21.04.2022

Themen der TLM-Versammlung vom 5. April 2022

Versammlung

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Themen der TLM-Versammlung vom 5. April 2022

„Radio TEDDY“ und „VOGTLAND RADIO“ weiter auf dem Thüringer Hörfunkmarkt aktiv – beide Veranstalterinnen erhalten Verlängerung von Zulassung und Zuweisung ihrer Hörfunkprogramme in Thüringen

Die Zulassung der „Radio TEDDY GmbH & Co. KG“ zur Veranstaltung des 24-stündigen Hörfunkspartenprogramms „Radio TEDDY“ mit dem Schwerpunkt „Kinder- und Familienradio“ wird um acht Jahre verlängert. Die bisher genutzten UKW-Frequenzen in Arnstadt, Apolda, Eisenach, Erfurt, Gotha, Meiningen, Mühlhausen, Nordhausen und Weimar werden für diesen Zeitraum erneut zugewiesen.

Das Programm zeichnet sich durch einen hohen Wortanteil aus und richtet sich in vielen verschiedenen Rubriken an Kinder und Familien. Speziell in Zeiten und bei Themen, die Kinder belasten können, legt „Radio TEDDY“ besonderen Wert auf ein besonnenes und den Erfahrungshorizont der Kinder berücksichtigendes Programm. Zudem ist geplant, den Thüringenbezug im Programm auszuweiten.

Die Zulassung der „VOGTLAND RADIO Rundfunkgesellschaft mbH“ zur Veranstaltung des 24-stündigen regionalen Hörfunkprogramms „VOGTLAND RADIO“ und die Zuweisung der UKW-Frequenzen in Altenburg, Gera und Schleiz werden um sechs Jahre verlängert. Das Programm soll weiterhin einen auf das thüringische wie sächsische Vogtland ausgerichteten Charakter haben und insbesondere die gesellschaftliche Lage in der Region aufgreifen.

Weiterhin UKW für die Thüringer Bürgerradios

Die Versammlung stimmte der weiteren Anmietung von sechs UKW-Sendern für die Thüringer Bürgerradios in Eisenach, Erfurt, Jena, Nordhausen, Saalfeld und Weimar zu. Die Hörfunksender werden bei der DIVICON MEDIA HOLDING GmbH für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 von der TLM für die Bürgermedien angemietet und finanziert.

altenburg.tv – Erweiterung des Sendegebietes auf den Landkreis „Altenburger Land“

Die Versammlung stimmte der Erweiterung der Zulassung und Zuweisung der GML Mediengesellschaft mbH vom 29. Mai 2018 zur Veranstaltung des Programms „altenburg.tv“ auf das Verbreitungsgebiet Landkreis „Altenburger Land“ zu.

Zulassungsantrag der B&R-KLASSIK-UNION GmbH

Das Aufsichtsgremium der TLM hat die Widersprüche der B&R-KLASSIK-UNION GmbH vom 26. August 2021 zurückgewiesen. Die Rechtsbehelfe richteten sich sowohl gegen die Ablehnung des Zulassungsantrags zur Veranstaltung eines geplanten 24-stündigen, landesweiten unterhaltungsorientierten Hörfunkspartenprogramms „Radio Rosamunde“ in Thüringen als auch gegen die Ablehnung der dafür beantragten terrestrischen digitalen Übertragungskapazität beim neuen Hörfunkstandard DAB+. Letztere hatte die TLM 2021 der DIVICON MEDIA HOLDING GmbH zugewiesen.

Mediennutzung in der älteren und der jungen Generation: Vorstellung der SIM- und JIM-Studie (Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest, mpfs)

Erstmals untersuchte der mfps-Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest die Mediennutzung von Personen ab 60 Jahren in Deutschland, die in der SIM-Studie (Seniorinnen und Senioren, Information, Medien) 2021 veröffentlicht wurde. Deutlich wurde dabei, dass auch Menschen der älteren Generation hinsichtlich Zugang und Nutzung von digitalen Medien unterschiedlich agieren. 81 Prozent der Personen ab 60 Jahren sind zumindest selten online. Der Anteil der Onlinerinnen und Onliner sinkt jedoch deutlich mit steigendem Alter. In diesen Altersgruppen sind klassische Medien wie Fernsehen und Tageszeitungen nach wie vor wichtigste Nachrichtenquellen.

Schon seit vielen Jahren wird dagegen die JIM-Studie (Jugend, Information, Medien) zur Mediennutzung von Jugendlichen im Jahresrhythmus veröffentlicht. Für junge Menschen spielt die Suche nach Informationen und Nachrichten nicht erst seit der Corona-Pandemie eine große Rolle, was gerade bei der aktuellen Diskussion um Fake News und Glaubwürdigkeit von Nachrichtenquellen eine besondere Bedeutung hat. Bei der Frage nach ihren drei wichtigsten Nachrichtenquellen nennt ein Drittel der 12- bis 19-Jährigen das Fernsehen (32 %), jeweils ein Fünftel das Radio (22 %) und das Internet (21 %).

Die Studien sind hier gratis downloadbar: www.mpfs.de.

Änderung der TLM-Hauptsatzung beschlossen

Die Regelung in der TLM-Hauptsatzung zur Beschlussfassung in virtuellen Sitzungen wurde geändert, um einen größeren Handlungsspielraum für Abstimmungen zu eröffnen. Danach kann zukünftig in virtuellen Sitzungen insbesondere durch Handheben, Nutzen eines digitalen Abstimmungstools, Abfrage der abstimmungsberechtigten Sitzungsteilnehmenden oder auf Beschluss auch durch ein nachgelagertes Umlaufverfahren abgestimmt werden. Die Änderung tritt nach Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger in Kraft.