Urteil : Althoff wegen Tierquälerei verurteilt

Früher stand der Name Althoff für ganz große Zirkuserfolge. Jetzt wurden Giovanni Althoff, seine Ehefrau und die Zirkusmanagerin wegen Tierquälerei verurteilt. Sie hatten sich insbesondere um ihre Elefanten zu wenig gekümmert.
Wegen mehrerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind Zirkuschef Giovanni Althoff, seine Ehefrau und die Zirkusmanagerin am Freitag vom Hanauer Landgericht zu Geldbußen verurteilt worden. Sie müßten wegen dreifachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz insgesamt 11.700 Euro zahlen, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Frech. In weiteren drei Anklagepunkten zur Tierhaltung wurde das Verfahren eingestellt, in einem Fall wurden die Angeklagten freigesprochen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten am Freitag eine entsprechende Absprache getroffen. Beide Seiten verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Zirkusmanager haben dem Urteil zufolge fünf Elefanten nicht ausreichend gepflegt. Die Tiere bekamen keine Fußpflege und wurden nicht täglich abgeduscht. Im Herbst 2004 wurden die Elefanten in einer Halle untergebracht, in der es viel zu kalt war. Außerdem wurde ein krankes Pferd nicht behandelt. Wegen dieser Ordnungswidrigkeiten hätten die Tiere gelitten, sagte der Richter.
Giovanni Althoff räumte vor Gericht Versäumnisse bei der Pflege der Tiere ein. Die Behandlung des kranken Pferdes sei verzögert worden, ließ er seinen Verteidiger erklären. Den Zirkus will Althoff dennoch weiter betreiben. „Wir sind ein Zirkus, wir müssen weitermachen und spielen“, sagte er nach der Urteilsverkündung. Das Unternehmen, das einst zu den Großen in der Branche gehörte, ist mittlerweile ein kleiner Zirkus.

Gegen den Zirkuschef, seine Frau und die Managerin wurden zudem Bußgelder wegen Beleidigung verhängt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt sind. Sie hatten bei einer Durchsuchungsaktion im Zirkus die hessische Tierschutzbeauftragte beschimpft.
Freigesprochen wurden die Angeklagten dagegen von dem Vorwurf, eine Elefantenkuh mit einer Lungenerkrankung monatelang nicht behandelt zu haben. Es sei schwierig festzustellen, ob das Verhalten der Angeklagten zum Tod des Tieres geführt habe, sagte der Richter. In drei anderen Fällen wurde das Verfahren eingestellt. Dabei ging es um ein Pony, das trotz einer schmerzhaften Kniegelenksentzündung immer wieder in der Manege vorgeführt worden sein soll, sowie Tiere, die laut Anklage zu wenig zu Fressen und zu wenig Bewegung bekamen.
„Wenn man alle Vorwürfe hätte klären müssen, hätte sich die Sache außergewöhnlich lange hingezogen“, sagte der Richter. Deshalb sei eine Absprache angestrebt worden. Es sei auch nicht Aufgabe des Gerichts gewesen, grundsätzlich über die Frage der Haltung von Tieren im Zirkus zu entscheiden, betonte Frech. Vor dem Gerichtsgebäude hatten am Freitag Tierschützer mit Plakaten mit der Aufschrift „Zirkustiere: Sklaven der Manege“ oder „Kein Applaus für Tierquälerei“ protestiert.