Der Stadtrat hat in seiner Vollversammlung jetzt ergänzende Regelungen für städtische gewerbliche Mieter und Pächter beschlossen. Die Stadt München wird ermächtigt, auf die Erhebung von Vorauszahlungen oder sogar vollständig auf die Umsatzpacht von Betreibern von Mittagsverpflegungseinrichtungen und Pausenverkaufsstellen an öffentlichen Schulen bis zur Wiederherstellung des Normalbetriebs zu verzichten. Normalbetrieb bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler wieder zum (gleichzeitigen) Präsenzunterricht in die Schulgebäude dürfen – ohne Einschränkungen des Stundenplans, einschließlich der Nachmittagsangebote. Weitergehende Erleichterungen unterliegen jeweils einer Einzelprüfung. Das Verpflegungsangebot wird hauptsächlich durch Solo-Selbständige zur Verfügung gestellt.
Kommunalreferentin Kristina Frank: „Bildung ist Zukunft. Um diese chancengerecht zu ermöglichen, befürwortet und fördert die Landeshauptstadt München die Ganztagsbildung an Schulen. Dazu gehört eine Ganztagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und des Personals vor Ort. Die Corona-Pandemie stellt die Schulmensen vor große Herausforderungen. Für betroffene Betreiber wird nun die Möglichkeit geschaffen, dass ihnen die Pacht bis zur Wiederherstellung des schulischen Normalbetriebs erlassen wird. Gut kochen, gut essen, gut versorgt.“