Meta zur »extremistischen Organisation« erklärt Moskauer Gericht verbietet Facebook und Instagram
WhatsApp, das ebenfalls zu Meta gehört, soll von dem Urteil nicht betroffen und weiter nutzbar sein. Das Gericht erklärte zur Begründung, Whatsapp diene nicht der »öffentlichen Verbreitung von Informationen«. Die Messenger-App galt bis vor Kurzem als die meistgenutzte in Russland, mittlerweile aber soll Telegram sie überholt haben.
Russlands Generalstaatsanwaltschaft hatte am 11. März einen Antrag zur Einstufung von Meta als »extremistisch« eingereicht. Hintergrund war die Entscheidung von Meta, Aufrufe zur Gewalt unter anderem gegen russische Truppen in der Ukraine in bestimmten Fällen zuzulassen.
»Tod den russischen Invasoren« etwa wollte Facebook nach Angaben eines Sprechers durchgehen lassen. Aufrufe zur Gewalt gegen russische Zivilisten dagegen erlaubte Meta nicht. Später präzisierte Meta seine Entscheidung: Die gelockerten Regeln gelten nur innerhalb der Ukraine, und auch dort sind Aufrufe gegen Russen generell oder gegen Staatschefs wie Wladimir Putin weiterhin untersagt.
Beim Gerichtstermin am Montag warf der russische Inlandsgeheimdienst FSB Meta vor, seine Aktivitäten richteten sich »gegen Russland und dessen Streitkräfte«.
Das Unternehmen hatte am Montagvormittag mehr Zeit zur Vorbereitung der Verhandlung beantragt, das Gericht hatte das aber abgelehnt. Ein Statement von Meta zum Urteil lag am Montag nicht sofort vor.
Seit dem Beginn der Militäroperation in der Ukraine haben die russischen Behörden den Zugang zu Onlinemedien massiv eingeschränkt. Anfang März hatte Präsident Wladimir Putin zudem ein Gesetz unterzeichnet, das drakonische Freiheitsstrafen bei »Falschinformationen« über die russische Armee vorsieht.