Forst

Neue Förderrichtlinie zum Waldnaturschutz

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Ein Waldweg an einem nebligen Herbsttag.

Die neue Waldnaturschutzförderung soll helfen, die biologische Vielfalt der Waldökosysteme zu verbessern. Das überarbeitete Förderprogramm enthält Anreize für die Waldbesitzer, sich im Bereich des Waldnaturschutzes weiter zu engagieren.

„Die neue Waldnaturschutzförderung soll helfen, die biologische Vielfalt der Waldökosysteme zu verbessern. Insbesondere Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, zu schützen, zu entwickeln und wiederherzustellen. Mit der Überarbeitung der Waldnaturschutzförderung haben wir ein wichtiges Instrument, um den Waldnaturschutz in Baden-Württemberg weiter zu stärken“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Anreize für die Waldbesitzer

Das überarbeitete Förderprogramm enthält Anreize für die Waldbesitzer, sich im Bereich des Waldnaturschutzes weiter zu engagieren. „Die zur Verfügungen stehenden Mittel im laufenden Jahr ermöglichen zum Beispiel die 20-jährige Unterschutzstellung von zunächst circa 1.500 Habitatbaumgruppen“, sagte Forstminister Peter Hauk und ergänzt: Es ist jetzt wichtig, dass der Bund bei der Stange bleibt und seine Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK) nicht wie angekündigt kürzt, damit wir beim Waldnaturschutz langfristig vorankommen.

Die Überarbeitung der Richtlinie erfolgte in Zusammenarbeit mit den Waldnaturschutzexperten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie in Abstimmung mit den berührten Verbänden.

Das uns nun vorliegende überarbeitete Förderprogramm soll den Waldbesitzern helfen, die biologische Vielfalt der Waldökosysteme zu verbessern. Insbesondere soll es zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie geschützter Waldlebensräume, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt, beisteuern.

Hauk setzt sich für die Erhöhung der Fördermittel ein

„Im Startjahr 2023 können zunächst Förderanträge für Erhalt und Entwicklung von Habitatbaumgruppen, Waldbiotopen und Lebensstätten sowie das Auerhuhn betreffende Maßnahmen vorgelegt werden“, betonte Minister Hauk.

Sollte das Antragsvolumen die vorhandenen Mittel überschreiten, werden vorliegende Anträge anhand ihrer naturschutzfachlichen Wirkung priorisiert. Zuerst werden Maßnahmen in FFH-Waldlebensraumtypen und FFH-Artlebensstätten gefördert. Eine Erhöhung der Mittelausstattung in den Folgejahren sieht Minister Hauk als dringend erforderlich an.

Kostenlose Beratung für Waldbesitzer

Waldbesitzer, die an einer Fördermöglichkeit interessiert sind, können auf die Forstbehörden zugehen und sich kostenlos beraten lassen. „Die Bewilligung der Förderanträge erfolgt nicht nach dem Windhund Prinzip, sondern auf Basis der festgelegten naturschutzfachlichen Parameter und anhand der sich daraus ergebenden Reihenfolge“, erläuterte Forstminister Hauk abschließend.

Extern: Landesrecht BW: Neue Förderrichtlinie zum Waldnaturschutz (Öffnet in neuem Fenster)

Extern: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald und Naturerlebnis (Öffnet in neuem Fenster)

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