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Von GladbachLIVE Redaktion

Wegen Umgang mit Matthias Ginter Spieler-Gewerkschaft kritisiert Gladbach

Verteidiger Matthias Ginter steht noch bis 30. Juni 2022 bei Fußball-Bundesligist Borussia Mönchengladbach unter Vertrag. Auf diesem Foto ist der Nationalspieler am 15. Januar im Borussia-Park zu sehen. Ginter blickt nachdenklich auf das Spielfeld.

Verteidiger Matthias Ginter steht noch bis zum 30. Juni 2022 bei Fußball-Bundesligist Borussia Mönchengladbach unter Vertrag. Auf diesem Foto ist der Nationalspieler am 15. Januar im Borussia-Park zu sehen. 

Geschäftsführer Ulf Baranowsky von der Vereinigung der Vertragsfußballer (VDV) hat Bundesligist Borussia Mönchengladbach für den Umgang mit Nationalspieler Matthias Ginter (28) kritisiert.

„In der Praxis kommt es leider relativ oft vor, dass Spieler aus wirtschaftlichen Interessen von Klubs und Spielervermittlern unter Druck gesetzt werden. Sie werden damit zum Spielball in einem Spiel, das sie selbst kaum beeinflussen können“, sagte Baranowsky der „Sportschau“.

Gladbach: Ginter soll den Klub im Januar möglichst verlassen

Es gehöre zum Geschäftsmodell zahlreicher Klubs, „Spieler möglichst billig einzukaufen, um sie später teuer zu verkaufen. Das darf aber nicht dazu führen, dass Spieler dazu gedrängt werden, frühzeitig Verträge bei ihren Klubs zu verlängern oder ihre Klubs vor Vertragsende zu verlassen“, so Baranowsky.

Matthias Ginter wird seinen zum 30. Juni 2022 auslaufenden Vertrag bei Borussia Mönchengladbach nicht verlängern, er kann den fünfmaligen deutschen Meister im Sommer ablösefrei verlassen.

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Gladbach will den 28-Jährigen gerne noch im Januar abgeben, um noch eine Ablösesumme zu kassieren.

In der Liga verzichtete Trainer Adi Hütter (51) zuletzt gegen Bayer Leverkusen (1:2) auf Ginter.

Beim DFB-Pokal-Aus beim Zweitligisten Hannover 96 (0:3) war Ginter wieder dabei.

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Baranowsky: „Es ist nicht fair, einen Arbeitnehmer dafür zu kritisieren, dass er seinen Arbeitsvertrag erfüllt. Es ist völlig legitim, wenn ein Spieler bis zum Vertragsende bei seinem Klub bleiben möchte. Bis zu diesem Tag hat er grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb der Profimannschaft.“