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Jura-Professor warnt Angela Merkel und Jens Spahn vor Strafbarkeit

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Spahn und Merkel
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (l.) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (r.). (Archivfoto) © Christoph Hardt/Imago Images

Angela Merkel und Jens Spahn könnten sich bei der Impfstoffbeschaffung wegen Körperverletzung und Totschlages durch Unterlassen strafbar gemacht haben.

Mainz – Die Bundesregierung um Kanzlerin Angela Merkel hatte sich dazu entschlossen, eine europaweite Impfstrategie zu verfolgen. Auch das Vakzin, das Biontech/Pfizer herstellen, wird nach Europa und in die ganze Welt verkauft. Deutschland selbst bekommt dabei weniger Dosen, als ursprünglich geplant. Patient:innen, die den Stoff dringend benötigen, drohen deshalb am Coronavirus zu versterben.

Volker Erb, Strafrechtsprofessor an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, warnt die Regierung eindringlich. Anfang des Jahres hatte der Wissenschaftler nämlich einen Brief an das Kanzleramt und das Bundesministerium für Gesundheit geschickt. In einer gutachterlichen Stellungnahme hatte der Professor die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass sie sich bei der Impfstoffbeschaffung möglicherweise strafbar gemacht haben könnte. Darüber hatte die „Welt“ berichtet.

Volker Erb, Strafrechtsprofessor aus Mainz, schickte Gutachten an Merkel und Spahn

Erb, Mitherausgeber von Kommentaren zum Strafrecht und zur Strafprozessordnung betont, dass es ihm wichtig sei, politisch nicht instrumentalisiert zu werden. Auch wolle er das Coronavirus nicht verharmlosen. Trotzdem sei er dazu verpflichtet, als Experte seine Meinung in die Diskussion einzubringen. Sein Gutachten, das der „Welt“ vorliegt, heißt „Strafbarkeit des Unterlassens einer maximalen Beschleunigung der Covid-19-Impfungen durch die Bundesregierung“.

In der Stellungnahme merkt Volker Erb an, dass sich Politiker:innen wie Angela Merkel und Jens Spahn durch die zögerliche Impfstoffbestellung wegen gefährlichen Totschlags durch Unterlassens und Körperverletzung durch Unterlassen strafbar gemacht haben könnten. Denn es könne zu zusätzlichen Erkrankungen und Tote durch Corona kommen. Dafür müssten sie „rechtlich dafür einzustehen haben“, so Erb. Eine solche Garantenstellung liege nach Meinung des Professors vor.

Angela Merkel und Jens Spahn könnten sich wegen Impfstoffbeschaffung strafbar gemacht haben

Es sei „allgemein anerkannt, dass für Amtsträger im Rahmen ihres Aufgabengebiets strafbewehrte Pflichten zur Abwendung von Rechtsgutsverletzungen bestehen … für Regierungspolitiker, die einen Amtseid darauf geleistet haben, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, kann im Angesicht einer existentiellen, Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen bedrohenden Katastrophenlage schwerlich etwas anderes gelten.“

Der objektive Tatbestand der Körperverletzung und des Totschlages sei demnach erfüllt. Da Jens Spahn öffentlich einräumte, „dass schnelleres Impfen Leben rettet“, habe er sich zumindest damit abgefunden, sei ein „Körperverletzungs- beziehungsweise Tötungsvorsatz begründet“.

Impfstoff: Strafrechtsprofessor fordert Exportverbot

Weiterhin fordert der Strafrechtsprofessor, dass es verboten werden müsse, Impfstoffe aus Europa in die restliche Welt zu exportieren. „Die Bundesregierung hätte die faktische Möglichkeit, diese zusätzlichen Todesfälle dadurch zu vermeiden, dass sie den in Deutschland hergestellten Impfstoff für Deutschland und Europa sichert, indem sie einen Export in Drittstaaten verbietet“, schreit Erb. Gewisse Mengen, die aus humanitären Gründen an andere Länder verteilt werden müssten, seien davon ausgenommen.

„Wenn die Grundrechte der Menschen im Land seit Frühjahr 2020 in einem im demokratischen Rechtsstaat einmaligen und bis dahin unvorstellbaren Umfang eingeschränkt wurden und wenn man ganzen Wirtschaftszweigen ihre Tätigkeit monatelang untersagen kann, dann muss es auch und erst recht möglich sein, einem deutschen Unternehmen ohne Rücksicht auf dessen vertragliche Beziehungen zu ausländischen Unternehmen und zu Regierungen von Drittstaaten zeitweise den Export eines hier produzierten und für die einheimische Bevölkerung lebensnotwendigen Impfstoffs zu verbieten“, heißt es weiter in dem Gutachten.

Export von Schutzausrüstung wurde im Frühjahr 2020 ebenfalls verhängt

Bereits im Frühjahr 2020 habe die Bundesregierung in der Corona-Krise daher einen Exportstopp auf Schutzausrüstung verhängt. Rechtliche Einwände gegen solche Maßnahme wären nicht durchsetzbar. Falls eine Rechtsverordnung für ein Exportverbot nicht ausreichen, müsse es im Bundestag oder von der EU beschlossen werden.

„Menschen im Rest der Welt schulden wir zwar Solidarität, aber nicht dergestalt, dass wir zu ihren Gunsten in einer existentiellen Notlage der hiesigen Bevölkerung lebensnotwendige Ressourcen aus der Hand geben müssten“, erklärt der Professor. Auch aus strafrechtlicher Perspektive ginge die Garantiepflicht vor Solidaritätspflichten.

Haben sich Merkel und Spahn strafbar gemacht? Professor zieht Analogie

Die Bundesregierung verhielte sich sonst „wie Eltern, die das Leben ihres eigenen Kindes opfern, indem sie das lebensrettende Medikament lieber einem Fremden überlassen. An deren Strafbarkeit wegen eines Tötungsdelikts durch Unterlassen bestünde indessen nicht der geringste Zweifel!“

Was Erb jedoch nicht erwähnt: bevor es zu einem Prozess kommen könnte, müsste der Bundestag die Immunität der entsprechenden Politiker:innen, also auch die von Angela Merkel und Jens Spahn, aufheben. (Moritz Serif)

 

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