Zum Inhalt springen

FPÖ – Belakowitsch/Kaniak: Bahnbrechendes Urteil sichert Versammlungsfreiheit gegen Nehammers willkürliche Demo-Verbote

FPÖ-Versammlung wurde zu Unrecht untersagt – Gericht übt scharfe Kritik an Zahlen-Chaos rund um Corona-Infektionen

Wien (OTS) - Das Wiener Verwaltungsgericht hat die polizeiliche Untersagung einer für 31. Jänner angemeldeten FPÖ-Versammlung in Wien buchstäblich in der Luft zerrissen. Die Beschwerde der FPÖ wurde in jedem Punkt bestätigt. Darüber hinaus übte das Gericht auch massive Kritik am Zahlenmanagement der Regierung in Zusammenhang mit Corona-Infektionen bzw. -Erkrankungen. Aufgrund des Erkenntnisses steht fest, dass die Polizei auf Basis dieser Zahlen künftig keine regierungskritischen Versammlungen mehr verbieten darf.

„Das ist eine schallende Ohrfeige für Innenminister Nehammer. Denn wer das Innenministerium kennt – wie etwa unser Klubobmann Herbert Kickl –, der weiß, dass die Untersagungen zahlreicher regierungskritischer Versammlungen nicht von der Landespolizeidirektion Wien, sondern von der Ressortspitze rund um Nehammer ausgegangen sind“, sagte die freiheitliche Klubobmann-Stellvertreterin Dagmar Belakowitsch in einer Pressekonferenz. Sie gehe aufgrund der Schärfe und Klarheit des Erkenntnisses davon aus, dass mit Hinweis auf die klar als fehlerhaft bezeichneten Infektionszahlen künftig keine einzige Versammlung mehr verboten werden dürfe.

FPÖ-Gesundheitssprecher NAbg. Gerhard Kaniak führte die Argumente des Gerichts weiter aus und betonte, dass es in jeder Hinsicht rechtswidrig war, die Versammlung zu verbieten. Abseits der grundrechtlichen Argumente habe das Gericht vor allem die gesundheitspolitische Datenlage kritisiert und festgestellt, dass die getroffenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis zum heutigen Tag ohne jede Evidenz hinsichtlich ihrer Wirksamkeit seien.

„Noch gravierender ist die Kritik daran, wie in Österreich die Gesundheitsbehörden, an der Spitze Minister Anschober, zu ihren ‚Fallzahlen‘ kommen. Das Gericht sagt hier ganz klar, dass sämtliche Definitionen für die Zählung einer Corona-Infektion nicht den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation entsprechen. Die vor allem bei symptomlosen Personen höchst fehleranfälligen AntiGen-Tests sind demnach gänzlich ungeeignet, aber auch die PCR-Tests bedürfen einer Bestätigung durch eine ärztliche Untersuchung. All das ist in Österreich nicht gewährleistet, was das Gericht massiv kritisiert hat“, sagte Kaniak.

„Die Definition in Österreich entspricht also in keinster Weise dem internationalen Standard. Dennoch hat die Erfassung als ‚positiv‘ für die Betroffenen massive Konsequenzen. Der darauf gestützte Absonderungsbescheid schließt sie vom sozialen Leben aus und beraubt sie ihrer Erwerbsfreiheit und weiterer Grundrechte. Auf Basis dieses Urteils müsste Anschober einen völligen Neustart bei der Erfassung und Darstellung der Corona-Zahlen durchführen. Vernünftiger wäre es freilich, wenn er davor seinen Rücktritt bekanntgibt und die Agenden jemandem übergibt, der von Gesundheitspolitik und Krisenmanagement mehr Ahnung hat“, forderte Kaniak.

Dagmar Belakowitsch sicherte der starken, friedlichen und aus allen Gesellschaftsschickten sowie politischen Lagern stammenden Protestbewegung weiterhin freiheitliche Unterstützung zu und appellierte auch an die Regierung, wenigstens unter dem Druck des aktuellen Urteils ihre Denunziationspolitik gegenüber diesen Bürgern zu beenden. „Nehammer wollte diese Kundgebungen nicht, weil die Regierung Angst vor der Wahrheit, vor der Freiheit und vor der Bevölkerung hat, die ihre Angst- und Panikstrategie nicht mehr zur Kenntnis nimmt. Jetzt soll sich die Regierung endlich den Sorgen und der Kritik der Bürger stellen und Demonstrationen wieder in der grundrechtlich garantierten Form stattfinden lassen“, forderte die Klubobmann-Stellvertreterin.

Rückfragen & Kontakt:

Freiheitlicher Parlamentsklub
01/ 40 110 - 7012
presse-parlamentsklub@fpoe.at
http://www.fpoe-parlamentsklub.at
http://www.fpoe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | FPK0003