Ansteckungsgefahr in Asylunterkünften:Auch Geflüchtete haben ein Recht auf Sicherheitsabstand

Wegen Unruhen nach Coronafall: Polizei verlegt Flüchtlinge

In den vergangenen Wochen mussten immer wieder Erstaufnahmeeinrichtungen unter Quarantäne gestellt werden. Auch im thüringischen Suhl.

(Foto: WichmannTV/dpa)
  • Allein in den vom Bundesamt für Migration (Bamf) betriebenen Unterkünften wurden bisher 417 Geflüchtete positiv auf das Coronavirus getestet. Trotz geltender Kontaktbeschränkungen müssen weiterhin Hunderte auf engstem Raum zusammenleben.
  • In Sachsen haben sich mehrere Geflüchtete juristisch gegen ihre Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen gewehrt.
  • Zwei von ihnen müssen anderweitig untergebracht werden. Die Entscheidung hat Signalwirkung.

Von Antonie Rietzschel, Leipzig

François kann es noch gar nicht fassen: Eine eigene Wohnung, mit Küche, Balkon und Badewanne. "Doch das Beste ist, dass ich allein bin", sagt François am Telefon. Einsamkeit kann belastend sein. In Zeiten der Corona-Krise ist sie für viele Menschen der blanke Horror. François sagt: "Einsamkeit ist alles, was ich will." Der 47-jährige hat zuletzt in Dölzig gelebt, einem kleinen Ort nahe Leipzig. Zwischen Autobahnzubringer und Kartbahn steht eine Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete. Wer daran vorbeifährt, sieht den hohen Zaun mit Stacheldraht, sieht verpackte Brote und Getränkekartons auf schattigen Fensterbrettern liegen, sieht das Plakat hinter einer Scheibe: "Keep calm and dream".

Die vergangenen neun Monate hat François hier gelebt. Der Kameruner teilte sich ein sechs Quadratmeter großes Zimmer mit einem weiteren Bewohner, Duschen und Toiletten mit Dutzenden anderen Geflüchteten. Und das trotz der strengen Kontaktbeschränkungen, die wegen der Verbreitung des Coronavirus in Sachsen seit Ende März gelten und jetzt gelockert wurden. Abstand halten? "Unmöglich", sagt François, der seinen Nachnamen nicht publik machen will.

Gemeinsam mit anderen Geflüchteten versuchte er immer wieder auf die schwierige Lage im Heim aufmerksam zu machen. In einem offenen Brief an die Heimleitung und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) schilderten 71 der insgesamt 360 Bewohner Ende März ihre Angst vor einer Ansteckung. "Wir fühlen uns nicht sicher", heißt es in dem Schreiben. In einem Beitrag des MDR sind Aufnahmen aus den Waschräumen zu sehen. Es fehlt an Seife und Toilettenpapier. François verließ aus Angst sich anzustecken kaum noch sein Zimmer. Schließlich wehrte er sich juristisch gegen seine Unterbringung in Dölzig. Das Verwaltungsgericht Leipzig gab ihm recht.

1,5 Meter Abstand gilt auch für Asylunterkünfte

Das Gericht entschied, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: Die Grundsätze der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gelten auch für Asylunterkünfte. Auch dort muss also der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Dass dies in Dölzig nicht möglich sei, habe der Antragsteller glaubhaft machen können, heißt es in dem Beschluss. Das Gericht forderte den Freistaat Sachsen auf, die Wohnverpflichtung für François "zum Schutz vor Ansteckung" zu beenden und ihn woanders unterzubringen.

In dem Eilverfahren selbst hatte die zuständige Behörde, die Landesdirektion Sachsen, keinerlei Stellung zu den Vorwürfen genommen. Auf telefonische Nachfrage habe es keine Reaktion gegeben, Rückrufbitten seien unbeantwortet geblieben, heißt es von Seiten des Gerichts. Die Landesdirektion erklärt, sie habe erst kurz vor der Entscheidung von dem Antrag erfahren. Eine sachgerechte Stellungnahme oder Aktenversendung sei nicht mehr möglich gewesen.

Doch auch bei der Umsetzung des Beschlusses zögerte die Behörde. Zunächst kündigte sie an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen, ohne jedoch Details zu nennen. Der Anwalt von François setzte schließlich eine Frist für den Umzug. Schließlich erklärte die Landesdirektion, den Beschluss umsetzen zu wollen. "Vorübergehend", wie es auf Nachfrage heißt. Am Dienstagmorgen trat François ein letztes Mal durch die Metalltür der Erstaufnahmeeinrichtung in Dölzig. Sechs Tage nach der Entscheidung. Jetzt wohnt er in Zwickau.

Herunterspielen der Gefahr

Außer ihm haben noch drei weitere Geflüchtete Anträge gegen die Unterbringung in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen eingereicht. Anfang der Woche ordnete das Verwaltungsgericht Dresden die Entlassung einer 20-jährigen Geflüchteten aus Gaza an. Die Landesdirektion hatte die Ablehnung des Antrags gefordert und die Gefahr heruntergespielt: In der Unterkunft gebe es keine bestätigten Corona-Fälle, deswegen bestehe kein erhöhtes Infektionsrisiko. Das Gericht zeigt sich irritiert. Vor allem weil die Behörde selbst auf speziell getroffene Hygienvorschriften verweist. Folge man der Argumentation der Behörde, würden eben diese Maßnahmen in Frage gestellt, heißt es in dem Beschluss.

Der Maßnahmenkatalog, der eine Ausbreitung von Covid-19 in den Einrichtungen verhindern soll, liegt der SZ vor. Dem Gericht zufolge weist er erhebliche Schwächen auf. Es sei unklar, was unter Formulierungen wie "deutlich erhöhtes Reinigungsregime" oder "weitgehende" Einschränkung gemeinschaftlicher Veranstaltungen zu verstehen sei, heißt es im Beschluss des Gerichts. Es befänden sich keine Hinweise zur Benutzung der sanitären Anlagen in dem Katalog, dabei handele es sich dabei um ein "besonderes Infektionsrisiko". Darauf, dass es in der betroffenen Erstaufnahmeeinrichtung in Dresden nur kaltes Wasser gibt, geht die Behörde überhaupt nicht ein. Das Gericht sieht darin eine weitere Gefährdung.

Auch die Hinweise zur Maskenpflicht reichen dem Gericht offenbar nicht aus. Unklar sei, wie die Desinfektion getragener Masken in den Unterkünften möglich sein soll. Auch das Fehlen von Regeln für den Umgang mit vulnerablen Bewohnern wird in dem Beschluss gerügt. Offenbar halte der Antragssteller diese Personengruppe nicht für schutzwürdig, so das Verwaltungsgericht und verweist auf die Antragsstellerin. Diese ist hochschwanger.

417 Infektionen in Heimen für Geflüchtete

Die Entscheidungen aus Leipzig und Dresden beziehen sich auf Einzelfälle. Die Hinweise zu Hygienemaßnahmen will etwa das Verwaltungsgericht Dresden ausdrücklich als "Anmerkungen" verstanden wissen - nicht als allgemein gültige Bewertung der Unterbringung von Geflüchteten in Zeiten von Corona. Dennoch offenbaren die Entscheidungen eine erschreckende Nachlässigkeit beim Schutz von Geflüchteten. Die Anmerkungen dürften Aktivisten und Anwälte zudem Munition für weitere Eilanträge liefern. Nicht nur in Sachsen. Sondern auch in anderen Bundesländern, wo die Situation noch dramatischer ist.

Die Zahl von Geflüchteten, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, ist in den vergangenen Wochen stark angestiegen. Ende März gab es allein in den vom Bamf betriebenen Unterkünften 48 Fälle, mittlerweile wurden 417 Menschen positiv auf das Virus getestet, wie das Bundesinnenministerium mitteilt. Am Wochenende starb in Bayern ein 39-jähriger Geflüchteter an den Folgen einer Corona-Erkrankung. Die Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen, Baden-Württemberg, steht wegen hoher Infektionszahlen bis zum 3. Mai unter Quarantäne. Für die 560 Bewohner herrscht Ausgangssperre. Genauso wie für mehr als 800 Geflüchtete in Halberstadt, Sachsen-Anhalt.

Initiativen wie Pro Asyl bemängeln seit Beginn der Corona-Krise die Zustände in den Einrichtungen. Ohne Erfolg. In Bayern hat der Flüchtlingsrat Strafanzeige gegen das Innenministerium und die Bezirksregierungen gestellt. Ein langwieriges Verfahren, wie ein Sprecher erklärt. Die Beschlüsse aus Sachsen könnten neue Impulse setzen. Es gebe bereits Anwälte, die überlegen, inwiefern ähnliche Eilanträge möglich wären. Auch in Nordrhein-Westfalen will der Flüchtlingsrat nicht ausschließen, dass es entsprechende Anträge geben könnte, ebenso Aktivisten aus Sachsen-Anhalt. "Es ist ein Mittel, mit dem wir politischen Druck aufbauen können", sagt eine Sprecherin des dortigen Flüchtlingsrats. Der Landtagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der Grünen, Sebastian Striegel, glaubt, dass ein ähnliches Vorgehen wie in Sachsen Erfolg hätte: "Die Beschlüsse sind auch übertragbar auf die Situation in Sachsen-Anhalt", sagt er.

Die Landesdirektion Sachsen hat derweil beantragt, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig aufzuheben. Sollte die Behörde recht bekommen, könnte François wieder zurück nach Dölzig verlegt werden. Zurück in das Sechs-Quadratmeter-Zimmer.

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