Soforthilfe für Gaskunden: „Bund übernimmt die Rechnung“ für Einmalzahlung im Dezember

Gaskunden erhalten wegen der Energiepreise eine Soforthilfe. Im Dezember 2022 gibt es eine Abschlagszahlung. Das Wichtigste zur Einmalzahlung.
München – Die Soforthilfe für Gaskunden im Dezember ist längst beschlossene Sache. Die Einmalzahlung vom Staat ist die Reaktion auf die sprunghaft gestiegenen Energiekosten, mit denen sich die Bürger in diesem Winter in Deutschland konfrontiert sehen. Durch die Einmalzahlung will die Bundesregierung den Anstieg der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen abfedern.
Das Ziel der Gashilfe im Dezember ist es, im Dezember einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 zu schaffen. Gleichzeitig soll die einmalige Abschlagszahlung zunächst als Entlastung und infolge als Brücke dienen, um die Zeit bis zur geplanten Einführung der Wärme- und Gaspreisbremse im Frühjahr 2023 zu überwinden.
Soforthilfe für Gas im Dezember: Wer bekommt das Gasgeld als einmalige Abschlagszahlung?
Doch wer erhält die Soforthilfe im Dezember? Die einmalige Entlastungszahlung für Wärme- und Gaskunden erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Die Gashilfe erhalten darüber hinaus auch Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich sowie in der medizinischen Versorgung, deren Verbrauch womöglich höher ist.
Das sogenannte Erdgas-Soforthilfegesetz erreicht Verbraucher über ihre Energieversorger als Entlastung in der Form einer einmaligen Gasabschlagszahlung, für die die Regierung die Rechnung trägt.
Gaskunden-Soforthilfe: Muss ich im Dezember Gas zahlen – „Bund übernimmt die Rechnung“
„Mit der Soforthilfe Dezember entlasten wir die Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen direkt und sehr wirksam“, äußerte sich Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck zur Soforthilfe für Gaskunden. „Der Bund übernimmt dabei die Rechnung für den Dezemberabschlag für die Lieferung von Gas und Fernwärme. Wichtig ist: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts tun, sie werden automatisch von der Soforthilfe profitieren. Die Umsetzung der Entlastung erfolgt über die Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. Nur diese Unternehmen müssen nun einen Antrag stellen.“
Gashilfe im Dezember als Einmalzahlung: Wann der Gasabschlag kommt
Wann kommt der Gasabschlag?
Der Staat übernimmt im Dezember einmalig die Abschlagszahlung (Höhe des September-Abschlags) für Fernwärme- und Gaskunden. Der Deckel der Gaspreisbremse: Von März 2023 bis mindestens April 2024 soll für 80 Prozent des Gasverbrauchs ein Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde gelten.
Wie berechnet sich die Soforthilfe für Gas?
Das Gesetz setzt bei einer Übernahme der Abschlagszahlung von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs im Dezember an.
Gas-Soforthilfe im Dezember: Wärme- und Gasversorger können Zahlungsanspruch beim Staat anmelden
Das Gesetz zur Umsetzung der Gas-Soforthilfe Dezember gibt rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Unternehmen können ab sofort die Auszahlung ihres Anspruchs beantragen.
Soforthilfe für Gaskunden: Wie hoch ist die Abschlagszahlung im Dezember 2022?
Die Soforthilfe im Dezember sieht vor, dass Gaskunden von ihren Abschlagszahlungen für den Monat freigestellt werden. Die Entlastung bei Erdgas setzt sich aus einem Zwölftel des Jahresverbrauchs sowie dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis zusammen. Durch die Einbeziehung des Gaspreises im Dezember soll sichergestellt werden, dass die erheblichen Preisanstiege im Jahr 2022 über das Jahr hinweg zugunsten der Endverbraucher in Form der Gashilfe miteinbezogen werden.
Gashilfe im Dezember: Experte erklärt, wie Gaskunden die Einmalzahlung vom Staat erhalten
Während die Mieter, Eigentümer und Familien einiges an Unterstützung vom Staat erhalten, wird die Höhe der Entlastung beim Gas-Abschlag im Dezember 2022 errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant zuvor prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember. So würden „Einsparanreize“ beibehalten, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner, im Bundesrat. Mieter sollen die Dezember-Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten. Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen, müssen aber schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren.
- Gaskunden, die ihre Energierechnung per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen, bräuchten beim Gasabschlag im Dezember nicht tätig werden, da der Anbieter in der Pflicht ist, das Geld nicht einzuziehen.
- Bei einer monatlichen Überweisung müssen die Gaskunden ihre Zahlung für Dezember eigenständig stoppen: Das gilt allerdings nur für den Betrag für Gas oder Fernwärme. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss nach Ablauf der Einmalzahlung des Gasabschlags ab Januar 2023 wieder überwiesen werden.
- Die Kunden, die einen Dauerauftrag erteilt haben, müssen diesen zweimal ändern. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss im Dezember zwar nicht überwiesen werden, im Januar muss der Dauerauftrag dann aber wieder eingerichtet werden.
Finanztip-Chefredakteur Herrmann-Josef Tenhagen rät bei RTL Empfängern: Sollte die Gasrechnung per Lastschrift bezahlt werden, sei es am Gasunternehmen, das Geld nicht einzuziehen. Wenn man einen Dauerauftrag hat, solle man diesen für den Monat aussetzen. Für den Fall, dass man per Rechnung die Gaskosten zahlt, solle man einfach für einen Monat nicht zahlen. Zur Orientierung, wie viel man nicht bezahlen muss, könne man sich schlicht den Abschlag des vergangenen Monats anschauen.
Soforthilfe für Fernwärmekunden im Dezember 2022: Wie hoch ist die Abschlagszahlung?
Bei Fernwärme läuft es ähnlich, aber doch etwas anders als bei Gas. Nach dem Papier der Bundesregierung soll die Soforthilfe dem Betrag der September-Rechnung entsprechen, hinzu kommt ein pauschaler Anpassungsfaktor, der den Preisanstieg in den Monaten bis Dezember mit berücksichtigen soll.
Die Gutschrift der Abschlagszahlung soll für Gas und Fernwärme über die jeweiligen Versorger erfolgen. Sowohl Mieter als auch Mitglieder von sogenannten Wohneigentumsgemeinschaften sollen die Soforthilfe im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten. Die Bundesregierung erhofft sich von der Maßnahme, dass neben privaten Fernwärme- und Gaskunden auch kleinere Betriebe profitieren.
Gas-Soforthilfe für Mieter: Einmalzahlung kommt erst mit Heizkostenabrechnung – mit Ausnahmen
Vermieter sind verpflichtet, die Entlastung zwar an ihre Mieter weitergeben, aber erst im Rahmen der Heizkostenabrechnung im kommenden Jahr. Somit kommt die Einmalzahlung der Gas-Soforthilfe im Dezember möglicherweise bei Mietern erst mit der Abrechnung im nächsten Jahr an.
Eine Ausnahme kommt bei der Gas-Soforthilfe zum Tragen, wenn Vermieter in Erwartung der hohen Heizkosten in den vergangenen neun Monaten die Betriebskostenvorauszahlungen erhöht haben. In diesen Fällen müssen Mieter den Betrag der Erhöhung im Dezember nicht zahlen. Erhöhten Vermieter beispielsweise die Betriebskostenvorauszahlungen im Mai oder September aufgrund steigender Heizkosten um 100 Euro von 200 Euro auf 300 Euro, schulden ihre Mieter ihnen im Dezember nur 200 Euro. Bei Mietverhältnissen, in denen Betriebskostenvorauszahlungen erstmalig vereinbart wurden, sind die Mieter im Monat Dezember pauschal von 25 Prozent der Vorauszahlungen befreit.
Gas-Soforthilfe für Eigentümer: Bei Zentralheizung muss Entlastung erst in der Jahresabrechnung enthalten sein
Ist eine zentrale Heizungsanlage vorhanden, bedeutet das für Wohnungseigentümer: Die Entlastung muss erst infolge der Jahresabrechnung an die Wohnungseigentümer weitergegeben werden und muss in der Rechnung aber gesondert ausgewiesen werden. Dieser Umstand bedeutet, dass sich die für den Monat Dezember festgesetzte Vorauszahlung nicht ändert. Erst in der Einzelabrechnung wird die Entlastung für jede Wohnung abgezogen und verringert dann die jeweilige Abrechnungsspitze.
Soforthilfe: Abschlagszahlung im Dezember 2022 als Überbrückung bis zum Gaspreisdeckel
Mit der Soforthilfe im Dezember 2022 will man zudem die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken. Die Idee einer Gaspreisbremse hat sich letztlich gegenüber der ursprünglich geplanten Gasumlage durchgesetzt.
„Mit der Soforthilfe im Dezember werden Gas- und Wärmekunden wirksam in der Breite entlastet. Das ist ein wichtiger Baustein, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor unvertretbaren Belastungen aufgrund sehr hoher Gas- und Wärmepreise zu schützen,“ verdeutlichte Finanzminister Christian Lindner die Entlastung der Bürger durch die Einmalzahlung. „Die Soforthilfe ist Teil einer systemischen Lösung, die das Problem der hohen Energiepreise grundlegend angeht. Damit wollen wir einen reibungslosen Übergang ermöglichen, in eine Situation weniger sprunghafter Gaspreise, die gleichwohl höher liegen dürften als noch 2021. Das hilft dabei, gesunde und wettbewerbsfähige Unternehmen zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und Wohlstand zu bewahren.“
Soforthilfe im Dezember: Welche Besonderheit gilt für Mieter?
In der Regel beziehen Mieter Energie nicht direkt vom Versorger, sondern vielmehr über den Vermieter. Sollte das der Fall sein, könnte die Soforthilfe im Dezember erst mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung, also mit deutlicher Verspätung, bei den Mietern ankommen.
Dieser Umstand sorgt für deutliche Kritik vonseiten der Verbraucherschützer und die Forderung nach Nachbesserungen steht schon länger im Raum. Denn Vermieter haben in der Regel ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen. Auch wenn Vermieter ihre Mieter bereits im Dezember 2022 über die geschätzte Gutschrift informieren müssen. Wie hoch die Entlastung am Ende tatsächlich ausfällt, könnten Mieter im schlimmsten Fall erst im Dezember 2023 erfahren.
Was nach der Soforthilfe für Gas im Dezember auf Verbraucher zukommt
Dennoch ist die Soforthilfe für Gaskunden im Dezember unerlässlich. Denn ohne die Eingriffe in die Energiemärkte könnte es zu immensen Preissteigerungen kommen. Auf die Soforthilfe für Gas im Dezember soll dann die Gaspreisbremse folgen. Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass es von März 2023 bis mindestens April 2024 einen Preisdeckel für Gas geben soll. Demnach soll für 80 Prozent des Gasverbrauchs ein Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde gelten. Bei Fernwärme soll es zudem für 80 Prozent des Verbrauchs einen Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde geben.
Nach Gashilfe im Dezember: Bundesregierung beschließt Gaspreisbremse rückwirkend für Januar und Februar
Nun hat sich die Bundesregierung wohl bei der ab März geplanten Gaspreisbremse auf eine Entlastungslücke für die Monate Januar und Februar geeinigt. Wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar 2023 „gleichsam rückwirkend“ erstreckt werden.
Soforthilfe im Dezember und Gaspreisbremse 2023: Bund will Maßnahmen finanzieren
Wie bei so vielen Entlastungen zuvor stellt sich auch bei der Soforthilfe für Gas im Dezember und der Gaspreisbremse auch immer die Frage nach der Finanzierung. Regierungskreise äußerten sich unlängst zu dem Vorhaben und verwiesen darauf, dass die Maßnahmen zur Entlastung der Gaskunden aus dem sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds entnommen werden sollen. Dieser Abwehrschirm verfügt über Mittel von 200 Milliarden Euro. Allein die Kosten für die Soforthilfe im Dezember belaufen sich nach den Berechnungen des Bundes in einem hohen einstelligen Milliarden-Bereich. (mst)