Baden-Württemberg will Photovoltaik-Pflicht auf landeseigene Gebäude ausweiten

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Baden-Württemberg novelliert sein Klimaschutzgesetz ein weiteres Mal. Der Ministerrat hat dafür die zweite Weiterentwicklung des Gesetzes bereits am 20. September beschlossen und es jetzt zur sechswöchigen Beteiligungsphase für Verbände, Bürgerinnen und Bürger freigegeben.

„Wir nehmen die Herausforderung hier bei uns im Land an und wollen den Klimaschutz an breiter Front stärken. Uns ist wichtig, dass wir mit der Novellierung noch mehr wirksame Maßnahmen und Vorgaben in unserem Landesrecht verankern“, sagt Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Klimaschutzministerin Thekla Walker betonte, dass Baden-Württemberg schon vor Novellierung das „modernste und umfassendste Klimaschutzgesetz in ganz Deutschland“ habe. In diesem Zusammenhang erwähnte Walker die kommunale Wärmeplanung und die Photovoltaikpflicht, als Erfolge der Landesregierung. Im aktuellen Entwurf der Neuauflage des Gesetzes kommen noch rechtlich verbindliche Sektorenziele für Industrie, Gebäude, Landwirtschaft oder Verkehr hinzu. „Das hat kein anderes Bundesland so im Klimaschutzgesetz stehen“, sagte die Umweltministerin.

Die bereits bestehende Photovoltaik-Pflicht wird ausgeweitet. In der Novelle sind jetzt auch landeseigene Gebäude verpflichtet. Zuvor galt die Pflicht nur für alle Neubauten und für Gebäude bei grundlegender Dachsanierung.

Baden-Württembergs Regierung schlägt vor den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber den Referenz Jahr 1990 einzusparen und bis zum Jahr 2040 komplett klimaneutral zu werden. In der bisherigen Fassung sollten bis zum Jahr 2050 nur 90 Prozent der Klimagase eingespart werden.

Um die Einsparungen zu erreichen, sieht der Entwurf zum Beispiel Änderungen in der Landesbauordnung vor, um den Ausbau von erneuerbaren Energie zu erleichtern. In Bezug auf denkmalgeschützte Gebäude heißt es in dem Änderungsvorschlag zur Landesbauordnung: „Bis zur Erreichung des Ziels der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 (…) stehen der Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Photovoltaik-Anlagen denkmalfachliche Belange nicht entgegen, (…)“.

Im Gebäudesektor gibt die sieht die Regierung vor die Gemeindeordnung so zu verändern, dass Kommunen Möglichkeit haben Anforderungen an Wärme- und Energiewende festzusetzen. Bei der Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Wärmesektor setzt die Landesregierung die Mindestanforderung an Wärmepumpen zur Erfüllung der Pflicht herab. Vorher galt, dass Wärmepumpen mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,5 aufweisen mussten, um dem Klimaschutzgesetz gerecht zu werden. Zukünftig soll auch eine Jahresarbeitszahl von 2,5 genügen.

Darüber hinaus strebt die Landesregierung in ihrem Entwurf die Einführung eines CO2-Schattenpreis in der Landesverwaltung in Höhe von 201 Euro an. Die Berechnungen dazu kommen vom Umweltbundesamt. Ein Schattenpreis verdeutlicht in betriebs- und volkswirtschaftlichen Betrachtungen die Folgekosten von CO2-Emissionen, die durch den Einsatz bestimmter Baumaterialien oder der Gebäudeenergieversorgung entstehen. Bei landeseigenen Bauvorhaben will Baden-Württemberg diesen Schattenpreis mit einrechnen und Baumaßnahmen so entsprechend anpassen. Bei Förderprogrammen des Landes soll es einen Klimavorbehalt geben. Somit soll vermieden werden, dass klimaschädliche Maßnahmen durch die öffentliche Hand gefördert werden können.

Interessierte und Verbände können sich auf der Seite Landesregierung Baden-Württemberg noch bis zum 1. November einbringen. Nach Abschluss der Beteiligungsphase wird das Klimaschutzministerium, geführt von Thekla Walker, die Beteiligungen beantworten. Nach erneuter Beratung im Ministerrat erfolgt der Beschluss der Revision und die Vorlage des Gesetzes an den Landtag – das soll noch innerhalb dieses Jahres erfolgen.

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