Jüdische Bildung in Bayern

Jüdische Schulen gab es Anfang der 1930er Jahre nur wenige in Bayern: 26 Volksschulen – öffentliche und private – sowie eine Realschule. Das lag zum einen daran, dass die Mehrheit der  liberalen Juden öffentlichen Schulen den Vorzug gab. Jüdische Schulen galten ihnen als rückständig, sie wurden vorwiegend von Kindern der meist orthodoxen ostjüdischen Einwanderer besucht. (1)

Religiöse und traditionelle Kräfte setzten sich für die jüdische Schule als Gegenpol zu Assimilierungstendenzen ein, sie sollte den Kindern einen guten Religionsunterricht sichern und zum Erhalt des Judentums beitragen. In den jüdischen Landgemeinden machte sich der Rückgang der jüdischen Bevölkerung besonders schmerzhaft bemerkbar: Landflucht, Geburtenrückgang, aber auch Mischehen und Austritt aus dem Judentum waren die Ursache, dass die Zahl der schulpflichtigen Kinder sank. Immer weniger Gemeinden waren daher in der Lage, eigene Schulen zu betreiben, immer mehr Schulen wurden aufgelöst.

Nach dem Besuch der Volksschule standen in Bayern einzelne höhere Bildungseinrichtungen zur Verfügung, allen voran die israelitische Realschule in Fürth, zwei Präparandenschulen in Burgpreppach und Höchberg, die Israelitische Lehrerbildungsanstalt (ILBA) in Würzburg, die Höhere Wirtschaftliche Frauenschule in Wolfratshausen, diverse Einrichtungen zur Ausbildung und Unterbringung von Lehrlingen. Auch gab es zwei Einrichtungen für Waisenkinder in München und Fürth. Außerdem wurden von zahlreichen Kultusgemeinden Religionsschulen, Talmud-Thora-Lehrstätten sowie Unterrichtsstätten für Erwachsene unterhalten.

Da der Religionsunterricht Teil der Schulpflicht war, gehörte es zu den staatlichen Aufgaben, auch die Erteilung des israelitischen Religionsunterrichts an gemischt-konfessionellen Schulen sicherzustellen. Daher wurden die von den israelitischen Kultusgemeinden angestellten Religionslehrer von staatlicher Seite mitfinanziert.

1933 arbeiteten in Deutschland zwischen 1200 und 1500 jüdische Lehrerinnen und Lehrer. (2) Die Zahlen sind allerdings höher, wenn man den Lehrerbegriff weiter fasst und auch Personen mitzählt, die den Beruf nur zeitweise ausübten, auf einzelne Fächer beschränkt waren, außerschulisch einer Lehrtätigkeit nachgingen oder als Privatlehrer arbeiteten.

Der BLLV hat im Rahmen einer Vorrecherche im Zeitraum von 1900 bis 1942 allein für Bayern 650 Namen von Personen ausfindig machen können, die sich im engeren oder weiteren Sinne als Lehrer bezeichneten. Der Jüdische Lehrerverein für Bayern e.V. verzeichnete 1933 noch 173 Mitglieder. (3)  Nähere Erläuterungen zu dieser Recherche und zu den verschiedenen Gruppen jüdischer Pädagoginnen und Pädagogen finden Sie hier.

Die Mehrheit der jüdischen Kinder und Jugendlichen ging auf eine der staatlichen Volksschulen, die in Bayern konfessionell getrennt waren, oder besuchte die höheren Schulen. In der Volksschule nahmen die jüdischen Kinder ebenso wie die Kinder der jeweils minoritären christlichen Konfession am regulären Unterricht teil, erhielten aber getrennten Religionsunterricht. Für die jüdischen Kinder, die in Orten mit einer jüdischen Kultusgemeinde lebten, wurde der Religionsunterricht häufig in der Kultusgemeinde abgehalten, oder der Religionslehrer der Gemeinde übernahm die anfallenden Religionsstunden in der örtlichen Volksschule. Jüdische Kinder in Orten ohne Kultusgemeinde erhielten in der Regel zwei Wochenstunden Religionsunterricht von "Wanderlehrern".

Jüdische Lehrer und Schüler im Nationalsozialismus

Zwischen 1933 und dem Ausbruch des Krieges im September 1939 emigrierte etwa die Hälfte der Juden im Deutschen Reich in Folge der sich überall manifestierenden Diskriminierung. In Bayern (ohne Pfalz) sank die Zahl der jüdischen Einwohner um 58,6 Prozent  auf 14 684.(4) Diejenigen, die blieben, wurden immer stärker ausgegrenzt.

Die Verdrängung jüdischer Lehrerinnen und Lehrer aus den öffentlichen Schulen begann unmittelbar nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten. Am 7. April 1933 wurde das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" verabschiedet, das Menschen "nicht-arischer Abstammung" in den vorzeitigen Ruhestand versetzte und sie so aus der öffentlichen Verwaltung drängte. Bis 1935 erlaubte das Gesetz allerdings Ausnahmen. Die Versetzung in den Ruhestand galt nicht für Beamte, "die bereits seit dem 1. August 1914 Beamte gewesen sind oder die im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben oder deren Vater oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind." Da relativ viele der männlichen jüdischen Lehrer unter die Ausnahmen fielen, tangierte das Gesetz zunächst vor allem die Lehrerinnen. Erst durch mehrere Novellierungen des Gesetzes betraf die Regelung bis 1935 auch alle männlichen Lehrer. In den folgenden Jahren konnte ein Teil der entlassenen Pädagogen in den bestehenden oder inzwischen neu gegründeten und meist durch die jüdischen Gemeinden finanzierten jüdischen Schulen unterrichten.

Auch die Ausgrenzung jüdischer Schülerinnen und Schüler begann umgehend nach Hitlers Machtübernahme. Am 25. April 1933 verabschiedete der Reichstag das "Gesetz gegen die Überfüllung von deutschen Schulen und Hochschulen". Es legte fest, dass bei neuaufgenommenen Schülern oder Studierenden der Prozentsatz von Juden den der Gesamtbevölkerung nicht übersteigen darf. In der ersten Durchführungsbestimmung wurde der Anteil auf 1,5 Prozent festgelegt. Das waren zwar 0,7 Prozent mehr als der Anteil von Juden an der Gesamtbevölkerung, doch der Anteil jüdischer Kinder im höheren Schulwesen war mit 2,0 Prozent überproportional hoch. Probleme gab es insbesondere in den Großstädten, wo viele Juden lebten. Während 1933 noch etwa 85 Prozent aller jüdischen Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter öffentliche Schulen besuchten, waren es zu Beginn des Jahres 1937 nur noch 38,7 Prozent.

Die antisemitische Hetze der neuen Machthaber machte die Situation für jüdische Kinder und Jugendliche an öffentlichen Schulen sehr schwierig. Sie waren immer wieder Beschimpfungen und Gewalt ihrer Schulkameraden ausgesetzt; auch gibt es Berichte über gezielte Demütigungen jüdischer Kinder durch Lehrer. Gleichzeitig finden sich aber auch Berichte darüber, dass Lehrer die bedrängten Kinder gegen Übergriffe ihrer Klassenkameraden in Schutz nahmen. Die bereits ab dem Jahr 1934 zu unterrichtende Rasselehre und der überarbeitete Lehrplan, der Juden als minderwertig und als Bedrohung darstellte, stellte für die jüdischen Kinder eine große psychische Belastung dar. Christliche Kinder mit jüdischen Vorfahren wurden plötzlich als "jüdisch" betitelt und ebenfalls diskriminiert.   

Jüdische Schulen hatten in den 1930ern mit zwei gegenläufigen Bewegungen fertig zu werden: Einerseits führte die Ausgrenzung jüdischer Kinder an den staatlichen Schulen zu einem vorübergehenden Ausbau jüdischer Schulen. Andererseits nahm die Zahl der zu beschulenden jüdischen Kinder in Folge der Emigration aus Deutschland ab. Für den Schulalltag bedeutete dies nicht nur ein Arbeiten in einer feindlichen, von Übergriffen geprägten Umwelt, sondern auch eine ständige Veränderung der Zusammensetzung der Schülerschaft, was sich durch die nach 1939 beginnenden Deportationen noch verschärfte.  

Eingeschränkter Schulbetrieb und Verfolgung ab 1938

In der Reichspogromnacht am 9. November 1938 wurde allen deutlich, dass die jüdische Bevölkerung nicht nur Diskriminierung und Demütigung, sondern auch Verfolgung und Terror ausgesetzt war. Neben Synagogen, Geschäften und Wohnhäusern attackierten Angehörige der SA und der SS auch jüdische Schulen. Ab dem 10. November wurden die letzten verbliebenen jüdischen Schüler aus den öffentlichen Schulen ausgeschlossen. In Bayern wurde der Großteil der männlichen Lehrer und älteren Schüler während der Reichspogromnacht verhaftet und ins Konzentrationslager Dachau gebracht, wo sie teilweise mehrere Wochen bleiben mussten.

Die Zahl der jüdischen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren verringerte sich zwischen Oktober 1938 und Februar 1939 von 39 000 auf ca. 25 000. Etwa 12 000 von ihnen verließen Deutschland ohne ihre Eltern in den sogenannten Kindertransporten vor allem nach England und Palästina. Nur wenigen Lehrern gelang nach Oktober 1938 die Flucht. (5)

Bis zum Sommer 1939 hatten Länderregierungen und Kommunen die öffentlichen jüdischen Schulen noch finanziert und die privaten zum Teil subventioniert. Doch ab 1. Juli 1939 wurde das jüdische Schulwerk ganz aus dem allgemeinen deutschen Schulwesen entfernt. Die Schulen wurden der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland unterstellt, die jüdischen Gemeinden hatten selbst die Räumlichkeiten zu stellen, die letzten noch verbliebenen verbeamteten Lehrer an den öffentlichen jüdischen Volksschulen wurden in den Ruhestand versetzt und die städtischen Subventionen aufgehoben. Bildungsaufgaben rückten nun an zweite Stelle, das Ziel der Arbeit der Schulen sollte nun an erster Stelle sein, die Kinder auf die Auswanderung vorzubereiten. (6)

In Bayern (inkl. der Pfalz) zählte die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland am 1. Dezember 1939 noch 756 Schülerinnen und Schüler, die an 17 jüdischen Schulen unterrichtet wurden. Davon hatten nur noch zwei Schulen mehr als 100 Schüler.  

Ein regulärer Unterricht war kaum noch aufrechtzuerhalten. In den Städten durften die jüdischen Kinder keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen und mussten oft stundenlange Fußmärsche bis zur Schule auf sich nehmen. Die Zwangsumsiedlung in sogenannte "Judenhäuser", Gemeinschaftsunterkünfte und Barackensiedlungen machte den Schulalltag immer schwieriger. Perfide Verordnungen der Behörden sowie die desolate finanzielle Situation der jüdischen Gemeinden erschwerten den Unterricht zusehends.  

Schulschließungen, Deportation und Ermordung

Mit dem Beginn der systematischen Deportationen im Oktober 1941 schließlich begann das letzte Kapitel in der Geschichte der jüdischen Schulen in Deutschland. Teilweise wurden die Kinder von Schulen mit angeschlossenen Internaten und von Kinderheimen gemeinsam mit ihren Lehrern und Erziehern deportiert. Von ihren Eltern wurden sie getrennt. Man teilte diesen kurzerhand mit, man werde sie in den neuen Siedlungsgebieten im Osten wieder zusammenführen.  

Die Schulen leerten sich, immer mehr mussten schließen. Viele Briefe der Schulleitungen an die deutschen Behörden, in denen diese darum bitten, die Schließung ihrer Schulen noch hinauszögern zu dürfen, ebenso wie die Mitteilungen über die Schulschließungen selbst sind erhalten.

Am 20. Juni 1942 erließ der Reichsminister des Inneren im Einvernehmen mit dem Reichsministerium der Erziehung eine geheime Verordnung, wonach alle verbliebenen jüdischen Schulen zum 30. Juni – also innerhalb einer Woche – zu schließen seien. Auch hier wieder bürokratische Gründlichkeit: Es gab exakte Ausführungsbestimmungen, es mussten Abschlusszeugnisse erstellt werden, die Schulgebäude waren freizumachen, das Inventar zu erfassen. Am 7. Juli 1942 meldete die Reichsvereinigung dem Reichsminister des Inneren, dass alle jüdischen Schulen geschlossen seien.

Den Schlusspunkt bildete eine Anweisung der Gestapo: "Die Lehrer einschließlich ihrer Familienangehörigen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu evakuieren." Bis zu ihrer eigenen Deportation wurden viele von ihnen von der Gestapo noch für den sogenannten "Ordnungsdienst" bei der Deportation eingesetzt.(9) Das letzte Kapitel des Verbrechens endete mit dem Transport der verbliebenen Kinder, Eltern und Lehrer in Güterzügen durch das Deutsche Reich in die Ghettos und Konzentrationslager in Polen und ihrer systematischen Ermordung.


(1) Siehe hierzu auch: Claudia Prestel: Jüdisches Schul- und Erziehungswesen in Bayern 1804-1933. Tradition und Modernisierung im Zeitalter der Emanzipation (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 36), Göttingen 1989, S. 217ff.

(2) Ortmeyer, Benjamin: Schicksal jüdischer Schülerinnen und Schüler in der NS-Zeit – Leerstellen deutscher Erziehungswissenschaft? 1998, S. 119.

(3) Zentralwohlfahrtsstelle: Führer jüdische Gemeindeverwaltung, S. 262.

(4) Ophir / Wiesemann: Die jüdischen Gemeinden in Bayern, S. 24.

(5) Joseph Walk: Jüdische Schule und Erziehung im Dritten Reich. Frankfurt/Main 1991, S. 210.

(6) Ebd., S. 213. (9) Ebd., S. 259.