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Fall Chantal: Tod einer Elfjährigen

Foto: dapd

Tod eines Pflegekinds Chantals Vermächtnis

Warum musste die elfjährige Chantal sterben? Die Stadt Hamburg versucht den Tod des Pflegekinds aufzuarbeiten - und sie tut sich schwer. Viele Mängel waren eklatant, viele auch bekannt. Was aber kann der Staat leisten, wie viel Sicherheit für Pflegekinder ist möglich?
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Christiane Blömeke von den Grünen fragt sicherheitshalber noch mal nach. Wie das jetzt genau sei mit den Drogentests. Senator Detlef Scheele beginnt seine Antwort mit "Dann sage ich es zum dritten Mal", er klingt leicht genervt. Die Sitzung dauert schon ein paar Stunden, es geht auf 23 Uhr zu. Die Luft ist trocken, auf den Tischen schwinden die Getränkevorräte, und hier, in einem Sitzungszimmer im Hamburger Rathaus, ist kein Ende absehbar. Melanie Leonhard von der SPD möchte gleich noch etwas sagen, ebenso wie Finn-Ole Ritter von der FDP und Christoph de Vries von der CDU.

Dieser Ausschuss  hat nur ein Thema, aber das gibt unendlich viel Gesprächsstoff her. Blömeke und ihre Kollegen reden über den Tod des Pflegekinds Chantal. Die Elfjährige starb am 16. Januar an den Folgen einer Methadon-Überdosis.

Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen, die Stadt musste handeln. Wer allerdings eine Revolution erwartete, wurde enttäuscht. Die Bürgerschaft lagerte die Aufarbeitung in den "Sonderausschuss zum Tod des Mädchens Chantal" aus.

Die Stadt Hamburg hat Chantals Leben verwaltet, nun verwaltet sie ihren Tod. Und will wenigstens jetzt alles richtig machen. Das Schicksal des Mädchens wird auf Tagesordnungspunkte verteilt, in Behördendokumenten seziert. Es ist der Versuch, die Katastrophe mit den Mitteln der Sozialbürokratie zu bewältigen.

Streitfrage Drogentests

Die Aufarbeitung hat Ungeheuerliches zutage gefördert. Ein Bericht  zeigte, dass dem Jugendamt "die Familienverhältnisse, die Drogenabhängigkeit der Pflegeeltern, der Wohnungszustand, die Arbeitssituation" bekannt waren, ebenso "die Überforderung der Pflegeeltern und die Vernachlässigung der Pflegekinder". Chantal, so das Fazit, hätte nie in der Familie untergebracht werden dürfen. Ein anderer Report  bezeichnete "strukturelle Probleme und weitergehende Mängel in der Wahrnehmung der Fach- und Dienstaufsicht" als kennzeichnend für den Umgang mit Hamburger Pflegekindern.

Ein Regelwerk der Familienbehörde soll nun Schutzlosigkeit weiterer Pflegekinder verhindern. Der zentrale Begriff im 14-seitigen "Entwurf Fachanweisung Pflegekinderdienst" lautet Kindeswohl. Es bemisst sich an so technokratischen Dingen wie Besuchsfrequenzen, Perspektivklärungen, Schnittstellenreduzierungen.

Oder eben Drogentests. Wer die Ausschusssitzungen beobachtete, konnte zeitweilig den Eindruck gewinnen, als ließe sich die Sicherheit von Pflegekindern allein dadurch garantieren. Nun ist ein Test für alle Haushaltsangehörigen ab 18 in potentiellen Pflegefamilien Pflicht; ob das Pflegekindern hilft, ist im Ausschuss umstritten.

Konsens herrscht bei anderen Regeln, etwa der frühzeitigen Klärung der Perspektive der Kinder: Sollen sie zurück in ihre Herkunftsfamilie oder bei den Pflegeeltern bleiben? Den Kindern soll eine oft jahrelange Hängepartie erspart werden. Außerdem wurde festgelegt, dass Verwandte künftig als Pflegefamilien dieselben Standards erfüllen sollen wie Nichtverwandte. Das Regelwerk klingt in Teilen so banal, dass man sich fragt, weshalb erst ein Pflegekind sterben musste, um diese Standards festzulegen.

Druck der öffentlichen Erwartung

Es soll für mehr Sicherheit sorgen: durch größere Verbindlichkeit, klarere Standards, mehr Kontrolle. Ob Letzteres die richtige Lehre aus dem Fall Chantal ist, darf zumindest bezweifelt werden. Das alte Regelwerk wäre bei Chantal völlig ausreichend gewesen - wenn die Beteiligten danach gehandelt hätten. Dieses Risiko können auch die neuen Regeln nicht beseitigen.

Zudem könnten sie sich als Bumerang erweisen. Langjährige Pflegeeltern fühlen sich unter Generalverdacht gestellt. Klaus Wolf, Mitglied der Forschungsgruppe Pflegekinder an der Uni Siegen, sagt: "Mehr Kontrollen sind sinnlos und nebenwirkungsreich." Er meint: Wer Familien intensiv auf Pflegekinder vorbereitet und eng betreut, helfe ihnen. Wer mehr kontrolliert, vergraule sie.

Es gilt, die Interessen der Behörde, der Pflegeeltern, der freien Träger und der Öffentlichkeit zu vereinen. Die Aufgabe des Ausschusses ist undankbar. Man könnte auch sagen: nahezu unlösbar. Der Ausschuss steht vor einem Dilemma: Die Öffentlichkeit erwartet, dass ein weiterer Fall Chantal verhindert wird. Die Ausschussmitglieder wissen, dass es absolute Sicherheit nicht geben kann.

Der Erwartungsdruck ist groß, er lässt sich nur durch penible Arbeit abmildern, die jeden Vorwurf der Schludrigkeit entkräftet. Deshalb nehmen die Mitglieder sechsstündige Sitzungen bis tief in die Nacht auf sich. Deshalb stellen sie Fragen an Experten oder den Senator lieber mehrfach. Und deshalb arbeiten sie fast immer sachlich und konzentriert. Oft beginnen Ausschussmitglieder ihre Beiträge mit Halbsätzen wie "Was dieser tragische Fall gezeigt hat" oder "Die furchtbaren Umstände des Todes von Chantal". Das ist kein vorgetäuschtes Mitgefühl, sondern tatsächliche Betroffenheit. Die Politiker verstehen Chantals Tod als Auftrag, nun alles richtig zu machen. Sie wissen auch, dass es zu spät ist, sie dem Mädchen nicht gerecht werden können.

Gute Betreuung war bislang Glückssache

Der Fall Chantal war ein Politikum, lange bevor der Ausschuss im Juli seine Arbeit aufnahm. Pia Wolters, Leiterin des zuständigen Jugendamts, wurde Ende Januar freigestellt. Der Chef des Hamburger Bezirksamts Mitte, Markus Schreiber, trat im Februar zurück. Schreiber sagte, persönlich habe er keine Fehler gemacht. Wenn nicht er, wer dann? Die Staatsanwaltschaft hat mehrere Personen im Blick:

  • Chantals Pflegeeltern: Sie sind der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht angeklagt. Ermittler hatten in der Garage und am Arbeitsplatz des Pflegevaters Methadon-Tabletten gefunden.
  • Fünf Mitarbeiter des Jugendamts: Sie sollen ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt, Warnhinweise übersehen und ignoriert haben.
  • Eine Mitarbeiterin des Verbunds Sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE): Er betreute im Auftrag des Jugendamts Chantals Pflegefamilie. Inzwischen haben die Behörden dem VSE gekündigt. Auch der VSE-Mitarbeiterin wird eine Verletzung ihrer Fürsorgepflicht vorgeworfen.

Es wäre falsch, den Fall Chantal auf das Versagen von Personen zu reduzieren. Der Tod des Mädchens offenbarte Mängel im System: Ob ein Pflegekind in Hamburg vernünftig untergebracht und betreut wurde, war Glückssache. Doch es stellt sich die Frage, ob der Fall überhaupt für eine Generalüberholung der Pflegekinderbetreuung geeignet ist. Wäre Chantal ein leibliches Kind der Familie gewesen, würde sich ein Ausschuss jetzt nicht mit der Situation von Pflegekindern befassen - sondern der Vergabe und Kontrolle von Methadon.