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Neonazis als Kinderschänder

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Vor der eigenen Tür kehren: Auf Wahlplakaten hat die NPD ? wie hier in Görlitz ? die Höchststrafe für Kinderschänder gefordert.
Vor der eigenen Tür kehren: Auf Wahlplakaten hat die NPD ? wie hier in Görlitz ? die Höchststrafe für Kinderschänder gefordert. © dpa

Die Polizei führt 37 Rechtsextremisten als Beschuldigte wegen Kindesmissbrauchs.

Neonazis fordern häufig „Todesstrafe für Kinderschänder“, die rechtsextreme NPD hat dies sogar in Landtagen beantragt. Tatsächlich gibt es aber eine nicht unbeträchtliche Zahl von Rechtsextremen, die selbst von der Polizei als „Kinderschänder“ erfasst sind. Das geht jetzt aus Angaben des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU) auf eine Anfrage der Linken im Landtag hervor.

Danach sind im polizeilichen Auskunftssystem „Polas“ 37 Beschuldigte in Sexualdelikten an Kindern notiert, die als rechtsextrem gelten. Dabei handelt es sich um Personen, die bereits mit rechten Straftaten auffällig geworden sind und daher das polizeiliche Kürzel „PMK rechts“ erhalten haben. Die Abkürzung steht für „politisch motivierte Kriminalität rechts“. Die Statistik bezieht sich laut Innenministerium allein auf hessische Fälle.

Den mehr als drei Dutzend Tatverdächtigen werden Straftaten gegen Kinder bis zu 14 Jahren vorgeworfen. Dabei geht es nach Beuths Angaben um „Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen oder Vollzug des Beischlafs mit einem Kind“.

Der Linken-Abgeordnete Hermann Schaus, der beim Minister gefragt hatte, zeigte sich erschüttert über die hohe Zahl. Kindesmissbrauch scheine „in solchen brutalen Männerwelten besonders ausgeprägt zu sein“, kommentierte er. Neonazis demonstrierten gegen Kinderschänder, „haben aber jede Menge Täter im eigenen Bereich“.  

Anlass für die Frage des Linken-Politikers waren mögliche Bezüge der früheren rechten Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zu sexuellem Kindesmissbrauch. Schaus verwies darauf, dass auf Computern des in München angeklagten NSU-Mitglieds Beate Zschäpe kinderpornografisches Material gefunden worden sei.

Außerdem stellte der Linken-Politiker Fragen zu einem ungeklärten Fall einer versuchten Kindesentführung im hessischen Eltville aus dem April 2011. Dort habe ein Zeuge den inzwischen toten NSU-Mann Uwe Böhnhardt als Tatverdächtigen identifiziert. Innenminister Beuth spricht in seiner Antwort auch davon, dass es „Hinweise auf eine mögliche Täterschaft des NSU-Angehörigen Uwe Mundlos“ gegeben habe.

Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft habe die Akten daher an den Generalbundesanwalt weitergeleitet. Daraufhin habe das Bundeskriminalamt die Sache überprüft, aber keinen Tatverdacht gegen Mundlos oder Böhnhardt verifizieren können. Daher sei das im Oktober 2011 eingestellte Verfahren nicht neu eröffnet worden, teilte Beuth mit.

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