Europäische Union Polnisches Verfassungsgericht erklärt einzelne EU-Gesetze für verfassungswidrig
Das polnische Verfassungsgericht hat entschieden, dass einige Gesetze der Europäischen Union im Konflikt mit der polnischen Verfassung stehen. Konkret geht es um Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet. Die Entscheidung über diese Frage hatte das Gericht bereits mehrfach vertagt.
Das Gericht erklärte nun in seiner Urteilsbegründung, dass die EU-Mitgliedschaft des Landes und die Unterzeichnung der Verträge nicht gleichbedeutend mit der Übertragung der obersten rechtlichen Autorität an EU-Gerichte seien. Die Unterzeichnung der Verträge bedeute nicht, dass Polen seine Souveränität an die EU abtrete, hieß es.
Kritiker hatten vor dem Urteil davor gewarnt, dass eine Infragestellung des Vorrangs des EU-Rechts die polnische Zukunft in der Europäischen Union und das Staatenbündnis selbst gefährden könnte.
Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das polnische Verfassungsgericht gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. März 2021 zu überprüfen. In dem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt.
Zweifel an Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts
Laut EuGH könnte das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen gegen EU-Recht verstoßen. Dies würde bedeuten, dass der EuGH Polen zwingen könnte, Teile der umstrittenen Justizreform der nationalkonservativen PiS-Regierung aufzuheben.
Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts. Vorsitzende ist Julia Przylebska, enge Vertraute von PiS-Chef Jarosław Kaczyński.