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Gerichtsbeschluss in Coronakrise Jobcenter muss obdachlosem EU-Bürger Hartz IV zahlen

Vielen obdachlosen Ausländern stehen in Deutschland keine Sozialleistungen zu. Nun stellt das Sozialgericht Düsseldorf in einem Beschluss fest: In der Coronakrise hat der Staat das Überleben zu sichern.

Die Coronakrise trifft derzeit viele Menschen in Deutschland - etwa Soloselbstständige oder Beschäftigte, die ihren Job verlieren oder in Kurzarbeit mit erheblich weniger Geld auskommen müssen. Viele, die von Sozialleistungen leben, kommen nun noch schwerer über die Runden, weil die Versorgung durch Tafeln eingeschränkt ist oder ihr kleiner Zuverdienst nun wegfällt.

Im wahrsten Sinne um Leben oder Tod geht es aber bei einer Personengruppe, die schon in normalen Zeiten am untersten Rand der Gesellschaft lebt: obdachlose Ausländer, oft auch EU-Bürger, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Hartz IV haben. Sie schlagen sich manchmal als Tagelöhner durch, manchmal auch durch Betteln. Beide Einnahmequellen sind nun durch die massiven Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie so gut wie versiegt. "Es dürften in Deutschland mehrere Zehntausend Menschen unter vergleichbaren Umständen leben, ohne Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistungen, ohne Anspruch auf medizinische Versorgung", sagt Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles.

Das Sozialgericht Düsseldorf hat sich nun am Dienstag in der Begründung eines Beschlusses mit dieser Extremsituation in der Coronakrise befasst – und sieht den Staat ausdrücklich in der Pflicht, das Überleben dieser Menschen zu sichern.

Gericht ist Leistungsverweigerung "völlig unverständlich"

Im konkreten Fall verpflichtete das Gericht das Jobcenter Wuppertal per einstweiliger Anordnung, einem obdachlosen Portugiesen vorerst Hartz IV zu zahlen. Der Fall ist zwar in vielerlei Hinsicht nicht einfach auf alle obdachlosen Ausländer anzuwenden und im Detail recht speziell – so lebt der Mann schon seit vielen Jahren in Deutschland und kann Rentenversicherungszeiten ab 1994 nachweisen. Bei ihm war auch weniger strittig, ob ihm überhaupt Sozialleistungen zustehen, sondern eher, welche.

Aber in der Begründung, die dem SPIEGEL vorliegt, trifft das Sozialgericht eine allgemeingültige Aussage zur Coronakrise. Es sei dem Gericht "gerade in der derzeitigen Extremsituation aufgrund der Pandemiesituation völlig unverständlich", wie das Jobcenter die Leistung verweigern konnte. Und dann:

"Einem ausländischen Obdachlosen, der wegen geschlossener Grenzen in Europa derzeit auch nicht in sein Heimatland zurückreisen kann, um gegebenenfalls dort Sozialleistungen zu beantragen, ist nach Auffassung des Gerichts nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch hier von deutschen Behörden ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewähren, das sein Überleben in dieser Zeit sichert, zumal aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens es derzeit für Obdachlose mehr als schwierig sein dürfte, auf der Straße Leistungen gegebenenfalls zu erbetteln."

(Aktenzeichen S25 AS 1118/20 ER)

Für Tacheles-Sozialrechtsreferent Thomé hat der Beschluss damit bundesweite Bedeutung. Erstmals seien in der Coronakrise so klar von einem Gericht auch grundsätzlich nicht berechtigten EU-Bürgern Leistungen zuerkannt worden, die "natürlich auch die Pflichtversicherung in der Krankenkasse" und damit den "Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung" beinhalten. "Das Sozialgericht hat damit die überfällige Gewährleistungspflicht des Staates für ein menschenwürdiges Existenzminimum und somit dem Überleben in dieser Corona-Pandemie klargestellt", sagt Thomé. "Für diese Menschen ist der Düsseldorfer Beschluss ein Meilenstein."

Thomé sieht nun Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der Pflicht: Die Rechtsansicht des Sozialgerichts Düsseldorf solle nun auch in eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Jobcenter umgesetzt werden, damit Betroffene nicht einzeln klagen müssten, fordert er.

Jobcenter will nun zahlen

Im konkreten Fall handelte es sich allerdings um ein Jobcenter, das gar nicht der BA untersteht, sondern allein von der Kommune getragen wird – der Stadt Wuppertal. In der Nachbargemeinde habe der Mann zuvor problemlos Hartz IV erhalten, sagt Tacheles-Referent Thomé.

Das Jobcenter Wuppertal werde die Leistungen nun wie vom Gericht angeordnet auszahlen, sagte eine Vertreterin dem SPIEGEL. Sie verwies darauf, dass der Mann den Antrag bereits im Dezember 2019 gestellt habe, aber unklar war, ob ihm Hartz IV (für das das Jobcenter zuständig ist) oder Sozialhilfe (für die das Sozialamt der Kommune zuständig ist) zustünde. Weil es dafür darauf ankomme, wie lange der Mann sich nachweislich in Deutschland aufhalte und er die entsprechenden Unterlagen nicht vorgelegt habe, sei der Antrag im Januar abgelehnt worden. Daraufhin habe der Mann Anfang Februar Widerspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden werden konnte.

Kurz: Das Jobcenter sei noch weit vor der Coronakrise mit dem Fall befasst gewesen. "Wenn der Antrag im März eingegangen wäre, wäre es sicher anders gelaufen", sagte die Jobcenter-Vertreterin. Die unklare Aufenthaltssituation hätte man dann auf dem kurzen Dienstweg zu klären versucht.

Dennoch lässt die Begründung des Sozialgerichts Düsseldorf zumindest daran zweifeln, ob die Behörden in Wuppertal allgemein angemessen mit den Lebenslagen Obdachloser umgehen. So habe die Ausländerbehörde – neben dem Jobcenter und dem Sozialamt die dritte involvierte kommunale Behörde – "dem Antragsteller, dem Unterlagen verloren gegangen sind, trotz Aufforderung durch seine Rechtsanwältin keine (neue?) Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht ausgestellt – und das trotz Hinweis auf das vorliegende Verfahren".