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Experte zu Kritik am Bürgergeld: „Da wird grundsätzlich mit falschen Beispielen operiert“

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Das Bürgergeld soll 2023 kommen. Stimmen aus der Union warnen, Arbeit würde sich dann „nicht mehr lohnen“. Experte Johannes Steffen klärt auf.

Herr Steffen, am 1. Januar soll das Bürgergeld in Kraft treten. Nun wird vielerorts Kritik laut. Was sind das für Leute, die das Bürgergeld als „ungerecht“ bzw. zu weitreichend kritisieren?

Kritik am Gesetzentwurf kommt von zwei Seiten. Den Betroffenen-Organisationen, den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden wie auch den Gewerkschaften geht vor allem die Fortschreibung der Regelsätze nicht weit genug. Gefordert wird eine deutlich stärkere Anhebung, denn die ab Januar vorgesehene Erhöhung ist nicht geeignet, den galoppierenden Kaufkraftverlust auszugleichen – ganz abgesehen von der Grundsatzfrage nach der existenzsichernden Höhe der Regelsätze. Ein anderes, recht bunt und – zurückhaltend formuliert – argumentativ „turbulent“ bestücktes Lager sieht das genau anders und beklagt zudem, dass Hilfebedürftige den Planungen zufolge kaum noch gefordert seien. Es fehle die „harte Hand“ des fördernden Sozialstaats – Stichwort: Sanktionen.

Seine Zuspitzung findet die Argumentation häufig in der seither wieder verstärkt vorgetragenen Behauptung, dass sich Arbeit vor dem Hintergrund des neuen Bürgergeldes nicht mehr lohne. Um es plakativ festzumachen: Oppositionsparteien, Industrie-, Handwerks-, Mittelstands- und Arbeitgeberverbänden geht das Vorhaben viel zu weit. Hierbei wird die Erhöhung der Regelsätze angesichts der aktuellen Inflationsraten zunehmend von der Kritik ausgenommen – ins Zentrum sind inzwischen die geplanten Regelungen zum Schonvermögen sowie zur Übernahme der Wohnkosten und die für die ersten Monate vorgesehene weitgehend sanktionsfreie Leistungsgewährung gerückt.

Kritik wird laut: Wegen Bürgergeld lohne sich Arbeit nicht mehr

Friedrich Merz und Markus Söder sind die Wortführer der Union, wenn es um Kritik am Bürgergeld geht. (Archivbild)
Friedrich Merz und Markus Söder sind die Wortführer der Union, wenn es um Kritik am Bürgergeld geht. (Archivbild) © Frank Hoermann/imago

Was sieht die „sanktionsfreie Leistungsgewährung“ beim Bürgergeld aus?

Für eine Karenzzeit von jeweils zwei Jahren ist vorgesehen, Vermögen nur zu berücksichtigen, wenn es in der Summe 60.000 Euro für die leistungsberechtigte Person sowie 30.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft übersteigt. Auch sollen die Kosten für Unterkunft und Heizung während der Karenzzeit in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt werden. Erst danach erfolgt eine Prüfung hinsichtlich der Angemessenheit der Kosten. Dass ausgerechnet die Unionsparteien ihre Kritik hierauf fokussieren, entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie: Die Schonvermögensbeträge wie auch der Umgang mit den Wohnungskosten entsprechen geltendem Recht – und das geht auf die Vorgängerregierung aus SPD und Union zurück.

Können Sie das konkretisieren?

Für die Dauer der Covid-Pandemie sollten vor allem von Geschäftsschließungen betroffene Soloselbständige und deren womöglich „vermögende“ Partner, Kulturschaffende und Kurzarbeitende für den Ernstfall nicht sofort auf eventuelle Rücklagen verwiesen werden oder ihre Wohnung aufgeben müssen. Ihnen wird seither der Zugang zu SGB-II-Leistungen – allerdings begrenzt auf eine „Karenzzeit“ von lediglich sechs Monaten – erleichtert.

Diese Karenzzeit-Regelungen zielen hauptsächlich auf neu in die Hilfebedürftigkeit fallende Mittelschicht-Haushalte. Der Bestand an Hilfebedürftigen, für den die Regelungen ebenfalls gelten sollen, hat seine Wohnkosten bzw. sein Vermögen in der Regel bereits bis auf die Angemessenheitsgrenze bzw. auf die zuvor geltenden geringeren Schonvermögensbeträge reduziert. Insgesamt sind die Ampel-Pläne zur Karenzzeitregelung nach Abschaffung der Arbeitslosenhilfe durch Hartz IV im Jahr 2005 überfällig.

Zur Person

Dr. Johannes Steffen ist studierter Volkswirt und war lange Jahre bei der Arbeitnehmerkammer Bremen verantwortlich für den Bereich Sozialpolitik. Er lebt heute in Berlin und betreibt die Onlineplattform portal-sozialpolitik.de.

Bürgergeld: Ampel-Regelung zur Karenzzeit sind seit Hartz IV 2005 überfällig

Wie geht das Bürgergeld künftig mit Sanktionen um?

Während einer sechsmonatigen Vertrauenszeit sollen Pflichtverletzungen künftig nicht mehr sanktioniert werden; dies gilt auch für ein erstmaliges Meldeversäumnis beim Jobcenter. Ansonsten mindert sich bei einer Pflichtverletzung das Bürgergeld künftig um 20 Prozent des jeweils maßgebenden Regelsatzes – bei jeder weiteren Pflichtverletzung um 30 Prozent. Wiederholte Meldeversäumnisse führen für den Zeitraum von einem Monat zu 10 Prozent Regelsatzminderung. Insgesamt sind Sanktionen in Zukunft aber auf zusammen 30 Prozent des maßgebenden Regelsatzes begrenzt. Leistungen für die Wohnungskosten dürfen durch Sanktionen nicht gemindert werden.

CSU-Chef Markus Söder sieht eine Umkehr des Grundsatzes: „Wer arbeitet, muss mehr haben als wer nicht arbeitet.“ Wie kommt er zu dieser Einschätzung?

Der CSU-Vorsitzende macht hier eine durchaus korrekte Aussage, mit der er aber offenbar suggerieren will, dem sei derzeit oder künftig nicht so. Und das ist dummes Zeug. Wer arbeitet und seine sozialstaatlichen Leistungsansprüche geltend macht, hat immer ein höheres Einkommen zur Verfügung als ein vergleichbarer nicht erwerbstätiger Haushalt im Hartz-IV-Bezug.

Kritik am Bürgergeld: „Es wird mit falschen oder gefakten Beispielen operiert“

Mit welchen Vergleichen operieren die Gegnerinnen und Gegner des Bürgergelds?

Um das Bürgergeld in ein schlechtes Licht zu setzen, wird grundsätzlich mit falschen oder gefakten Beispielen operiert – bewusst oder leichtfertig, weil‘s womöglich prima ins eigene Weltbild passt. Da paaren sich Böswilligkeit und/oder (partei-)politisches Kalkül der Urheber diverser „Belege“ mit der Unkenntnis hinsichtlich der Ausgestaltung und der Konstruktionsprinzipen des Sozialstaats – sowohl auf Seiten der Absender als auch auf Seiten der potenziellen Empfänger solcher Botschaften. Die sozialstaatlichen Systeme und Regelungen sind kompliziert und eignen sich damit hervorragend für schräge und irreführende Vergleiche.

Bitte lösen Sie für uns auf.

Um das verständlicher zu machen, muss ich etwas ausholen. Leistungen nach SGB II sind subsidiär – also nachrangig. Sie werden nur unter der Voraussetzung gewährt, dass Bedürftigkeit vorliegt. Das ist der Fall, sofern der Bedarf aller in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) lebenden Personen nicht aus deren anrechenbaren Einkommen bzw. verwertbaren Vermögen gedeckt werden kann. Der Bedarf setzt sich typischerweise zusammen aus den Kosten für Unterkunft und Heizung, dem nach Regelsätzen bemessenen Regelbedarf der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sowie einem eventuellen Mehrbedarf vor allem für Alleinerziehende.

Dem Bedarf wird das anrechenbare Einkommen bzw. Vermögen der Mitglieder der BG gegenübergestellt. Zum anrechenbaren Einkommen zählen im vorliegenden Zusammenhang hauptsächlich das erzielte Nettoarbeitsentgelt – abzüglich eines individuellen Freibetrags, der künftig im Maximum 348 Euro (Kinderlose) bzw. 378 Euro (mit Kind) beträgt – sowie vorrangige Sozialtransfers wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss bei Alleinerziehenden.

Nur wenn das anrechenbare Einkommen unterhalb des Bedarfs liegt und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, erfolgt eine Aufstockung durch ALG II bzw. künftig Bürgergeld. Aufgrund des nicht zum anrechenbaren Einkommen zählenden Erwerbstätigen-Freibetrags liegt das verfügbare Einkommen bei Erwerbstätigkeit also immer um mindestens den Freibetrag oberhalb des verfügbaren Einkommens eines nicht erwerbstätigen Bürgergeld-Haushalts. Alle Rechenbeispiele, die etwas anderes belegen oder nahelegen wollen, sind Unsinn.

Verglichen wird nicht erwerbstätiger Bürgergeld-Empfänger mit erwerbstätigen Hilfebedürftigen, der Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld nicht geltend macht

Johannes Steffen

Es wird also in den Vergleichen ein Posten unterschlagen

Damit lassen sich die gröbsten Fehler der gängigen „Vergleiche“ von Bürgergeld und Erwerbsarbeit ausmachen: Da wird zum einen der Anspruch auf Bürgergeld bzw. der Gesamtbedarf eines Haushalts ausschließlich mit dem Nettolohn aus einer niedrig entlohnten Beschäftigung verglichen. Was zwangsläufig zu einem rechnerischen Fehlbetrag führt. Beim Erwerbstätigen-Haushalt werden die Ansprüche auf die dem Bürgergeld vorgelagerten Sozialtransfers nicht oder nicht vollständig berücksichtigt. Zum anderen wird der aufstockende Anspruch auf Bürgergeld bei niedrigem Lohn ausgeblendet. Verglichen wird also im Ergebnis ein nicht erwerbstätiger Bürgergeld-Empfänger mit einem erwerbstätigen Hilfebedürftigen, der seinen Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld nicht geltend macht. Und damit wird natürlich auch der erwähnte Erwerbstätigen-Freibetrag systematisch ignoriert.

Im rechten Spektrum taucht häufig ein Vergleich zwischen einer erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Alleinerziehenden auf. Demnach habe die Bürgergeldempfängerin mehr Geld zur Verfügung. Können Sie das beispielhaft auflösen?

Da sprechen Sie ein besonders absurdes Rechenbeispiel an. Dort wird der Regelbedarf einer nicht erwerbstätigen Alleinerziehenden mit zwei Kindern im Alter zwischen sechs und 13 Jahren dem Bruttolohn einer vergleichbaren Einzelhandelskauffrau mit zwei Kindern im gleichen Alter gegenübergestellt. Mit Stand Januar 2023 beträgt der Regelbedarf 1198 Euro (502 Euro für die Alleinerziehende sowie jeweils 348 Euro je Kind). Die Wohnungs- und Energiekosten werden laut Beispiel vom Jobcenter getragen. Dem Erwerbstätigen-Haushalt verbleiben vom angenommenen Bruttolohn in Höhe von 2.000 Euro nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (399 Euro), Miete (500 Euro), Energiekosten (500 Euro) und Fahrkosten (100 Euro) sowie zuzüglich des Kindergeldes (474 Euro) angeblich nur 975 Euro – also 223 Euro weniger als dem nicht erwerbstätigen Bürgergeld-Haushalt.

Schaut man genauer hin, so fallen eine Reihe Fehler auf. Zunächst zur Bedarfsberechnung für den Bürgergeld-Haushalt: Mit zwei Kindern unter 16 Jahren hat die Alleinerziehende neben ihrem Regelbedarf einen Mehrbedarf von 180,72 Euro; der ausgewiesene Differenzbetrag müsste also entsprechend höher ausfallen. Miete und Energiekosten sollten bei einem sinnvollen Vergleich mit denen der Einzelhandelskauffrau übereinstimmen, sodass sich der Gesamtbedarf des Bürgergeld-Haushalts auf 2.379 Euro beliefe.

Bei korrektem Vergleich kommt der Haushalt der erwerbstätigen Alleinerziehenden allerdings auf ein verfügbares Einkommen von 3.029 Euro. Er hat also nicht 223 Euro weniger, sondern 650 Euro mehr zur Verfügung. Zwischen Fake und Realität liegt eine Spannweite von 873 Euro. Hierbei sind auch die Gesetzesvorhaben der Ampel zum Wohngeld-Plus-Gesetz sowie zum Inflationsausgleichsgesetz (beide ab 2023) berücksichtigt.

Im Einzelnen sieht die Rechnung für die Einzelhandelskauffrau wie folgt aus:

Bruttolohn2000 Euro
./. Steuern/Sozialabgaben420 Euro
= Nettolohn1580 Euro
+ Kindergeld (2 x 237 €)474 Euro
+ Unterhaltsvorschuss533 Euro
+ Kinderzuschlag220 Euro
+ Wohngeld (bei 500 € Kaltmiete)222 Euro
= verfügbares Einkommen3.029 Euro

Fake-Beispiele verfestigen das Narrativ „nicht lohnender Arbeit“ durch das Bürgergeld

Warum wird dieses Narrativ der nicht lohnenden Arbeit überhaupt bedient – und auch noch mit falschen Vergleichen operiert?

Sind solche Fake-Beispiele erst einmal in der Welt, dann bedarf es im politischen Geschäft keiner weiteren Belege mehr. Es reicht die Suggestion. Damit spielt beispielsweise auch CDU-Chef Friedrich Merz, wenn er über seinen Twitter-Account verkündet: „Der Grundsatz, dass man in Deutschland mit Arbeit mehr Geld verdient als ohne, muss ohne Wenn und Aber auch heute und für die Zukunft gelten.“ Wohl niemand käme auf die Idee, dass sich diese Ansage an die Riege der Couponschneider mit leistungslosem Einkommen richtet; sie zielt auf das Bürgergeld-Gesetz der Ampelkoalition, sie zielt auf Menschen am unteren Ende der Einkommenspyramide. So werden die Beißreflexe nicht nur der Erwerbstätigen im Niedriglohnbereich auf die Bedürftigen konditioniert. Aber auch der CDU-Chef weiß nur zu genau, dass sich immer noch diejenigen am besten zum Treten nach unten eignen, die am dichtesten über einem stehen. Gemeinhin spricht man in solchen Fällen von einem Spiel mit dem Feuer.

Aber das Bürgergeld kann ja auch die Unions-Klientel betreffen.

Dass die Union mit ihrem Bürgergeld-Bashing am Ende vor allem die Mittelschicht trifft, die im Notfall sofort ihre bescheidenen Rücklagen auflösen und ihre nach Unions-Maßstäben zu große oder zu teure Wohnung aufgeben müsste, ist bislang offenbar weder im Konrad-Adenauer-Haus noch im Franz-Josef-Strauß-Haus realisiert worden. Oder aber die Versuchung, aus der weit verbreiteten Unkenntnis sozialstaatlicher Regelungen und Planungen mit Ressentiments politisches Kapital schlagen zu können, ist einfach zu groß.

Arbeitgeberchef Dulger spricht von gesellschaftlicher Spaltung durch das Bürgergeld. Wird die Spaltung nicht von denjenigen betrieben, die mit falschen Zahlen operieren?

Ich hoffe, dass ich genau dies ein wenig verdeutlichen konnte. (Interview: Katja Thorwarth)

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