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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Sanktionsmoratorium

Der Paritätische fordert die vollständige Aussetzung der Sanktionen im SGB II. Der vorliegende Regierungsentwurf falle deutlich hinter dem Referentenentwurf zurück, kritisiert der Verband in einer aktuellen Stellungnahme.

Sozialrecht ist kein Strafrecht. Die Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitsuchende unterschreiten bereits jetzt deutlich den Betrag, der notwendig ist, um individuelle soziale Teilhabe sicherzustellen. Der Paritätische setzt sich für die vollständige Aussetzung der Sanktionen im SGB II ein. Die Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung ist ein dringend notwendiger Schritt, um tiefgreifende Einschnitte in das soziokulturelle Existenzminimum der Leistungsberechtigten abzuwenden. Dies ist umso dringlicher, als das Existenzminimum u. a. infolge von stark gestiegenen, aber ungedeckten Energiepreisen und pandemiebedingten Mehrbelastungen der Leistungsberechtigten nicht verlässlich gedeckt ist. Durch einen Verzicht auf Sanktionen wird einer weiteren Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums vorgebeugt. Sanktionen führen regelmäßig zu weitreichenden Kürzungen des Existenzminimums, die nicht zu rechtfertigen sind, insbesondere wenn im Haushalt lebende Kinder mit sanktioniert werden. Der Paritätische fordert, Sanktionen dauerhaft abzuschaffen.

In der vorliegenden Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 16. Mai 2022 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Sanktionsmoratorium) 20/1413, bei der der Verband durch Dr. Joachim Rock vertreten sein wird, kritisiert der Paritätische u.a., dass Sanktionen für Meldeverstöße nicht ausgesetzt werden sollen. Trotz der begrenzten Zugänglichkeit der Jobcenter im Rahmen der Corona-Pandemie gab es im Jahr 2021 knapp über 100.000 Sanktionen wegen Verstößen gegen Meldeversäumnisse. Dies entspricht etwa der Hälfte aller neu festgestellten Sanktionen in diesem Jahr (193.729). Sanktionen wegen Meldeversäumnissen fallen nach dem Gesetzentwurf nicht unter das Moratorium und könnten auch in Zukunft weiter ausgesprochen werden.

Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht 2019 eine mehr als dreizehnjährige, verfassungswidrige Sanktionspraxis beendet. Aus Sicht des Paritätischen verweist diese lange Dauer einer schließlich in Teilen als verfassungswidrig beurteilten Sanktionspraxis auf Defizite des Rechtsschutzes der von Sanktionen betroffenen Menschen und auf fehlende Unterstützungsmöglichkeiten in der Beratung. Der Paritätische bedauert, dass, soweit ersichtlich, seitens der Bundesregierung bislang keine Bemühungen unternommen wurden, um sicherzustellen, dass Eingriffe in das Existenzminimum oder das Existenzminimum unterschreitende Leistungen künftig deutlich schneller problematisiert und beseitigt bzw. angepasst werden können.

Dringend empfiehlt der Paritätische, Berechtigte und Verwaltung gleichermaßen von den Sanktionen zu entlasten und endlich dazu überzugehen, durch den Verzicht auf Sanktionen freiwerdende Ressourcen der Jobcenter für eine bessere Förderung und Vermittlung auszubauen.

Das Sanktionsmoratorium fällt in eine Zeit, in der die Jobcenter nach einer langen Phase strenger Infektionsschutzmaßnahmen in einem deutlich reduzierten Kontakt zu den Leistungsberechtigten stehen. Der Paritätische plädiert dafür, das Sanktionsmoratorium in den Jobcentern zu nutzen, um wieder verstärkt mit den Leistungsberechtigten in Kontakt zu treten, motivierende Beratungsangebote und Möglichkeiten der Förderung ohne Sanktionsdruck zu unterbreiten.

Bisher werden Sanktionen seitens der Befürwortenden vor allem unter dem Aspekt bewertet, ob sie Menschen irgendwie in irgendeine Beschäftigung bringen. Die nicht-intendierten Effekte von Sanktionen und deren soziale Kosten bleiben außer Betracht. Diese müssen jedoch mitdiskutiert werden, insbesondere gesundheitliche Folgen, Folgen für mitbetroffene Kinder und Jugendliche, Verschuldung, Kontaktabbruch zum Jobcenter und Rückzug vom Arbeitsmarkt. Zudem sollte systematisch evaluiert werden, welche positiven Praxisbeispiele zur Vermeidung von Sanktionen bestehen. Positive Anreize und Weiterbildungsboni, wie sie in der aktuellen Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien vorgesehen sind, sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Ihre Effekte sollen verstärkt evaluiert werden. Ziel muss es sein, eine sanktionsfreie Grundsicherung zu schaffen, in der die Grundsicherungsträger durch ihre Beratungs- und Vermittlungsangebote überzeugen.