Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte Mitte Dezember 2022 die deutschlandweite Razzia bei Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ veranlasst. Durchsucht wurden Wohnungen und andere Räume in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Auslöser waren Attacken von Klimaaktivisten auf Anlagen der PCK-Raffinerie unter anderem in Schwedt und Werneuchen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb wegen Störung öffentlicher Betriebe und des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß Paragraf 129 Strafgesetzbuch. „Diesen Anfangsverdacht hat nach dem Amtsgericht Neuruppin nun auch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam bestätigt“, sagte Cyrill Klement, Sprecher der Staatsanwaltschaft Neuruppin, am Montag (15. Mai) im Gespräch mit diesem Nachrichtenportal. Die Kammer reagierte demnach mit ihrem Beschluss auf die Beschwerde eines Betroffenen gegen Durchsuchungen und die Sicherstellung von Beweismitteln. Die Beschwerde wurde als unbegründet verworfen.
Ein Sprecher des Landgerichts Potsdam wollte den bereits Ende April ergangenen Beschluss nicht kommentieren. Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handele, liege die Zuständigkeit für die Pressearbeit allein bei der Staatsanwaltschaft, hieß es zur Begründung.

In Berlin sieht die Staatsanwaltschaft bislang keinen Anfangsverdacht

Es ist das erste Mal in Deutschland, dass ein Landgericht bei Klimaaktivisten den Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung sieht. In Berlin etwa kann bislang schon die Staatsanwaltschaft keinen solchen Anfangsverdacht gegen Klimaaktivisten erkennen.
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„Die Ermittlungen gehen weiter. Es gibt viel auszuwerten“, sagte Oberstaatsanwalt Klement über das weitere Prozedere. Meldungen aus Anwaltskreisen, wonach sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch gegen Rechtsanwälte der Klimaaktivisten wegen möglicher Beihilfe (Paragraf 27 Strafgesetzbuch) richten, wollte Klement mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren.

Alle Helfer der „Letzten Generation“ muss nun mit Verfolgung gemäß Paragraf 129 rechnen

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat zudem zwei Fälle auf dem Tisch, in denen Aktivisten der „Letzten Generation“ im Herbst 2022 versuchten, den Flugbetrieb am Flughafen BER in Schönefeld zu stören. Hinzu kommen die Ermittlungen zur Kartoffelbrei-Attacke auf ein Monet-Gemälde im Museum Barberini in Potsdam. Sollte sich der Anfangsverdacht in der Causa PCK bestätigen, könnte es für diese Verfahren sowie für jegliche anderen Aktionen im Namen der Letzten Generation bedeuten, dass die Teilnehmenden wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zur Verantwortung gezogen werden.
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Um vor dem Gesetz als kriminelle Vereinigung zu gelten, müssen sich mindestens drei Menschen zusammengeschlossen haben, um Straftaten zu begehen. Ein loses oder spontanes Netzwerk genügt nicht. Der Zusammenschluss muss gezielt und auf Dauer angelegt sein. Eine klare Rollenverteilung und eine kontinuierliche Struktur für das wiederholte Begehen von Straftaten sieht die Staatsanwaltschaft bei den Attacken auf die PCK-Raffinerie als gegeben an.