1. tz
  2. München
  3. Stadt
  4. Obergiesing-Fasangarten

Urteil im Giesinger Stalker-Mord: Roland B. muss lebenslang in Haft

Kommentare

Der wegen Mordes angeklagte mutmaßliche Stalker Roland B. (r) steht vor seinem Rechtsanwalt Maximilian Müller im Landgericht in München.
Der wegen Mordes angeklagte mutmaßliche Stalker Roland B. (r) steht vor seinem Rechtsanwalt Maximilian Müller im Landgericht in München. © dpa

Das Urteil ist gefallen: Roland B., der seine Ex-Freundin monatelang gestalkt und schließlich vor einem Wohnhaus in Giesing ermordet haben soll, muss lebenslang ins Gefängnis.

Jahrelang belästigte er seine Ex-Freundin – dann stach er sie mit dem Messer nieder. 18 Mal! Bis Tsin-Ieh L. im Hausflur verblutete… Jetzt hat Roland B. seine Strafe erhalten: Das Landgericht verurteilte ihn wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Außerdem stellte Richter Michael Höhne die besondere Schwere der Schuld fest. Die Höchststrafe! Der Stalking-Killer wird also nicht nach 15 Jahren freikommen.

„Er handelte aus Wut und Verärgerung darüber, dass sie sich getrennt hat und keine Aussprache wollte“, sagte Höhne. Laut Urteil geschah die Tat aus niederen Beweggründen: Roland B. habe die Trennung im August 2009 nie verwunden. Danach begann der Stalking-Horror! B. rief sie bei der Arbeit an, klingelte nachts an ihrer Tür und verfolgte sie im Alltag. Selbst, als die Aussprache tatsächlich erfolgte, hörte er nicht auf.

„Sie war in ihrer Lebensführung massiv beeinträchtigt und verbrachte einen großen Teil ihrer Zeit damit, sich gegen das Stalking zur Wehr zu setzen“, sagte Höhne. Tsin-Ieh L. habe in ständiger Angst gelebt – auch vor tätlichen Angriffen. Seit 2010 hatte sie deshalb jeden Kontakt zu Roland B. abgebrochen. Und erwirkte in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils eine einstweilige Verfügung gegen ihn. Weil er sich nicht daran hielt, verhängte das Amtsgericht ein Kontaktverbot und Ordnungsgelder. Es half nichts: B. setzte das Stalking fort – und mordete im August 2016 „mit absolutem Vernichtungswillen“. Er habe sich von nichts und niemanden abbringen lassen. „Das Schwurgericht musste desillusioniert zusehen, wie der Staat trotz Ausschöpfung aller rechtlicher Mittel nicht in der Lage ist, einem Stalking-Opfer den erforderlichen Schutz zu gewähren.“

Kein Wort sprach Roland B. in dem drei Monate langen Mordprozess – sondern trat in den Hungerstreik! Den Angehörigen blieb er Antworten schuldig. Weinend verfolgten sie, wie der Richter aus einem ihrer letzten Briefe las: „Ich kann mein Leben nicht mehr mit Freude leben. Immer habe ich Angst, dass Roland mir folgt oder auflauert.“ Aus seinen Fängen befreien konnte sie sich nie. 

Andreas Thieme

Video: Stalking-Opfer Melanie

Video: Glomex

Auch interessant

Dieser Inhalt von Outbrain kann aufgrund Ihrer Datenschutz-Einstellungen nicht geladen werden.

(Falls dieser Link nicht funktioniert, müssen Sie ggf. Ihre Adblocker-Einstellungen anpassen.)

Kommentare

Teilen