Geständnis für 5.000 Euro – Seite 1

Thomas Fischer ist Bundesrichter in Karlsruhe und schreibt für ZEIT und ZEIT ONLINE über Rechtsfragen. Weitere Artikel seiner Kolumne finden Sie hier – und auf seiner Website.

Die Sache ist nun geklärt.

Herr Sebastian Edathy, einst Bundesinnen- und somit Kriminalitätsbekämpfungs- und Opferschutz-Minister in spe, ist nicht schuldig. Um dies vom Landgericht Verden an der Aller bescheinigt zu kriegen, musste er sich vor der Weltgeschichte, der Staatsanwaltschaft und der Presse verneigen und bekennen, dass er den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt und (daher) einen "Fehler" begangen habe. Die Tinte auf dem folgenden vorläufigen Einstellungsbeschluss war noch nicht trocken, als Edathy die Welt wissen ließ, er sei selbstverständlich unschuldig. Strafrechtsdogmatisch wäre so etwas nur möglich, wenn seine Tat entweder gerechtfertigt wäre – eine "Notstandslage", die den Erwerb von Jugendpornografie gebietet, ist aber bisher nicht behauptet worden – oder wenn er wegen Geisteskrankheit schuldunfähig wäre. Auch diese These ist noch nicht vertreten worden. So endet der Fall im Niemandsland.

Welchen "Fehler" Edathy denn nun im Einzelnen begangen hat, blieb im Ungewissen. Mit Erleichterung, so lesen wir, nahmen die von weither angereisten Journalisten zur Kenntnis, dass die instrumenta sceleris (also Filme und Bilder) "nicht in Augenschein genommen werden mussten". Man kann sich die Freude der Reporter, denen gewiss schon der Angstschweiß vom Kinn rann (oder war es Speichel?), gut vorstellen. Immerhin für die Archive aber hätte Edathy, am besten in Handschellen, doch wenigstens eines der Fotos hochhalten können. Mit dem Preis dafür hätte er einen schönen langen Urlaub finanzieren können. Und es wäre das Pressefoto des Jahres geworden. Schon weil der Fotograf selbstverständlich mit geschlossenen Augen fotografiert hätte – vor Ekel.

Pornografie

Das Volk ist sich, so wird berichtet, sicher: Die Einstellung des Verfahrens ist eine unerträgliche Frechheit. Wenn eines hart, gnadenlos, konsequent, unnachgiebig verfolgt und bestraft gehört, dann doch wohl das: nackte Jugendliche in eindeutigen Posen! Schon der von der Staatsanwaltschaft rein zufällig genannte Titel des gewiss hoch ambitionierten Streifens: Buben, freiwillig abgerichtet lässt Grauenhaftes ahnen. Er klingt wie Blutjunge Teens, schamlos verführt oder Lolitas extrem – also wie die Kinohits der 1970er, die Vati bis heute im Keller aufhebt (aus cineastischen Gründen).

Das Volk will nackte Jugendliche auf gar keinen Fall sehen und kann den Anblick auch gar nicht ertragen – schon die Vorstellung verursacht ihm Übelkeit. Man wendet sich Erfreulicherem zu: zum Beispiel den hervorquellenden Brüsten der Moderatorin der Kindershow Song Contest. Oder dem Hintern eines Girls im Magazin: angeblich 19, sieht aus wie 15. In der Businessclass hält der Purser seriöse Magazine für den Businessman bereit: Gala, Bunte und Harper's Bazaar. Innen: Ausgemergelt hohlwangige Knochengerüste sogenannter Frauen, aufgeschäumt aus dem Nichts. Missbraucht von sich selbst und jedem. Kleine Mädchen, 16 Zentimeter über der Wirklichkeit balancierend. Eingefallene Flanken, fettfreie Oberschenkel, Brüste so wertvoll wie Fruchtzwerge. 90 Prozent der 15-Jährigen konsumieren oft oder gelegentlich harte Pornografie. Und niemand kann sich vorstellen, was Herrn Edathy trieb, unseren undurchdringlichen indischen Kunst- und Knabenfreund?

Bild nahm sich am 9. März seiner an: Dort zeigt "Rudi" (63), Spediteur und "Herr über 35 Laster" (sic!), auf Seite 3 seinen Kipper vor, auf den er einen Edathy-feindlichen Witz hat kleben lassen. Das Bild: angeblich 93.000-mal auf Facebook empfohlen. In derselben Ausgabe finden wir ein 20 Zentimeter großes Foto der "süßen Josefine" (14), die mit ihrem heimlichen Liebhaber (47) vielleicht ans Mittelmeer geflüchtet ist. Wir freuen uns auf die Fortsetzung.

Verfahrenseinstellung gegen Auflage

Am 2. März 2015 ist das Strafverfahren gegen den Angeklagten Edathy wegen Erwerbs und Besitzes jugendpornografischer Schriften vom Landgericht Verden an der Aller gemäß Paragraf 153a der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt worden, unter der Bedingung, dass der Angeklagte eine Geldbuße von 5.000 Euro zahle. Nach Zahlung der Buße wird das Verfahren endgültig eingestellt und kann – Ausnahmen sind theoretisch möglich, hier aber nicht ersichtlich – auch nicht wieder aufgenommen werden. Die "Geldbuße" ist – wie der Name schon sagt – keine "Strafe": Der Beschuldigte wird nicht "bestraft", es ergeht kein Urteil. Daher ist es selbstverständlich, dass er als "nicht vorbestraft" gilt. Und es ist auch selbstverständlich, dass der Beschuldigte nicht "schuldig" ist: Die Feststellung von strafrechtlicher Schuld setzt in einem Rechtsstaat eine Verurteilung voraus.

Häufig werden Geldbußen mit einem Bezug zur Straftat verteilt

Bei Anwendung des Paragrafen 153a wird das "Öffentliche Interesse" an einer Bestrafung durch Erfüllung der Auflage (das kann eine Zahlungs- aber auch eine Arbeitsauflage sein) beseitigt. Das Interesse, von welchem da die Rede ist, ist nicht etwa das Ergebnis einer Umfrage in Fußgängerzonen – dann gäbe es die Vorschrift nicht. Bürger verlangen regelmäßig die härteste Bestrafung für jede Bagatelle, die von anderen begangen wird (bei gleichzeitig maximalem Mitleid für sich selbst). Es ist vielmehr zu verstehen als Interesse im Sinn einer – als wohlinformiert, neutral und ausgewogen urteilend gedachten – Allgemeinheit. Nicht um die Rachegelüste einer Menschenmasse geht es, sondern um das Gemeinwesen.

Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist 1974 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorschrift sollte für Bagatellen eine beschleunigte, für den Beschuldigten schonende Variante der Verfahrenserledigung eröffnen. Tatsächlich ging es schon damals nicht in erster Linie um den "Schutz" von Beschuldigten oder Geschädigten, sondern um Kosten- und Zeitersparnis.

Das dahinterstehende sogenannte "Opportunitätsprinzip" ist in gewissem Maß das Gegenteil des "Legalitätsprinzips", das die Grundlage unseres Strafprozessrechts bildet und Staatsanwaltschaften und Gerichte verpflichtet, jede bekannt gewordene Straftat zu verfolgen und einer Aburteilung zuzuführen. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht Verfahrensbeendigungen ohne (vertiefte) Kenntnisnahme eines Richters. Es macht "Schuld"-Quanten abhängig von zukünftigen Leistungen des Beschuldigten. Es ist eine vereinfachte und billige Form der Verfahrenserledigung.

Genau dies ist in der Strafprozesswissenschaft seit jeher kritisiert worden. Die Justiz hat aber den Vorwurf, es handle sich um ein systemwidriges Rechtsinstitut, das Beschuldigte bevorzuge, stets zurückgewiesen. Die Vorschriften der Paragrafen 153 (Einstellung ohne Auflagen) und 153a (Einstellung mit Auflagen) haben eine Erfolgsgeschichte ohnegleichen. Heute verfahren Staatsanwaltschaften und Gerichte in Hunderttausenden von Fällen nach diesen Vorschriften – ohne sie wäre der Geschäftsanfall mit dem bestehenden Personal gar nicht zu bewältigen.

Von der Vorschrift profitieren unzählige Beschuldigte. Die ganz große Mehrzahl von ihnen ist keineswegs prominent, reich oder sonst privilegiert. Herr Edathy hat 5.000 Euro Geldbuße gezahlt, Herr Ecclestone 100 Millionen Dollar. Eingestellt gegen Geldbußen wurden die Verfahren gegen Helmut Kohl, gegen reiche Konzernvorstände und prominente Künstler. 999 Promille aller Einstellungen betreffen aber ganz normale Bürger, also dieselben Leute, die sich über alle Maßen empören, wenn auch einem Prominenten die Vorschrift einmal zugutekommt. Hunderttausende Steuerhinterzieher, Kleinbetrüger, Diebe, Körperverletzer, Verleumder, Versicherungsbetrüger, Urkundenfälscher erfahren jährlich, wovon ich spreche. Sie alle machen es wie Edathy: Sie zahlen, geben nichts zu, schweigen und sind erleichtert.

Noch mal Glück gehabt, sagt der Strafverteidiger dann meist zum Mandanten. So viel Glück freilich nun auch wieder nicht. 5.000 Euro verursachen, wenn sie fehlen, einen ordentlichen Schmerz bei jemandem, der zurzeit vermutlich weniger als das im Monat verdient. Und wenn man meint, man werde zu Unrecht beschuldigt und habe eigentlich nichts Strafbares getan, sind 5.000 Euro ziemlich viel Geld für das Wohlwollen der Justiz.

Über die Zuweisung der Geldbußen entscheidet das Gericht, das sie festsetzt. Bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft liegen lange Listen von "Geldbußenempfängern", meist gemeinnützige Vereine. Auf so eine Liste zu gelangen und den Strafrichtern und Staatsanwälten möglichst präsent zu sein, ist manchen der Empfänger viel Aufwand und bedenklich viel Werbung wert. Manche veranstalten läppische Vortragsreihen, auf denen für Kurzreferate schöne Honorare an Richter oder Staatsanwälte gezahlt werden.

Häufig werden Geldbußen mit pädagogischem Impetus und einem Bezug zur Straftat verteilt: Der wegen Körperverletzung seiner Ehefrau oder wegen Stalkings Beschuldigte muss an das örtliche Frauenhaus zahlen, der Dealer an ein Projekt für Suchthilfe, der betrunkene Unfallflüchtige an die Verkehrswacht oder die Anonymen Alkoholiker.

Das alles ist tägliches Massengeschäft. Probleme dieses "Opportunitäts"-Verfahrens sind ein eigenes Thema; sie sollen hier nicht vertieft werden. Die Bürger wissen fast nichts darüber, obgleich es große Teile der Strafjustiz beherrscht! Der Gesetzgeber muss sich bei Gelegenheit überlegen, ob und wie die Grenzen zwischen zwingender Strafverfolgung und Ermessen, Strafe und Buße, Vereinfachung und "Symbolik", Opferschutz und "Erledigungsdruck" neu gezogen werden sollen.

Volkszorn und Interesse

Kaum hat sich die Volksseele davon erholt, dass der Freistaat Bayern sich 99 Ecclestone-Millionen zu Gemüte geführt hat, muss sie den nächsten Schlag verkraften: Statt härtester Freiheitsstrafe plus Auspeitschen trifft Herrn Edathy bloß eine Geldbuße an den Kinderschutzbund! Die Öffentlichkeit ist – unter vorsichtiger Anfeuerung von Teilen der Presse – "schockiert" und "empört". Internet-"Petitionen" werden verfasst, die sich gegen den "Freikauf" wenden. Furor herrscht und Hass gegen Edathy, der es an "Demut" fehlen lässt.

Der von der Geldauflage begünstigte Kinderschutzbund Niedersachsen sah die Stunde der Bewährung gekommen, riss die Kampfstandarte an sich und stürmte voran: Die Geldbuße, so teilte der Kinderschutzbund mit, werde nicht angenommen. Sie sei "ein fatales Signal". Denn: "Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können." Wie schön gesagt! Die in Raserei verfallene Twitter-Gemeinde feiert die Heldentat.

Selten ist Dummheit zuvor so angeheizt worden

In seinem Jahresbericht sagt der Kinderschutzbund Niedersachsen großen "Dank den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die durch Zuwendungen unsere Tätigkeit unterstützen." Sein Kassenbericht für 2012 weist von den Gesamteinnahmen (1,2 Millionen Euro) 460.000 als "Spenden und Bußgelder" aus. Man darf wohl annehmen, dass die Geldbußen, die der Verband durch Zuweisung der Strafjustiz Niedersachsens erhält, sich in Höhe von jedenfalls 150.000 Euro jährlich bewegen.

Deshalb bitte ich den Kinderschutzbund Niedersachsen dringend um Mitteilung, welche Beschuldigungen den Zuwendungen in all den anderen Fällen zugrunde lagen. Es wäre diesem Verband gewiss unerträglich, versehentlich Geldbußen von Menschen angenommen zu haben, die wegen Gewaltdelikten gegen Kinder oder Frauen, wegen Unterhaltspflichtverletzung, wegen sexuellen Missbrauchs, wegen Fürsorgepflichtverletzung oder irgendeines anderen unmoralischen Delikts beschuldigt waren. Die andere Möglichkeit – dass der Verband sich nur auf überaus peinliche Weise, zulasten der von ihm angeblich Geschützten, wichtigmachen wollte – möchten wir vorerst nicht glauben.

Die Fantasie

Woher kommt das Rachebedürfnis? Woher der Zorn auf die Justiz? Aus Informiertheit und Sachkenntnis kann es nicht rühren, denn der Sachverhalt ist heute so unklar wie vor einem Jahr. Ekel und Empörung der Shades-of-Grey-besoffenen Masse über die Bilddateien des Herrn Edathy spielen sich ausschließlich in der Fantasie ab. Bekanntlich sind die fantasierten Verbrechen die schönsten, denn bei ihrer Aburteilung sind die Gedanken frei und an keinerlei Tatsachen gebunden.

Ganz nach dem eigenen Geschmack und Kenntnisstand kann sich ein jeder vorstellen, an welchen Bildern sich der Volkszorn abarbeitet. Was also stellen sich die Rentnerin, die Verkäuferin, der Werkzeugmacher, der Zustellfahrer unter "Buben, freiwillig abgerichtet" wohl vor? Was sehen und was fühlen sie? Oder, noch ein bisschen näher an die Seele herangerückt: Welche Imaginationen und Abgründe der Fantasie quälen Euch so sehr, liebe Mitmenschen, dass Ihr dafür den Euch unbekannten armseligen Herrn Edathy an die höchste Rahe knüpfen wollt? Hat er nicht genug gebüßt für seine und Eure Bilder? Seid Ihr selbst bereit, für jedes verbotene Foto, das Ihr in Eurem Leben geschaut habt, mit Eurer Existenz zu bezahlen?

Die Justiz: ziemlich ratlos

Darf die Justiz eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld von einem öffentlichen Eingeständnis abhängig machen? Das ist nicht verboten, aber es ist peinlich. Das Geständnis hat keine rechtliche Bedeutung, seine Erzwingung zeigt bloß überdeutlich, dass es um das Überspielen eigener Schwäche durch eine unglücklich agierende Staatsanwaltschaft geht.

Dass die eben noch abendfüllend-unermessliche Schuld Edathys sich unversehens auf das Niveau eines Ladendiebstahls reduzierte, ist gewiss nicht dem Landgericht Verden anzulasten. Ein Fall, an dem "nichts dran" ist, hört irgendwann auf zu fliegen, egal wie viel heiße Luft zuvor hineingeblasen wurde. In diesem Fall war das viel Luft, und viele haben mit dicken Backen geblasen. Auch die Justiz hat mitgewirkt. Es wäre daher ihre Aufgabe gewesen, der Öffentlichkeit die Plausibilität des Verfahrensgangs und des Verfahrensergebnisses zu erläutern – unter selbstkritischer Betrachtung der eigenen Rolle. Das gilt vor allem, weil sie hier in hohem Maße an der Entgrenzung des Verfahrens – in jeglicher Hinsicht – beteiligt und interessiert gewesen ist.

Wer sich die Erklärung der Pressesprecherin des Landgerichts ansah, musste fast Mitleid mit einer Justiz empfinden, die auf die Frage nach dem Grund der Verfahrenseinstellung nichts zu antworten weiß als dies: "Das Verfahren wurde eingestellt, weil die Verfahrensbeteiligten dem zugestimmt haben." Was erklärt dieser Satz? Gar nichts. Er ist eine Kapitulation der Angst vor den Anforderungen, die von derselben Justiz zunächst ins Unermessliche überhöht worden waren.

Nun steht die Justiz da, wo schon die Presse steht: vor den Trümmern eines unsäglichen Verfahrens. Die es zum Prozess des Jahres stilisiert hatten, bemühen sich jetzt zu versichern, es handle sich um reine Routine und einen ganz kleinen Fisch. Darauf, in der Tat, hätte man früher kommen können!

Deshalb hat die Verachtung für die Dummheit der Massen, die wir den Kommentarseiten entnehmen, einen ekligen Beigeschmack. Selten ist Dummheit zuvor so angeheizt worden.

Was bleibt?

Das Verfahren Edathy hinterlässt nur Verlierer. Verloren hat zunächst der Beschuldigte selbst. Einen Teil hat er sich selber zuzuschreiben, den größten Teil nicht. Dass man allein für den Verdacht, pädophil zu sein, öffentlich dermaßen zugrunde gerichtet wird, ist wahrlich bemerkenswert und steht in keinem rationalen Verhältnis zum Unrechtsgehalt der vorgeworfenen Handlung.

Das Ausmaß der Schuld – oder möglichen Schuld – mag dahinstehen. Unsere Gesellschaft scheint mir, was dies betrifft, ziemlich verdreht: Pro Tag kann ich auf den Free-TV-Sendern dieser Republik zehn extrem gewalttätige Zerstörungen menschlichen Lebens sehen. Köpfe explodieren im Kugelhagel, Gehirn spritzt, Blut und Schreie und Leid und sich windende Körper überall. Kein Spediteur malt seine Kipper an aus Empörung über so viel Rohheit.

Auf den Hype folgt die Welle der Empörung über den Hype

Verloren haben auch andere. In einer Schleppe selbst verschuldeter Zwielichtigkeiten, Merkwürdigkeiten, Unklarheiten zieht die Prozession der Beschädigten hinter dem Abgeordneten a. D. einher: Minister, mächtige Strippenzieher von eigenen Gnaden, hohe Staatsanwälte. Sie alle wollten sich großtun und haben sich verhoben. Die jugendpornografische Unmoral, so hörten wir, hat "keinen Platz in der deutschen Sozialdemokratie". O je!

Verloren hat – ein weiteres Mal – die Presse (einschließlich Fernsehen und Rundfunk). Es gilt dort heute als dermaßen tödlich und karrierebeendend, auf irgendeinen vorbeifahrenden Zug nicht aufzuspringen, irgendeine "Welle" der Aufmerksamkeit zu verpassen, dass es auf den späteren Vernichtungsschmerz des Versagens gar nicht mehr ankommt.

Wer im Herbst 2014 keine Talkshow machte zu "Edathy", keine Sondersendung, keine Exklusivstory, der war ein Nichts im All der angeblichen Nachrichten. Auf den Hype folgt die Welle der Empörung über den Hype. Danach eine lange Welle über den angeblich "schleppenden Fortgang" der Sache (alles, was nicht binnen eines Monats erledigt ist, gilt als unüberschaubar). Dann wieder hochziehen, und Luft holen zum publizistischen Orgasmus: Termin, Urteil, Verkündung, Selbstmord, Bombendrohung, Massenunruhen – egal was…

Und dann bloß dies Erbärmliche: "Das Verfahren wurde eingestellt, weil die Voraussetzungen für eine Einstellung vorlagen." Interruptus! Aus! Licht an! Leere Chipstüten, dunkle Augenringe. Abgeordneter Hartmann, übernehmen Sie!

Was jetzt? Ein paar Berichte über die Empörung der Volksmassen vielleicht. Da lässt sich noch ein bisschen was schreiben über die Lebensferne der Justiz und die Rechtsferne des Volks. Dann ist die Geschichte tot.

Erstaunlich, dass die Investigativ-Teams, die überall gegründet und mit den Härtesten der Harten besetzt wurden, die "abgerichteten Buben" noch nicht aufgestöbert haben, die von Herrn Edathy betrachtet wurden. Man hätte eine geile Spenden-Gala mit ihnen machen können. Barbara Schöneberger hätte für die Missbrauchten ihr schönstes Kleid angezogen.

Verloren hat, am Rande bemerkt, auch das Recht. Wesentliche Grundsätze unseres Rechtsstaats sind wieder öffentlich vorgeführt worden als empörende "Hindernisse" auf dem Weg zur angeblichen Gerechtigkeit. Unschuldsvermutung, Schweigerecht, Geheimnisschutz, Beschuldigtenschutz – alles dummes Zeug, alles Unsinn, alles "formaljuristischer" Kram, der sich mit einem gewissen Vernichtungsbedürfnis problemlos beiseiteräumen lässt. Was jeder einzelne der Geiferer für sich selbst als Selbstverständlichkeit fordern würde, gilt ihm als überflüssiger Schnickschnack, wenn es um die Verfolgung des anderen geht. Wenn sich das bei so geringen Anlässen schon machen lässt – wollen wir hoffen, dass uns ernsthafte Prüfungen noch lange erspart bleiben.

Die außer Rand und Band geratene Verfolgungswut bei Sexualdelikten steht in krassem Widerspruch zu der Tatsache, dass es sich dabei vor allem um Massendelikte handelt und unmöglich jeder Konsument "grenzwertiger" Pornografie (von der "normalen" ganz zu schweigen) oder anderer bagatellhafter Sexualdelikte zum potenziellen Schwerverbrecher erklärt werden kann, der aus dem öffentlichen Leben zu entfernen ist. Der am besten lebenslang stigmatisiert, beobachtet, bestraft oder verdächtigt sein sollte.

Wäre ich Inquisitor auf der Suche nach dem nächsten vom Teufel der Wollust Besessenen – ich wüsste, bei wem ich mit der Folter anfinge: bei denen, die am lautesten über Edathys "Buben" und die süßen 14-Jährigen wehklagen. Die würden vor mir kriechen und heulen und alle ihre Bilder und Fantasien zugeben und um Vergebung dafür bitten. Dann würde ich sie vor einen Spiegel führen und sagen: Vergib Dir selbst!