Politik

Richter lehnen AfD-Eilantrag ab Höcke scheitert gegen Verfassungsschutz

"Flügel"-Wortführer Höcke bei der letzten regulären Sitzung des Thüringer Landtags.

"Flügel"-Wortführer Höcke bei der letzten regulären Sitzung des Thüringer Landtags.

(Foto: picture alliance/dpa)

Weil er seine Chancen bei der Landtagswahl in Thüringen gefährdet sieht, will Björn Höcke dem Verfassungsschutz eine Äußerung zum rechtsextremen "Flügel" verbieten lassen. Doch vor Gericht erleidet der AfD-Spitzenkandidat eine Niederlage.

Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke ist vor dem Verwaltungsgericht Köln mit dem Antrag gescheitert, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Äußerung "Der 'Flügel' wird immer extremistischer" zu untersagen. Die Kölner Richter lehnten einen entsprechenden Eilantrag Höckes ab, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang hatte jüngst im "Spiegel" auf die Frage, ob Höcke für ihn ein Rechtsextremist sei, geantwortet: "Ich bitte um Verständnis, dass ich mich kurz vor einer Landtagswahl aus rechtlichen Erwägungen nicht zu einem Spitzenkandidaten äußern kann." Angesprochen auf einen anderen Vertreter des rechtsnationalen "Flügels", Andreas Kalbitz aus Brandenburg, sagte der Verfassungsschutz-Präsident: "Für mich ist nicht erkennbar, dass er sich von seiner Vergangenheit distanziert hat. Er ist wie Höcke ein führender Kopf des "Flügels" innerhalb der AfD, den wir vor mehreren Monaten als Verdachtsfall eingestuft haben. Wir sehen nichts, was uns von dieser Einschätzung abbringen würde, im Gegenteil: Der 'Flügel' wird immer extremistischer."

Dieser Satz beeinträchtige seine Chancen als Kandidat bei der Landtagswahl in Thüringen am Sonntag, machte Höcke den Angaben zufolge in der Begründung seines Eilantrags geltend. Das Gericht kam indes zu dem Schluss, der Antrag sei bereits unzulässig. Denn der angegriffene Satz sei auf den "Flügel" und nicht auf Höcke persönlich bezogen. Dies ergebe sich auch daraus, dass Haldenwang ausdrücklich geäußert habe, er wolle sich vor der Landtagswahl nicht zu der Person des Antragstellers äußern. Der BfV-Präsident habe vielmehr über eine andere Führungsperson des "Flügels" - nämlich Kalbitz - gesprochen.

Der Antrag sei auch unbegründet, denn das BfV dürfe nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz über den seit Januar als Verdachtsfall eingestuften "Flügel" in der Öffentlichkeit berichten. Die vom Bundesamt vorgelegten Auszüge aus Reden von "Flügel"-Vertretern aus jüngster Zeit rechtfertigten zudem die Äußerung, dass der "Flügel" immer extremistischer werde. Das Kölner Verwaltungsgericht hob in seinem Beschluss weiter hervor, dass die Äußerung - auch wenn sie kurz vor einer Wahl getätigt werde - verhältnismäßig sei, weil der "Flügel" und nicht Höcke in dem Satz genannt werde.

Auch sei der Öffentlichkeit die Verfassungsschutz-Einstufung des "Flügels" als Verdachtsfall seit Januar bekannt. Gegen diese Einstufung und Äußerung seien Höcke und der "Flügel" nicht vorgegangen. Die neuerliche Äußerung des Verfassungsschutz-Präsidenten gehe über die im Januar geäußerte Einschätzung nicht wesentlich hinaus, befanden die Richter.

Quelle: ntv.de, mau/AFP

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