Frankreich nimmt als weltweit erstes Land die „Freiheit zur Abtreibung“ in die Verfassung auf. Die Abgeordneten beider Kammern des Parlaments stimmten am Montag im Schloss von Versailles mit 780 zu 72 Stimmen für die entsprechende Verfassungsänderung. Die Bekanntgabe des Ergebnisses wurde mit anhaltendem Beifall begrüßt.
Beide Parlamentskammern, die Nationalversammlung und der Senat, hatten die Vorlage bereits einzeln gebilligt. In Artikel 34 der Verfassung wird damit „die garantierte Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen“, festgelegt.
Premierminister Gabriel Attal sprach von einer „moralischen Schuld“ gegenüber allen Frauen, die gelitten hätten. „Uns verfolgen das Leiden und die Erinnerung an so viele und so viele Frauen, die jahrzehntelang darunter gelitten haben, nicht frei sein zu können“, betonte er und freute sich über den „erfolgreichen Abschluss eines langen Kampfes“.
Nach der Abstimmung brach unter Unterstützern der Verfassungsänderung auf dem Platz gegenüber dem Eiffelturm Jubel aus. Zahlreiche Menschen hatten die Debatte und Abstimmung auf einem Großbildschirm verfolgt. Der Eiffelturm glitzerte als Hommage. „Frankreichs Stolz. Universelle Botschaft“, schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron auf X.
Gegner der Verfassungsänderung versammelten sich in der Nähe des Kongresses in Versailles. Auch die katholische Kirche machte deutlich, dass sie Abtreibungen weiterhin ablehnt. Die Päpstliche Akademie für das Leben teilte laut dem Sender BFMTV mit: „Im Zeitalter der universellen Menschenrechte kann es kein ‚Recht‘ geben, ein menschliches Leben zu vernichten.“
Die Aufnahme in die Verfassung hat in erster Linie symbolischen Charakter. Bereits seit 1975 sind Abtreibungen bis zur zehnten Schwangerschaftswoche in Frankreich straffrei. Mittlerweile können Schwangere in Frankreich bis zur 14. Woche abtreiben, die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Präsident Macron hatte mit der Initiative zur Verfassungsänderung 2022 auf Einschnitte in das Abtreibungsrecht in den USA reagiert.
Das Dokument der Verfassungsänderung wurde in Versailles mithilfe einer historischen Siegelpresse mit einem Staatssiegel versehen. Es soll am Internationalen Frauentag am 8. März erneut feierlich besiegelt werden.