Zollerhöhungen USA
- 1. Neue US-Zusatzzölle 2025
- 2. Reciprocal Tariffs - Angeblich reziproke Zölle
- 3. Zusatzzölle auf Eisen, Stahl und bestimmte Waren daraus sowie Aluminium und bestimmte Waren daraus
- 4. Zusatzzölle auf Autos und Autoteile
- 5. Was ist unklar?
- 6. Wie sehen die Gegenmaßnahmen der EU aus?
- 7. Was kann man tun?
1. Neue US-Zusatzzölle 2025
- Fast alle Waren, sofern nicht bereits anderweitig durch Zusatzzölle erfasst: so genannte reciprocal tariffs
- Autos und Autoteile: Proclamation 26.3.25 Adjusting Imports of Automobiles and Automobile Parts (section 232)
- Aluminium und bestimmte Waren daraus: Proclamation 10895 of February 10, 2025 Adjusting Imports of Aluminum (section 232)
- Eisen/Stahl und bestimmte Waren daraus: Proclamation 10896 of February 10, 2025 Adjusting Imports of Steel (section 232)
- Länder, die Erdöl in Venezuela kaufen: Executive Order 14245 of March 24, 2025 Imposing Tariffs on Countries Importing Venezuelan Oil
- Zölle wegen Drogenausgangsstoffen gegen China, Mexiko, Kanada
- Weißes Haus Rubrik News:
- Fact Sheets
- Presidential Actions
- Federal Register Presidential Documents mit den jeweiligen Warennummern
- Executive Orders
- Proclamations
- Suchhilfe: Verwenden Sie die Schlagworte „Import”,„2025” dann „presidential document” und den verursachenden Präsidenten.
- Die amerikanische Zollbehörde, die US Customs and Border Protection veröffentlicht regelmäßig CBP Updates und FAQs für Importeure zu den neuen Sonderzöllen im sog. Cargo Messaging Systems Service. Diese Updates sind vergleichbar mit unseren ATLAS Informationen.
- Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden fortlaufend von der GTAI veröffentlicht.
- Zusatzzölle, die (auch) Waren mit EU-Ursprung betreffen und in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets abgebildet.
2. Reciprocal Tariffs - Angeblich reziproke Zölle
Zehn Prozent auf alles
- Waren, die bereits von anderen Zusatzzöllen (Aluminium, Stahl, Automobile) erfasst sind
- Waren in Anhang 2 der Proklamation
- Kanada und Mexiko im Rahmen des Freihandelsabkommens USMCA
Länderspezifische Zölle: Für 90 Tage ausgesetzt - Ausnahme: China
Ausgenommen von der 90tägigen „Pause” sind Einfuhren von Waren mit chinesischem Ursprung. Für Waren mit chinesischem Ursprung haben die USA den länderspezifischen Zoll sogar noch einmal erhöht, nämlich auf 125 Prozent.
Wie lautet die jetzt ausgesetzte Regelung zu den länderspezifischen Zöllen?
Woran knüpft der länderspezifische Satz an?
3. Zusatzzölle auf Eisen, Stahl und bestimmte Waren daraus sowie Aluminium und bestimmte Waren daraus
4. Zusatzzölle auf Autos und Autoteile
5. Was ist unklar?
- Es werden zusätzliche Angaben zum Land des Schmelzens/Gießens verlangt. Wie diese belegt werden sollen, ist offen. Die häufig verlangten Mill Test Certificates (MTC) sind oft nicht beizubringen. Die Handhabung der US-Importeure/Zollagenten ist noch sehr unterschiedlich, weil die Vorgaben unklar sind.
- Besonders kritisch ist die Situation im Bereich Aluminium: Wenn das Ursprungsland nicht belegt werden kann, kommt es vor, dass 200 Prozent Zoll erhoben werden. Es gibt hierzu unterschiedliche Informationen. Hintergrund: Es kann dann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um russisches Aluminium handelt, auf dem 200 Prozent Zoll liegen.
- Wichtig sind die von den US-Zollverwaltung bereitgestellten allgemeinen Informationen zu den Themen Ein- und Ausfuhr, die regelmäßig aktualisiert werden.
- Falls ein Produkt von mehreren Zusatzzöllen betroffen ist: Fallen diese mehrfach an? Falls ein Produkt sowohl Stahl als auch Aluminium enthält und jeweils von der Regelung erfasst wird, werden die jeweiligen Anteile verzollt. Bei anderen Kombinationen (z.B. Aluminium und Autoteil) ist dies noch offen. Unsere Einschätzung: Es sollte keine Mehrfacherfassung von Warenummern geben, das Thema dürfte bereinigt werden.
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6. Wie sehen die Gegenmaßnahmen der EU aus?
Maßnahmen zum 15. April 2025 (ausgesetzt):
- Zusätzliche Wertzölle in Höhe von 10 %, 25 %, 35 % beziehungsweise 50 % auf die Einfuhren der in Anhang I und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 aufgeführten Waren.
- Zusätzliche Wertzölle in Höhe von 20 %, 7 % beziehungsweise 4,4 % auf die Einfuhren der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 aufgeführten Waren.
- Hinweis: Die EU-Zusatzzölle werden im elektronischen Zolltarif nach deren Inkrafttreten hinterlegt.
Mögliche EU-Maßnahmen ab Mitte April 2025 (ausgesetzt):
7. Was kann man tun?
- Betroffenheit prüfen: Zölle gehen zunächst immer zu Lasten des Importeurs, sofern nicht die extreme Lieferkondition frei Haus oder DDP vereinbart worden ist.
- Hinweis: Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert. Es empfiehlt sich immer, diesen anzugeben: Damit wird verhindert, dass auch noch die Frachtkosten mit verzollt werden.
- Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind international einheitlich.
- US-Zusatzzölle, die in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets eingearbeitet
- Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
- Zusätzliche Angaben, z.B. zum Metallanteil bei weiterverarbeiteten Erzeugnissen, können verlangt werden.
- Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden von der GTAI veröffentlicht.
- Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch im einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind? Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung? - Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.