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Geflügelpest in Bergisch Gladbach nachgewiesen – Veterinäramt ordnet Schutzmaßnahmen an

Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es den ersten bestätigten Fall von Geflügelpest in einer kleinen Hobbyhaltung mit acht Hühnern in Bergisch Gladbach. Das wurde heute vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt.
Der betreffende Tierhalter hatte vor wenigen Tagen Hühner aus einem Betrieb im Oberbergischen Kreis erworben. Rasch nach dem Kauf verendeten einige der Tiere. Da zwischenzeitlich in dem Betrieb im Oberbergischen Kreis, aus dem Hühner zugekauft worden waren, die Geflügelpest nachgewiesen wurde, lag auch in diesem Fall der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest nahe. Die Untersuchungsbefunde des Friedrich-Löffler-Instituts bestätigten jetzt diesen Verdacht.

Es wurde eine Schutzzone von drei Kilometern Durchmesser und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Durchmesser eingerichtet. Alle Betriebe, die Geflügel halten und in diesem Bereich liegen, werden derzeit ermittelt. In der drei Kilometer umfassenden Schutzzone müssen alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen unterbringen, so dass die Hühner, Enten, Gänse, Puten und Wachteln vor den Ausscheidungen von Wildvögeln geschützt sind. Außerdem müssen alle in beiden Zonen ansässigen geflügelhaltenden Betriebe dem Veterinäramt umgehend die Anzahl ihrer Tiere unter Angabe ihrer Nutzungsart sowie ihres Standortes melden, es sei denn, die Tierhaltung ist dem Veterinäramt beziehungsweise der Tierseuchenkasse bereits bekannt. Dieses kann telefonisch unter 02202 13-2815 oder per E-Mail an veterinaer@rbk-online.de vorgenommen werden. Halterinnen und Halter von Geflügel sollen dem Veterinäramt sofort melden, wenn im Geflügelbestand vermehrt kranke oder tote Tiere auffallen. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich.

Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig und wird durch Influenzaviren, genauer HPAI-Viren, hervorgerufen. Dabei werden die Viren über Zukauf von bereits infiziertem Nutzgeflügel oder beim Herbstzug von Wildvögeln, etwa Enten und Gänsen, in die Hausbestände übertragen. Dies kann über Ausscheidungen wie Kot, oder aber die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus- und Wildgeflügel erfolgen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass für Menschen von den zurzeit in Deutschland kursierenden Erregern eine besondere Gefahr ausgeht. Die Hygienemaßnahmen im Umgang mit lebendem Geflügel, etwa Hände waschen und desinfizieren nach jedem Kontakt, sollten laut Veterinäramt aber unbedingt beachtet werden. Auch sollte verendetes Geflügel grundsätzlich nur mit Handschuhen angefasst werden. Weitere Einzelheiten zu den Regelungen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Website des Rheinisch-Bergischen Kreises unter https://www.rbk-direkt.de/amtsblatt-nr.-58-2022.pdfx.

Hintergrund
Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der sogenannten Vogelgrippe (aviären Influenza). Sie ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen bietet unter https://t1p.de/p0ysr weitere Informationen für Hobby- und Kleingeflügelhalter.


von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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