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Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups) in der Mobilität von Einzelpersonen (KA131)

Im Nachfolgenden finden Sie die Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups).

Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum

Aufruf 2022 und 2023

Ländergruppe Zielland Förderraten im Aufruf 2022 und 2023
Gruppe 1
Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
600 EUR / Monat
Gruppe 2
Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien

Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat), diese Region entspricht im Projekt 2021 noch Region 5.
540 EUR / Monat
Gruppe 3
Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 490 EUR / Monat

Aufruf 2024

Ländergruppe Zielland Förderbetrag für Studierende je Monat
Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
600 EUR
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 540 EUR
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
- Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 700 EUR

Aufstockungsbeträge (top-ups)
für Praktika-Aufenthalte: 150 EUR / Monat
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 250 EUR / Monat
für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig (Aufruf 2022 und 2023)

Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung (Stückkosten für Aufenthaltstage)

Aufruf 2022 und 2023

Zielland Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15.-60. Tag der Aktivität
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 180 EUR / Tag 126 EUR
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien 160 EUR / Tag 112 EUR
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 140 EUR / Tag 98 EUR
Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 180 EUR / Tag 126 EUR

Aufruf 2024

Zielland Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15. – 60. Tag der Aktivität
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
180 EUR 126 EUR
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 160 EUR 112 EUR
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 140 EUR 98 EUR
Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 190 EUR 133 EUR

Aufruf 2022 und 2023

KA131 und KA131 International:
alle ST-Mobilitäten

KA131 und KA131 International:
SM-Mobilitäten mit fewer opportunities bei einer short-term (Blended)-Mobilität

KA131 International (abgesehen von den Regionen 5 und 14 – Call 2021 bzw. 13 und 14 – Call 2022):
SM-Mobiltäten mit fewer opportunities

KA131 International (abgesehen von den Regionen 5 und 14 – Call 2021 bzw. 13 und 14 – Call 2022):
alle SM-Mobilitäten sofern sich Hochschule dafür entscheidet

Reisedistanz Standardreise Green Travel
10 und 99 KM 23 EUR -
100 und 499 KM 180 EUR 210 EUR
500 und 1999 KM 275 EUR 320 EUR
2000 und 2999 KM 360 EUR 410 EUR
3000 und 3999 KM 530 EUR 610 EUR
4000 und 7999 KM 820 EUR -
8000 KM oder mehr 1.500 EUR -

 
Aufruf 2024

Welche Personengruppen erhalten eine Fahrkostenpauschale?
  1. KA171 (Regionen 1-12)
    alle SM- und ST-Mobilitäten
  2. KA131 (inkl. KA131 International)
    alle ST-Mobilitäten
  3. KA131 (inkl. KA131 International)
    Studierende, die an einer short-term Mobilität teilnehmen
  4. KA131 International (Regionen 1-12)
    alle SM- und ST-Mobilitäten
Reisedistanz Standardreise Green Travel
10 und 99 KM 28 EUR 56 EUR
100 und 499 KM 211 EUR 285 EUR
500 und 1999 KM 309 EUR 417 EUR
2000 und 2999 KM 395 EUR 535 EUR
3000 und 3999 KM 580 EUR 785 EUR
4000 und 7999 KM 1.188 EUR 1.188 EUR
8000 KM oder mehr 1.735 EUR 1.735 EUR
Welche Personengruppen erhalten KEINE Fahrkostenpauschale?
KA131 (Programmländer und Regionen 13 und 14)
Studierende, die an einer innereuropäischen long-term Mobilität teilnehmen erhalten KEINE Fahrtkostenpauschale

Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum

Mobilitätsrichtung Wieviel? Mögliche Aufstockungsbeträge (top-ups)

Outgoing-Studierende in Partnerländern 1 bis 12

700 EUR / Monat
  • für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringen Chancen*: 250 EUR / Monat

  • für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig (Aufruf 2022 zbd 2023) + bis zu 4 zusätzliche Tage

  • der zusätzliche Betrag zur individuellen Unterstützung für Praktika in Höhe von 150 EUR pro Monat gilt nur bei Mobilität in Partnerländer Regionen 13 und 14

Förderraten für blended short-term mobilities
Studierende, Graduierte und Doktoranden, die im Rahmen einer Studierendenmobilität gefördert werden.

Mobilitätsdauer Wieviel? Mögliche Aufstockungsbeträge
(top-ups)
Tag 1-14 Im Aufruf 2022:
70 EUR / Tag

Im Aufruf 2023 und 2024:
79 EUR / Tag

für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 100 EUR einmalig

Tag 15-30 Im Aufruf 2022
50 EUR / Tag

Im Aufruf 2023 und 2024:
56 EUR / Tag

für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 150 EUR einmalig

für nachhaltiges Reisen:
50 EUR (Aufruf 2022 und 2023) + bis zu 4 zusätzliche Tage einmalig

Der zusätzliche Betrag für Praktika in Höhe von 150 EUR gilt in diesem Fall nicht.

Die Förderraten für die physische Mobilitätsphase eines BIPs erhalten Geförderten von der jeweiligen entsendenden Hochschule.

An einem BIP können nur lernende Teilnehmende (SMS- und STT-Mobilitäten) im Rahmen von einer short-term Blended-Mobilität gefördert werden. Die koordinierende Hochschule beantragt Hochschulen Mittel für die Organisation und Durchführung des BIP (BIP-OS-Mittel). Diese werden für minimal 15 (ab dem Aufruf 2024 minimal 10) und max. 20 Teilnehmende gezahlt und liegen bei 400 Euro pro Teilnehmenden.

Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:

  • Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
  • oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
  • oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch).

Sowie

  • Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen

Studierende, Graduierte und Hochschulpersonal können unterschiedliche Fördermaßnahmen für nachhaltiges Reisen erhalten. Eine Darstellung der Fördermaßnahmen finden Sie unsere Webseite Fördermöglichkeiten für green travel.

Für die Organisation von Mobilitäten erhalten Hochschulen bis zur 100sten Mobilität: 400 Euro und ab der 101sten Mobilität: 230 Euro.

* Kriterienkatalog geringere Chancen

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