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Globalisierung und Digitalisierung verändern unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Treiber dieser Entwicklung sind Online-Plattformen und global agierende Digitalunternehmen mit neuen, datengetriebenen Geschäftsmodellen. Um das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht für die Herausforderungen des digitalen Wandels fit zu machen, hat die Bundesregierung die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ eingesetzt.
Die digitalen Märkte werden beherrscht von amerikanischen und asiatischen Internetdiensten. Die sieben wertvollsten Unternehmen der Welt sind digitale Plattformunternehmen aus den USA und China. Mittel- und langfristig sind Strukturreformen erforderlich, die Europas Stellung und Wettbewerbsfähigkeit gerade im Bereich digitaler Märkte auf internationaler Ebene sichern und damit zugleich unseren ökonomischen und gesellschaftlichen Wohlstand bewahren.
Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, das Wettbewerbsrecht zu modernisieren sowie dessen rechtliche Grundlagen im Digitalbereich zu harmonisieren und zusammenzuführen. Zu diesem Zweck setzt sie die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ ein. Die Kommission dient als rechtspolitische Plattform für eine Debatte zur Weiterentwicklung insbesondere auch des europäischen Wettbewerbsrechts.
Themen und Schwerpunkte
Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 befasst sich mit den wettbewerbspolitischen Fragestellungen, die sich durch die fortschreitende Entwicklung der Datenökonomie, die Verbreitung von Plattformmärkten und durch die Industrie 4.0 ergeben. Bis Herbst 2019 soll die Kommission insbesondere konkrete Handlungsempfehlungen zum europäischen Wettbewerbsrecht erarbeiten.
Die Kommission wird ihre Arbeitsergebnisse und Handlungsempfehlungen in einem schriftlichen Bericht an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammenfassen.
Die Arbeit der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 konzentriert sich dabei auf insgesamt neun Schwerpunkte:
Sind grundlegende Änderungen des wettbewerbsrechtlichen Rahmens erforderlich, um in Deutschland und Europa international wettbewerbsfähige Digitalunternehmen zu ermöglichen?
Wie können Skalierungs- und Kooperationsbedürfnisse deutscher und europäischer Digitalunternehmen im europäischen Wettbewerbsrecht besser berücksichtigt werden?
Besteht Anpassungsbedarf für Fälle der Kooperation und für Standardisierungsbestrebungen, etwa im Bereich der Industrie 4.0?
Besteht Anpassungsbedarf beim Zugang zu Daten? In welcher Weise lassen sich Zugangsrechte und -bedingungen rechtlich am besten verankern? Wie kann die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Datenwirtschaft mit den Anforderungen des Datenschutzes in Einklang gebracht werden?
Wie müssen die wettbewerblichen Rahmenbedingungen geändert werden, um mehr Innovationen und Investitionen in Schlüsseltechnologien zu ermöglichen? Sind haftungsrechtliche Spezialregelungen opportun – insbesondere beim Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“?
Auf welche Weise können die wettbewerbsrechtlichen Regeln für marktstarke Plattformunternehmen weiterentwickelt werden?
Erfordert der zunehmende Einsatz von Algorithmen und „Künstlicher Intelligenz“, zum Beispiel für „Matching“- und „Ranking“-Zwecke sowie für dynamische Preissetzungen eine Anpassung des vertragsrechtlichen Ordnungsrahmens, um faire Märkte mit funktionsfähigem Wettbewerb zu gewährleisten?
Sind zusätzliche verfahrensrechtliche Instrumente der Kartellbehörden erforderlich, um auf sich dynamisch verändernde Märkte für digitale Plattformen und Unternehmen zu reagieren?
Wie kann das Zusammenspiel von Kartellrecht einerseits und Lauterkeits-, Verbraucherschutz- sowie Datenschutzrecht andererseits optimiert und besser verzahnt werden? Wie können die wettbewerbsrechtlich relevanten rechtlichen Grundlagen im Digitalbereich harmonisiert und zusammengeführt werden?
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten hört die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 relevante Verbände und Experten an.
Mitglieder der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0
Vorsitzende
Martin Schallbruch
Prof. Dr. Heike Schweitzer
Prof. Achim Wambach, Ph. D.
Mitglieder
Prof. Dr. Monika Schnitzer
Prof. Dr. Gerhard Wagner
Prof. Dr. Jens-Peter Schneider
Prof. Dr. Daniela Seeliger
Dr. Bernd Langeheine
Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff
Als Personen mit Rede-, aber ohne Stimmrecht, werden drei Mitglieder des Deutschen Bundestages benannt:
MdB Dr. Matthias Heider
MdB Hansjörg Durz
MdB Falko Mohrs
Weiterführende Informationen
09.09.2019 - Publikation - Wettbewerbspolitik
Publikation:Ein neuer Wettbewerbsrahmen für die Digitalwirtschaft