Berufliche Bildung in Lüneburg

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Berufsfachschulen

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Die Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in führt zu einem Berufsabschluss und ist geeignet für Schülerinnen und Schüler, denen Kinder am Herzen liegen und die einen kreativen und abwechlungsreichen Beruf voller Herausforderungen suchen.

Berufsbild

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen betreuen und pflegen - elternergänzend oder elternersetzend - Säuglinge, (Klein-)Kinder und auch Jugendliche. Sie erwerben mit der Ausbildung eine Qualifikation als Zweitkraft für die Arbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen. Darauf aufbauend ist eine Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in der Fachschule Sozialpädagogik möglich.

Typische Beispiele für eine Beschäftigung sind

  • Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte,
  • Kinder- oder Wohnheime für Menschen mit Behinderung,
  • Ganztagesschulen,
  • Privathaushalte (mit Kleinkindern),
  • Erholungs- und Ferienheime und
  • Kinderkrankenhäuser und -kliniken

Aufnahmevoraussetzungen

In die Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Sek I Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.

In die Klasse 2 der Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer die Voraussetzung nach Absatz 1 erfüllt und

  1. eine zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik - oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
  2. eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt oder
  3. nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige Tätigkeit nachweist oder
  4. nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und
    a) mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder
    b) an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens ein Jahr lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.

Organisationsform, Ziele und Besonderheiten

Die Berufsfachschule ist ein Vollzeitbildungsgang. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik.

Der Unterricht umfasst 22,5 Unterrichtsstunden (3 Tage/Woche) und 12 Zeitstunden (2 Tage/Woche) praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen. In Klasse 2 wird die praktische Ausbildung in Kindergärten bzw. Kindertagesstätten absolviert. Wer direkt in die Klasse 2 aufgenommen wird, leistet 16 Zeitstunden (2 Tage pro Woche) praktische Ausbildung.

Berufsbezogener Unterricht wird in diesen Modulen erteilt:

Klasse 1

Klasse 2

Modulfolge 1

Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle  (40 Std.)

Entwicklung beruflicher Identität (80 Std.)

Modulfolge 2

Vielfalt in der Lebenswelt der Kinder (80 Std.)

wird in Klasse 1 unterrichtet
Modulfolge 3

Betreuung und Begleitung von Kindern (160 Std.)

Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern (160 Std.)

Modulfolge 4

Erziehung als pädagogische Erziehungsgestaltung (120 Std.)

Pädagogische Konzepte (120 Std.)

Modulfolge 5

Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I (240 Std.)

Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I (240 Std.)

Modulfolge 6
wird in Klasse 2 unterrichtet

Arbeit mit Familien und Bezugspersonen (40 Std.)

Optionale Lernangebote

OLA (80 Std.)

OLA (80 Std.)
Praxis

Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung I (60 Std.)

Durchführung der praktischen Ausbildung I (420 Zeitstunden)

Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung II (60 Std.)

Durchführung der praktischen Ausbildung II (420 Zeitstunden)

Berufsübergreifender Unterricht wird erteilt in

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Sport
  • Religion
  • Mathematik

Kosten und Finanzierung

Der Schulbesuch ist kostenlos. Lernmittelfreiheit und Fahrtkostenerstattung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es entstehen Kosten für Medienpauschale, Unterrichtsmaterial, Klassenfahrten u. a.

Abschlüsse

Beruflicher Abschluss

  • Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent

Schulischer Abschluss

  • Erw. Sek I Abschluss

Bewerbungsunterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf
  • letztes Zeugnis (beglaubigte Kopie)
  • ggf. Nachweise über Praktika
  • ggf. Nachweis über Härtefall

Sollte die vorläufige Zusage erfolgen (ca. Mai des Jahres), dann sind nachzureichen:

Anmeldung

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Ausbildungsdauer
2 Jahre

Aufnahmevoraussetzung
Sek I Realschulabschluss

Beruflicher Abschluss
Sozialpädagogische/r Assistent/in

Schulischer Abschluss
Erw. Sek I Abschluss

Ansprechpartnerin
Frau Dr. Kählau

Zur Anmeldung

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