Betreff
Bau eines Lehrschwimmbeckens für die Gemeinde Augustdorf -Antrag vom 15.03.2022
Vorlage
0291/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag zur Errichtung eines Lehrschwimmbeckens wird vor dem Hintergrund der hohen Investitions-, Instandhaltungs- und Betriebskosten abgelehnt.

 


Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten:

 

Die Grundschule In der Senne beantragt mit Schreiben vom 15.03.2022 die Errichtung eines Lehrschwimmbeckens für die Schulkinder der Augustdorfer Schulen, die Bürger und ortsansässigen Vereine. Zur Begründung wird auf den beiliegenden Antrag verwiesen.

 

Die Vorhaltung eines Lehrschwimmbeckens bietet den Augustdorfer Schulkindern und den Bürgern viele Chancen und Möglichkeiten, dieses pädagogisch und für die Freizeitgestaltung zu nutzen. Insbesondere vor dem Hintergrund das einschlägige Studien zu dem Ergebnis kommen, dass Kinder vermehrt nicht schwimmen können, ist das Angebot eines Lehrschwimmbeckens enorm wichtig.

 

Aufgrund des Baualters der Grundschule In der Senne sind in den nächsten Jahren erhebliche finanzielle Aufwendungen für den Weiterbetrieb erforderlich. Die Verwaltung plant in 2022 eine umfangreiche Bestandsaufnahme des Gebäudes und wird auf dieser Grundlage die weitere Vorgehenswese beraten. 

Die Investitionskosten eines Lehrschwimmbeckens sind immens. Die jährlichen Betriebskosten (Beheizung, Wasserproben, Reinigung etc.) und Instandhaltungskosten würden die finanziellen Möglichkeiten des Gemeindehaushaltes bei weitem übersteigen. Insofern muss der Antrag leider abgelehnt werden.

 

Nach Rücksprache mit Herrn Bilstein (Dienstleistungszentrum der Bundeswehr) steht das Schwimmbad der Bundeswehr den Schulen nach den Osterferien für den Schwimmunterricht wieder zur Verfügung. Jeweils Freitags von 7:45 Uhr bis 10:00 Uhr.

 

 


Anlagen:

 

Antrag vom 15.03.2022