Der Vorfall hatte im vergangenen Jahr für Furore gesorgt: Ein Teilnehmer einer AfD-Besuchergruppe soll in der Gedenkstätte Sachsenhausen den Holocaust geleugnet haben. Am Dienstag muss er sich dafür vor dem Amtsgericht Oranienburg verantworten.

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Der Vorwurf: Volksverhetzung und Störung der Totenruhe. Gegen den Mann war bereits ein Strafbefehl über 4000 Euro ergangen, doch der Angeklagte hatte diesen abgelehnt. Deshalb muss nun das Gericht entscheiden.

Mehrere Teilnehmer sollen sich unangemessen verhalten haben

Der 69-Jährige war auf Einladung der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel (Wahlkreis Bodensee) im vergangenen Juli nach Berlin gereist. Die Gruppe besuchte unter anderem die Gedenkstätte des früheren Konzentrationslagers.

Mehrere Teilnehmer sollen sich dort unangemessen verhalten haben, weshalb die Führung abgebrochen wurde. Das hatte die Gedenkstätte bestätigt, selbst aber keine Anzeige erstattet. Die zuständige Polizei holte dies von Amts wegen nach.

Die Ermittlungen gegen weitere Teilnehmer mussten eingestellt werden, weil ihnen keine konkreten Äußerungen nachgewiesen werden konnten.

Kreisverband distanziert sich

Weidel hatte bereits nach Bekanntwerden des Prozesses eine Stellungnahme abgelehnt.

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Dagegen distanzierte sich ihr Kreisverband von den Äußerungen des Mannes, der nun vor Gericht steht: „Relativierende Äußerungen über die Gräueltaten der NS-Zeit oder gar Holocaustleugnungen“ hätten in der Partei keinen Platz, sagte Christoph Högel, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion damals auf Anfrage des SÜDKURIER. Der Mann sei kein Mitglied der Partei gewesen.

Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende wurden ermordet oder starben auf andere Weise.