Der frühere Bundesagentur-Vorstand Heinrich Alt übt harte Kritik an der Lockerung der Sanktionsregeln für Hartz-IV-Empfänger. Hartz IV sei inzwischen eine „bedingungslose Grundsicherung”. Das sei ungerecht gegenüber denjenigen, die jeden Morgen brav zur Arbeit gehen.
Der frühere Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, beklagt die Lockerung der Sanktionsregeln für Hartz-IV-Empfänger. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Montag) sagte Alt: „Was das Bundesverfassungsgericht und das Arbeitsministerium jetzt aus Hartz IV machen, ist die bedingungslose Grundsicherung.”
Alt bemängelte, dass wenn jemand eine Kürzung von 30 Prozent bekommen habe, könne er künftig machen, was er wolle. Mehr Sanktion gebe es nicht. „Er braucht sich nicht mehr zu melden, nicht mehr zu kooperieren. Er muss nur noch seine Kontonummer angeben, bekommt 70 Prozent des Regelsatzes und die Miete voll bezahlt”, so Alt weiter. Das halte er für falsch. Besonders gegenüber denjenigen, „die das alles finanzieren, jeden Morgen aufstehen und brav zur Arbeit gehen“ und sich an die Spielregeln halten müssten.
Hartz IV: Reformstart vor 15 Jahren
Der 69-Jährige, der bis 2015 im Vorstand der Bundesagentur saß, äußerte seine Kritik vor dem Hintergrund des Jahrestages des Hartz-IV-Starts vor 15 Jahren. Vorbereitung und Marketing für die Reform seien „grottenschlecht“ gewesen, betonte Alt. Man habe zu viel über die wenigen Verlierer gesprochen und zu wenig über die vielen Gewinner.
Die Reform selbst hält der Arbeitsmarkt-Experte für eine Erfolgsgeschichte: „Viele sind erfolgreich aus Hartz IV heraus und in ein kleinbürgerliches Leben gebracht worden. Weil wir sie gefördert, weil wir ihnen geholfen haben, ihnen zugehört haben.“
Alt sagte, die meisten Probleme auf dem Arbeitsmarkt würden in Zukunft jüngere Menschen ohne Ausbildung haben. „Davon haben wir in Deutschland 2,1 Millionen Menschen im Alter zwischen 25 und 35“, sagte er. „Das sind die Langzeitarbeitslosen von morgen und die armen Rentner von übermorgen.”