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Soziale Hilfsorganisationen fordern eine bessere Gesundheitsversorgung für Menschen ohne oder mit eingeschränktem Versicherungsschutz

Gestern fand eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge von Linken (19/17543) und Grünen (19/19538) zum Krankenversicherungsschutz statt. Soziale Hilfsorganisationen machten dort deutlich, dass etwa Wohnungs- und Obdachlose, Flüchtlinge und Beitragsschuldner oft keinen adäquaten Zugang zur medizinischen Versorgung hätten. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) erklärte, Gesundheit sei ein Menschenrecht. Nötig sei eine angemessene medizinische Versorgung von Menschen in Wohnungsnot. Auch müsse der Zugang nicht versicherter Menschen zum Gesundheitssystem gewährleistet sein. Das Ziel sei seine Anbindung an das Regelsystem. Für viele Wohnungslose sei gerade in der Pandemie die medizinische Versorgung fragil. Diese Menschen litten oft unter Mehrfacherkrankungen, Vorerkrankungen und einem geschwächten Immunsystem.

Die Caritas betonte, es sei ein zentrales sozialpolitisches Ziel des Caritasverbandes, die Zugangshürden zum Gesundheitssystem abzubauen und allen Menschen unabhängig von ihrem sozialversicherungsrechtlichen Status eine gute Gesundheitsversorgung zu sichern. Um bestimmten Patienten die Angst vor Sanktionen zu nehmen, sei ein anonymisierter Krankenversicherungsschein ein Ausweg aus dem Dilemma. Allerdings sollten die Leistungen nicht auf Härtefälle beschränkt sein, sondern auch Vorsorgeleistungen umfassen. Im Sinne der Beitragsschuldner plädierte die Caritas für eine Amnestieregelung.

Nach Angaben der Organisation Ärzte der Welt haben Hundertausende Menschen in Deutschland keinen Zugang zu medizinischer Versorgung. Neben administrativen und praktischen Hürden verhinderten auch bundesgesetzliche Barrieren den Zugang. 2019 hätten 2.583 Personen in Deutschland die Angebote des Ärzte-Vereins wahrgenommen. Eine Auswertung der Projektdaten habe gezeigt, dass 11,1 Prozent der Patienten Kinder unter fünf Jahren waren.

Quellen und mehr: Bundestagsmeldung und Ausschussmeldung.

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