HessVGH, B.v. 4.6.2021 - 2 B 1201/21 - juris Rn. 13), vermag das Gericht dieser Ansicht nicht zu folgen.
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