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Gefördert von der Arbeitsagentur: Mehr als jede vierte Vermittlung führt in Leiharbeit

2019 führte mehr als jede vierte Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA) Arbeitslose in Leiharbeit. In einigen Fällen werden diese Vermittlungen von der BA sogar finanziell bezuschusst. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

2019 führte über ein Viertel der erfolgreichen Vermittlungen von Arbeitslosen in Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Leiharbeit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung zu einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesregierung bezieht sich in ihrer Antwort auf statistische Erhebungen der BA.

Positiv ist: Die Entwicklung war in den letzten Jahren rückläufig und es werden anteilig immer weniger Arbeitslose in Leiharbeit vermittelt. Im Jahr 2019 gab es laut Auskunft der Bundesregierung insgesamt rund 197.000 Vermittlungen der BA und Jobcenter nach Auswahl und Vorschlag. Davon entfielen über 55.000 (28 Prozent) auf den Wirtschaftszweig der Arbeitnehmerüberlassung. 2018 waren es noch knapp 69.000 und 2017 sogar über 85.000. Zu den Vermittlungen in der Leiharbeit zählen laut BA-Statistik nicht nur die Vermittlungen als Leiharbeitnehmer, sondern auch Vermittlungen als Stammpersonal bei der Leiharbeitsfirma selbst.   

Quelle: BT-Drs. 17/8686, BT-Drs. 18/12339 und BT-Drs. 19/17923, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Arbeitsagentur subventioniert Beschäftigung in Leiharbeit

Laut Statistik der BA gab es in Deutschland im Juni 2019 rund 896.000 Beschäftigte in der Leiharbeit. Obwohl das nur 2,3 Prozent aller Beschäftigten entspricht, war die Zahl der Leiharbeitnehmer bis 2017 deutlich angestiegen. Die BA trug nicht nur über die Anzahl der Vermittlungen zu dieser Entwicklung bei: Im Jahr 2019 wurden laut Förderstatistik der BA 6.800 Arbeitsaufnahmen in der Leiharbeitsbranche mit einem Eingliederungszuschuss gefördert. Außerdem entfielen im Jahr 2019 rund 30 Prozent der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten offenen Stellen auf die Leiharbeitsbranche.

Fast die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse endet binnen 3 Monate

Die Vermittlung in Leiharbeit ist auch unter dem Kriterium der nachhaltigen Beendigung von Arbeitslosigkeit kritisch zu betrachten. Besonders brisant: Leiharbeitsverhältnisse sind oft nur von kurzer Dauer. Im ersten Halbjahr 2019 endete beinahe die Hälfte (46 Prozent) aller rund 694.000 beendeten Arbeitsverhältnisse in Leiharbeit innerhalb der ersten drei Monate. Drei von vier Anstellungen bestanden weniger als ein Jahr.

Außerdem geht aus der BA-Statistik hervor, dass ein erheblicher Teil der Arbeitnehmer nach dem Ende einer Beschäftigung in Leiharbeit erneut eine Anstellung als Leiharbeitnehmer aufnimmt und nicht in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis wechselt. Nach 30 Tagen sind knapp 20 Prozent der vormaligen Leiharbeitnehmer erneut in Leiharbeit tätig.

Auch die aktuelle Corona-Krise trifft Beschäftigte in der Leiharbeit hart. Laut der BA-Statistik wurden im April 2020 rund 30 Prozent mehr vormals in Leiharbeit Beschäftigte arbeitslos als im Vorjahresmonat. Bei den Neuzugängen in Arbeitslosigkeit belegt die Arbeitnehmerüberlassung somit den vierthöchsten Rang unter allen Wirtschaftszweigen.

von Lena Becher



Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Leiharbeitnehmer und Verleihbetriebe – Deutschland und Länder (Monatszahlen, Jahreszahlen und Zeitreihen), Juni 2019.

Bundesagentur für Arbeit − Vermittlung in Leiharbeit im Jahr 2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 29.04.2020, BT-Drs. 19/17923.

Leiharbeit – Struktur, Entlohnung und Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 22.03.2019, BT-Drs. 19/8156.

Leiharbeit – Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit, Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 15.05.2017, BT-Drs. 18/12339.