Gesellschaft für Freiheitsrechte

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Gesellschaft für Freiheitsrechte
(GFF)
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Rechtsform gemeinnütziger eingetragener Verein
Gründung 2015
Sitz Berlin
Schwerpunkt Grundrechte, Menschenrechte
Aktionsraum Deutschland
Vorsitz Ulf Buermeyer
Nora Markard
Boris Burghardt
John Philipp Thurn
Geschäftsführung Malte Spitz (Generalsekretär)
Umsatz 493.000 Euro (2018)
Mitglieder 3785 (2021)
Website freiheitsrechte.org

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) ist ein 2015 gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, die mit strategischer Klageführung den Erhalt und den Ausbau der Grund- und Menschenrechte erreichen will. Die GFF entstand als Zusammenschluss von Juristen und Netzpolitikern und kooperiert bei ihren Klagen mit anderen Nichtregierungsorganisationen.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die GFF möchte mit strategisch geplanten und vorbereiteten Klagen und Verfassungsbeschwerden zum Grundrechteschutz beitragen. Dabei berät und begleitet die GFF Personen oder Organisationen, die als Kläger auftreten, und finanziert und vermittelt entsprechend spezialisierte Juristen als deren Rechtsbeistand.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld der GFF sind Klagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, sogenannte Transparenzklagen, die dabei helfen sollen, die Arbeit des Staates offener und nachvollziehbarer zu machen.[1] Hierbei kooperiert die GFF mit der Open Knowledge Foundation Deutschland im Rahmen von deren Informationsfreiheits-Projekt FragDenStaat.

Aktivitäten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einer breiteren Öffentlichkeit wurde die Gesellschaft für Freiheitsrechte bekannt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes vom 19. Mai 2020, das auf eine von der GFF initiierte und koordinierte Verfassungsbeschwerde[2] zurückgeht.

Vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz scheiterte die GFF 2017 mit einer Klage gegen das Landestransparenzgesetz RLP. Um das Portal fragdenstaat.de zu unterstützen, forderten sie ein Recht auf Anonymität für den Informationszugang, welches mit dem Verweis auf nicht beeinträchtigte Grundrechte abgelehnt wurde.[3][4]

Des Weiteren unterstützt die GFF eine Klage einer ZDF-Reporterin gegen Entgeltdiskriminierung[5] sowie das Rechtsmittelverfahren einer Ärztin, die erstinstanzlich wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft (§ 219a StGB) verurteilt worden war.[6]

Im September 2018 beteiligte sich die GFF mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht am Klageverfahren gegen das im August 2017 auf vereinsrechtlicher Grundlage erfolgte Verbot der Internetplattform Linksunten.Indymedia durch das Bundesinnenministerium. Laut GFF handelte sich bei Linksunten.Indymedia nicht um einen Verein, sondern ein Telemedium, dessen inhaltliche Kontrolle im Rundfunkstaatsvertrag geregelt sei.[7]

Am 10. Januar 2019 hat die GFF einen Eilantrag[8] an das Bundesverfassungsgericht gestellt,[9] gegen die aus Sicht der GFF überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Zensus wird das im Oktober 2018 vom Bundestag beschlossene Gesetz angefochten, das die testweise Übermittlung sensibler Daten aller deutschen Bürger aus den statistischen Landesämtern ab dem 13. Januar 2019 zur zentralen Speicherung vorsieht. Beinhaltet sind: Name, Geschlechtsidentität, Familienstand und Religionszugehörigkeit. Eine Verschlüsselung und Anonymisierung ist dabei nicht vorgesehen.[10] Am 7. Februar 2019 wurde eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, da diese Übermittlung auch nach dem Eilantrag nicht vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde.[9]

Am 13. Dezember 2022 stellte die GFF „Eckpunkte für ein Digitales Gewaltschutzgesetz“ vor. Darin fordert sie „die Möglichkeit gerichtlicher Accountsperren, um endlich ein effektives Mittel gegen Hass im Netz zu schaffen“. Während „existierende Werkzeuge wie Netzwerkdurchsetzungsgesetz und strafrechtliche Verfolgung keinen wirksamen Schutz vor digitaler Gewalt“ bieten würden, bedrohten „diese mehr denn je die Diskussion im Internet“; Accountsperren seien dagegen „wirksam, denn sie setzen keine Klarnamen voraus, erfordern keine unnötigen Überwachungsmaßnahmen“, seien „rechtsstaatlich sauber und zügig umsetzbar“.[11]

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte reichte am 4. Januar 2023 zusammen mit dem Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen Klage vor dem Verfassungsgerichtshof NRW gegen das 2022 in Kraft getretene Versammlungsgesetz NRW ein.[12][13]

Vor dem Hintergrund des am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) will die GFF Polizistinnen und Polizisten unterstützen, Missstände in den eigenen Reihen zu melden. Dafür stellte sie im Oktober das Infoportal Mach Meldung mit Informationen über Meldewege, rechtliche Rahmenbedingungen der Hinweisgabe sowie die Besonderheiten im öffentlichen Dienst bereit.[14] Weil sich Behörden immer wieder gegen Hinweisgeber wenden, anstatt gegen die benannten Missstände vorzugehen, forderte die GFF-Projektkoordinatorin, Franziska Görlitz und Alfred Landecker Foundation eine andere Fehlerkultur bei der Polizei und einen besseren rechtlichen Schutz für Polizeibedienstete, die Fehlverhalten in den eigenen Reihen benennen und abstellen wollen.[15]

Mitglieder und führende Personen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wurde von ihrem Vorsitzenden Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, und dem Grünen-Politiker und Bürgerrechtler Malte Spitz initiiert,[16][17] der den Posten des Generalsekretärs bekleidet.[18] Weitere Vorstandsmitglieder der GFF sind Nora Markard, Professorin für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster, Boris Burghardt, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Juristische Zeitgeschichte an der Philipps-Universität Marburg, sowie John Philipp Thurn, Richter am Sozialgericht Berlin.

Weitere namentlich bekannte Mitglieder des Vereins sind überwiegend Juristen aus den Feldern Völkerstrafrecht, Datenschutz und Informationsfreiheit, Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Journalisten und Aktivisten aus den Bereichen Privatsphäre, Überwachung, Geheimdienste und Informationsfreiheit.

Zusammenarbeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte arbeitet auf europäischer Ebene mit diversen weiteren Nichtregierungsorganisationen zusammen:[19][20]

Außereuropäisch übt die GFF Schulterschluss mit den großen US-amerikanischen Bürgerrechtsorganisationen American Civil Liberties Union (ACLU) und Electronic Frontier Foundation (EFF).[21]

Finanzierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Einnahmen der GFF betrugen im Jahr 2018 350.000 Euro und lagen damit etwa 80 % über dem Vorjahr mit knapp 200.000 Euro.[22] Dieses wiederum stellte ein Wachstum von über 250 % gegenüber dem Gründungsjahr 2016 mit 80.000 Euro dar.[23]

Der Verein finanziert sich zu etwa gleichen Anteilen aus regelmäßigen Mitgliedsbeiträge seiner 2.400 Fördermitglieder (Mai 2020) sowie größeren Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen.[24] Unter letzteren finden sich unter anderem der Chaos Computer Club, Netzpolitik.org und die Bewegungsstiftung. Größere Einzelspenden erfolgten von international agierenden Stiftungen mit den Arbeitsschwerpunkten Zivilgesellschaft und Rechtsstaatlichkeit, darunter Luminate mit Zuwendungen von insgesamt 550.000 US-Dollar in den Jahren 2018 bis 2022 und die Open Society Foundations mit seit 2018 jährlichen Zuwendungen von 40.000 US-Dollar. Hinzu kamen Gelder der Shuttleworth Foundation für die Arbeit im Bereich Zugang zu Wissen, Wissenschaftsfreiheit und Grundrechtsfragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht in Höhe von 385.000 US-Dollar in den Jahren 2020 und 2021.[24]

Während Großspenden in der Anfangsphase der Organisation überwogen, wuchs der Budgetanteil der kleinteiligen Förderbeiträge privater Unterstützer kontinuierlich und übertraf im Jahr 2019 erstmals die institutionellen Zuwendungen.[24][23]

Audio[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die GFF unterstützt Transparenzklagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. GFF, abgerufen am 12. April 2018.
  2. Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz zur Ausland-Ausland-Überwachung. GFF, 13. Mai 2020, abgerufen am 6. März 2021.
  3. Kein Recht auf anonyme IFG-Anfrage in Rheinland-Pfalz. golem.de, 7. November 2017, abgerufen am 23. Februar 2018.
  4. Pressemitteilung Nr. 6/2017. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, 3. November 2017, abgerufen am 23. Februar 2018.
  5. Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt Entgeltdiskriminierungsklage. Röttgen, Kluge & Hund PartG mbB, 20. März 2017, abgerufen am 25. Juni 2017.
  6. Pressemitteilung: GFF unterstützt Ärztin Hänel im § 219a-Verfahren. GFF, 22. Februar 2018, abgerufen am 23. Februar 2018.
  7. Christian Rath: Bürgerrechtler für Indymedia, Taz, 9. September 2018
  8. Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht: Gegen die überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten. GFF, Benjamin Derin. 10. Januar 2019. Abgerufen am 8. Dezember 2019
  9. a b freiheitsrechte.org – Zensus 2021. GFF, abgerufen am 1. August 2020.
  10. Entwurf zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021. Deutscher Bundestag, 16. August 2018, abgerufen am 16. Januar 2019.
  11. Accountsperren als Hebel gegen Hass im Netz - Gesellschaft für Freiheitsrechte stellt Eckpunkte für Digitales Gewaltschutzgesetz vor, Gesellschaft für Freiheitsrechte, 13. Dezember 2022
  12. gegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit eingereicht netzpolitik, 4. Januar 2023
  13. NRW-Versammlungsgesetz wird juristisch überprüft tagesschau, 4. Januar 2023
  14. Das Projekt - Mach Meldung!
  15. Zeitungsmeldung zum Infoportal
  16. Heinrich Wefing: Verfassungsklagen: „Wir betreten Neuland“. In: Die Zeit. 17. November 2016, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 26. November 2016]).
  17. Blick auf Freiheitsrechte, Interview mit Ulf Buermeyer auf WDR 3 Resonanzen, 14. November 2016
  18. Wir verhelfen dem Recht zu seinem Recht. In: freiheitsrechte.org. Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 26. November 2016; abgerufen am 26. November 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/freiheitsrechte.org
  19. Gemeinsam noch stärker: das internationale Netzwerk der GFF
  20. Wir sind F5: Gemeinwohl statt Tech Konzerne im Mittelpunkt. Bündnis F5, abgerufen am 11. Februar 2022.
  21. Lage-der-Nation-Podcast, Ausgabe 29. Küchenstud.io, 12. November 2016, abgerufen am 14. November 2016.
  22. Bilanz zum 31. Dezember 2018. (PDF) In: freiheitsrechte.org. Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V., 20. Juni 2020, abgerufen am 31. Juli 2020.
  23. a b Bilanz zum 31. Dezember 2017. (PDF) In: freiheitsrechte.org. Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V., 9. Januar 2019, abgerufen am 31. Juli 2020.
  24. a b c Finanzen und Transparenz. In: freiheitsrechte.org. Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., 2. Januar 2019, abgerufen am 31. Juli 2020.