Politik

Bundestag beschließt Reform V-Leute dürfen sich "szenetypisch" verhalten

Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll mehr Befugnisse bekommen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll mehr Befugnisse bekommen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Als Konsequenz aus den NSU-Ermitttlungspannen beschließt der Bundestag eine Reform des Verfassungsschutzes. Zum ersten Mal werden konkrete Regeln für den Einsatz von V-Leuten festgelegt: Die dürfen zwar den Hitlergruß zeigen, aber nicht gewalttätig werden.

Knapp vier Jahre nach Aufdeckung der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wird der Verfassungsschutz grundlegend reformiert: Der Bundestag stimmte mehrheitlich für ein Gesetz, mit dem die "Zentralstellenfunktion" des Bundesamtes für Verfassungsschutz gestärkt wird. Der Neuregelung zufolge soll es die Landesämter für Verfassungsschutz unterstützen, die Zusammenarbeit koordinieren und in bestimmten Fällen selbst in die Beobachtung eintreten. Die Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern werden zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet.

Dies könne auch ohne Einvernehmen mit dem jeweiligen Land gemacht werden, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Bundestag. "Dort wo verfassungsfeindliche Ziele gewaltorientiert verfolgt werden, können wir uns keine blinden Flecken bei der Beobachtung erlauben", sagte der CDU-Innenminister.

Klare Grenzen

Änderungen gibt es auch bei den umstrittenen V-Leuten - also Mitgliedern einer Szene, die dem Inlandsgeheimdienst regelmäßig Informationen liefern. Im Gesetz werden damit überhaupt erstmals Regeln und Grenzen festgelegt.

Das Gesetz gibt vor, dass sich die Verbindungsleute "szenetypisch" verhalten dürfen. Dies bedeutet etwa, dass sie den Hitlergruß zeigen oder sich vermummen dürfen. Köperverletzungen oder Sachbeschädigungen sind ihnen verboten. Zudem dürfen sie keine strafbaren Vereinigungen gründen oder steuern und keinen Mord oder Totschlag begangen haben.

Wenn es sich um Menschen mit erheblichen Vorstrafen handele, dürfen sie laut de Maizière nur noch als solche eingesetzt werden, wenn es zur Abwehr von besonders gefährlichen Bestrebungen unerlässlich ist. Schwerstkriminelle dürften auf keinen Fall als V-Leute eingesetzt werden.

Opposition: Reform ist falsche Antwort

Die Opposition stimmte gegen den Entwurf. Linke und Grüne kritisierten, die Reform sei keineswegs die richtige Antwort auf das NSU-Desaster. Sie haben unter anderem grundsätzliche Einwände gegen die Zusammenarbeit mit V-Leuten. Der Innenminister betonte dagegen, dass der Einsatz von V-Leuten für die Nachrichtendienste unverzichtbar sei, um gefährliche Bestrebungen aufzudecken.

Mit den Neuregelungen werden Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses aus der vergangenen Legislaturperiode umgesetzt. Dem rechtsextremen NSU werden die Ermordung von neun Migranten und einer Polizistin sowie zwei Bombenanschläge angelastet. Die Mordserie war im Herbst 2011 aufgedeckt worden. Bei der Aufarbeitung der Vorgänge waren zahlreiche Pannen der Behörden zutage getreten.

Quelle: ntv.de, hul/rts/dpa/AFP

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