
PAAM-Projekt
Über PAAM
Im PAAM-Projekt (Physician Assistants in der Allgemeinmedizin) werden Physician Assistants (PAs) in künftige hausärztliche Teampraxen integriert. Dabei durchlaufen die PAs im ersten Halbjahr begleitend ein hausarztpraxis-spezifisches Intensivtraining, zudem erhalten die Praxisteams einschließlich der PA über 1,5 Jahre ein etwa monatliches Coaching-Angebot, um die interprofessionelle Kooperation zu fördern. PAAM ist ein Kooperationsprojekt. Die Konsortialführung liegt beim Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsklinik Essen, weitere Partner sind die BARMER und der AOK Bundesverband GbR, die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und das Institut für ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein gGmbH. Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses fördert das Projekt mit rund 6,75 Millionen Euro (Fkz. 01NVF23114), die Projektlaufzeit ist von 01/2025 bis 09/2028 geplant. Weitere Details zum Projekt finden Sie hier, und hier geht es zur Projektseite des Innovationsfonds.
Aktuelles
Pressemitteilung zum PAAM-Projekt
Mitmachen: Infos für PA und für Hausärzte
Mitwirkung von PA im Projekt PAAM
Haben Sie als PA Interesse, ab Juli 2025 Teil eines neuen interprofessionellen Praxisteams zu werden und die Hausarztpraxis der Zukunft mitzugestalten?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, das breite Spektrum der Hausarztmedizin kennenzulernen und die Kompetenz zu erlangen, verschiedenste Beratungsanlässe eigenständig zu klären. Innerhalb der 18-monatigen Praxisphase erhalten Sie in den ersten sechs Monaten ein individuell auf Sie zugeschnittenes Qualifizierungsprogramm. Das Studien- und Coachingteam begleitet das gesamte Praxisteam während der 18-monatigen Praxisphase und steht bei Fragen zur Verfügung.
Interesse? Dann registrieren Sie sich in unserem Registrierungsportal, wir kommen mit weiteren Informationen auf Sie zu.
Ist eine Studienteilnahme auch in einer anderen Region als den für das PAAM-Projekt vorgesehenen KV-Bezirken Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein möglich? Wir sind zunächst auf die Gebiete Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein begrenzt und können daher den Wunsch nach einer Tätigkeit im Rahmen der Studie außerhalb dieser Regionen erstmal nicht berücksichtigen. Sollte sich die Rekrutierung für die genannten Gebiete als schwierig/nicht möglich erweisen, würden wir versuchen, auf andere Gebiete auszuweichen.
Kann ich mich nach erfolgreicher Registrierung darauf verlassen, einen Platz in der PAAM-Studie zu erhalten?
Es gibt 24 geförderte Plätze der PAAM-Studie. Sollten wir im Sommer nächsten Jahres mehr als 24 ernsthafte Interessenten haben, würde es eine Auswahl geben müssen – unsere Einschätzung ist aber aktuell, dass alle Interessenten einen Platz erhalten werden. Wir möchten Sie daher auf jeden Fall ermutigen, Ihre Bewerbung aufrechtzuerhalten – denken Sie daran, dass sich bei Mitbewerbern bis zum Sommer nächsten Jahres auch Veränderungen ergeben können. Sollte es tatsächlich zu einer Auswahl kommen, würde sie nach folgenden Kriterien erfolgen:
- Wir suchen sowohl Interessenten für Westfalen-Lippe wie auch für Schleswig-Holstein, idealerweise 12:12.
- In der Wunschregion des PA müssen sich auch Hausarztpraxen (HAP) finden (gerne auf Vorschlag des betreffenden PA), die im Rahmen der Studie mit Ihnen zusammenarbeiten wollen. Mit der Rekrutierung der HAP auf dem Boden Ihrer regionalen Präferenzen können wir erst im Januar 2025 beginnen. Je flexibler Sie bezüglich der in Frage kommenden Orte sind, desto leichter wird es sein, passende HAP zu finden.
Kann ich als PA auch Hausarztpraxen vorschlagen, die für das PAAM-Projekt rekrutiert werden sollen? Sie können gerne Vorschläge machen, wenn es Praxen gibt, in denen sie sich vorstellen könnten zu arbeiten. Voraussetzung ist bis auf Weiteres, dass diese Praxen in den geplanten Rekrutierungsgebieten in Westfalen-Lippe bzw. Schleswig-Holstein liegen und bis dahin noch keinen PA beschäftigen.
Ich arbeite bereits als MFA in einer Hausarztpraxis und werde nach Abschluss meines Bachelorstudiums dort dann als PA angestellt. Können diese Praxis und ich an der Studie teilnehmen? Dies ist leider nicht möglich. Wenn Sie bereits in einer Hausarztpraxis als PA angestellt sind oder für Sie nur EINE Praxis als Arbeitgeberin in Frage kommt, ist eine Studienteilnahme nicht möglich. (Vgl. Antwort zu: Kann ich davon ausgehen, dass ich meine Wunschpraxis zugewiesen bekomme?).
Kann ich davon ausgehen, dass ich meine Wunschpraxis zugewiesen bekomme? Geplant ist, dass wir in Ihrer gewählten Region in Westfalen-Lippe bzw. Schleswig-Holstein mehrere kooperationsbereite Praxen finden, bei denen wir Ihnen ein Vorstellungsgespräch vermitteln und in denen zu arbeiten Sie sich dann gut vorstellen können. Sollte darunter eine Praxis sein, in der es für Sie gar nicht passt (oder umgekehrt), fällt diese Praxis aus der Auswahl heraus. Da es sich um eine randomisierte Studie handelt, wird aus den verbleibenden 2-3 Praxen, in denen Sie sich vorstellen können zu arbeiten (und die gerne mit Ihnen arbeiten würden), im nächsten Schritt eine Praxis zufällig (randomisiert) gezogen. In dieser Praxis wären Sie dann im Rahmen des Projektes für einen Zeitraum von 18 Monaten tätig. Für das Projekt ist es essentiell, dass Sie und die 2-3 ausgewählten Praxen verlässlich damit einverstanden sind, dass der letzte Zuweisungsschritt zufällig erfolgt. Die Praxen, die bei diesem Vorgang keinen PA erhalten, verbleiben für die gleiche Dauer von 18 Monaten als sog. Kontrollpraxen in der Studie.
Ist auch eine Teilzeittätigkeit im Rahmen des PAAM-Projekts möglich? Ja, auch eine Tätigkeit in Teilzeit ist möglich, allerdings sollte der Stellenumfang mindestens 50% einer Vollzeittätigkeit entsprechen.
Kann ich auch neben meinem Masterstudium an dem PAAM-Projekt teilnehmen? Ja, auch eine Studienteilnahme neben dem Masterstudium ist möglich. Die Details wie bspw. den Umfang ihrer Tätigkeit in der Hausarztpraxis müssten Sie bitte mit dem Praxisinhaber/der Praxisinhaberin absprechen. Im Rahmen der Studie ist ein Stellenumfang von mindestens 50% einer Vollzeittätigkeit erforderlich.
Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich meine Wunschregion angegeben haben? Das Projekt beginnt am 01.01.2025. Wir werden voraussichtlich im ersten Quartal 2025 mit der Rekrutierung der ersten Praxen beginnen und diese bis voraussichtlich in das dritte Quartal 2025 fortsetzen, je nachdem wann diejenige/derjenige in der Praxis starten möchte (frühester Beginn 01.07.2025).
Ab wann würde ich meine Tätigkeit in der Hausarztpraxis beginnen? Der Beginn der Tätigkeit in der Hausarztpraxis kann individuell zwischen dem 01.07.2025 und 01.01.2026 erfolgen.
Muss ich bereits Erfahrungen in der Hausarztpraxis (z.B. im Rahmen einer vorherigen Ausbildung, Praktikum) haben, um an der PAAM-Studie teilnehmen zu können? Vorerfahrung in der Hausarztpraxis sind willkommen, aber keine Voraussetzung, um an der PAAM-Studie teilnehmen zu können.
Kontakt für Rückfragen
Aleyna Calis

Steckbrief für PAs
Mitwirkung von Hausärzten im Projekt PAAM
Haben Sie als hausärztlicher Praxisinhaber*in Interesse, Ihre Praxis zu einer innovativen, interprofessionellen Teampraxis zu entwickeln, und möchten so im Rahmen des PAAM-Projekts aktiv an der Gestaltung hausärztlicher Teampraxen mitwirken?
Wir stellen den Kontakt zu PAs her, die sich vorstellen können, in Ihrer Region in einer Hausarztpraxis ab Juli 2025 für 18 Monate zu arbeiten. Wenn Sie der Interventionsgruppe zugelost werden, erhalten Sie im Rahmen der Studienteilnahme nicht nur monatlich einen spürbaren Zuschuss zum PA-Gehalt, sondern ein studienbegleitendes Coaching, d.h. Expert*innen aus verschiedenen Bereichen (Organisationsentwicklung, Teambuilding, Abrechnung und BWL-Beratung, etc.) werden die Praxisteams schulen und beraten. Dazu kommen Erfahrungen von PAs und Hausärztinnen, welche bereits gemeinsam in der Versorgung tätig sind und ihr Wissen mit Ihnen teilen werden. Profitieren Sie von den Vorteilen dieses Projekts, um sich zu einer interprofessionellen Teampraxis im Rahmen des PAAM-Projektes weiterzuentwickeln!
Interesse? Dann registrieren Sie sich in unserem Registrierungsportal, wir kommen mit weiteren Informationen auf Sie zu.
In meiner Praxis arbeitet bereits eine PA, kann ich trotzdem für die Studie berücksichtigt werden?
Wenn bei Ihnen in der Praxis bereits jetzt (oder projektunabhängig geplant: vor dem 30.06.2027) ein PA arbeitet, können wir Sie für die Studie nicht berücksichtigen.
Können Praxen, die bereits einen hohen Delegationsgrad z.B. an VERAH, Näpa, EVA aufweisen, an der Studie teilnehmen? Was ist, wenn meine MFA studiert, z.B. Gesundheitsökonomie und ‑management?
Höherqualifizierte MFA sowie ein bereits hoher Delegationsgrad an MFA stellen keine Ausschlusskriterien dar.
Ihre MFA darf auch einem Studium nachgehen oder studiert sein, sofern und solange sie nicht vor dem 01.07.2027 als PA-Absolventin (oder als Absolventin eines vergleichbaren Studiengangs) in Ihre Praxis zurückkehrt. Vergleichbare Studiengänge sind solche, die die Absolventen dafür qualifizieren, arztnahe Tätigkeiten wie Anamnese, Befunderhebung/Untersuchung/Diagnostik, Diagnosestellung und Therapieplanung sowie Case Management zu übernehmen. Die Beschäftigung von Bachelor-Absolventen anderer Studiengänge wie z.B. Gesundheitsökonomie/Betriebswirtschaft, die nicht für die vorstehend genannten arztnahen Tätigkeiten eingesetzt werden, steht Ihrer Teilnahme an der PAAM-Studie nicht im Wege.
Unter welchen Umständen darf ich nicht an dem Projekt teilnehmen?
Eine Aufnahme ins Projekt kann nicht erfolgen, wenn bei Ihnen bereits ein PA arbeitet oder Sie in jedem Fall (d.h. auch wenn Sie der PAAM-Kontrollgruppe zugelost würden) vor Juli 2027 einen PA in Ihrer Praxis einstellen wollen.
Die Anstellung/Einstellung von höher qualifizierten MFA wie VERAH oder NäPA stellt kein Ausschlusskriterium dar.
Auch wenn Ihre MFA sich im PA-Studium befindet, dieses aber erst frühestens im Juli 2027 fertigstellen wird, können Sie an dem Projekt teilnehmen.
Wie komme ich ab dem 01.07.27 an einen PA, sofern ich daran Interesse habe?
Alle am Projekt teilnehmenden Praxen verpflichten sich, bis zum 30.06.2027 keinen PA einzustellen, sofern sie der Kontrollgruppe zugelost werden. Im Gegenzug profitieren die Kontrollpraxen von den Erfahrungen und Erkenntnissen, die im Rahmen des Projekts gesammelt werden, und wir unterstützen sie mit Rat und Tat bei der Suche und Einstellung eines geeigneten PA zum (frühestens) 01.07.2027.
Darf ich außer dem über das PAAM-Projekt mit 2 Tsd. Euro monatlich teilfinanzierten PA auch noch einen weiteren PA einstellen?
Die Einstellung eines weiteren, also nicht über das PAAM-Projekt gestellten und teilfinanzierten PA ist möglich, wenn Sie der Interventionsgruppe zugelost wurden und der über PAAM teilfinanzierte PA zeitgleich oder früher angestellt wurde.
Können Leistungen abgerechnet werden, die nur der PA erbracht hat, also ohne Arzt-Patienten-Kontakt?
Nein. Es gibt keine eigenen PA-Ziffern, weder im aktuellen EBM noch für das PAAM-Projekt. Die Vergütung der ärztlichen Leistungen während der Dauer des PAAM-Projekts erfolgt strikt gemäß den Vorgaben des EBM. Für Praxen, die gemäß HzV abrechnen, gelten die im HzV festgelegten Abrechnungsregeln. Das PAAM-Projekt ändert an den geltenden Vergütungsmodalitäten nichts.
Dessen ungeachtet bedeutet die Mitarbeit eines PA in der Praxis eine erhebliche Zeitersparnis, wenn der zeitliche Aufwand für den APK in vielen Fällen ganz erheblich reduziert werden kann, sei es in der Infektsprechstunde oder in der Arbeit mit geriatrisch und chronisch kranken Patienten. Sodann ist zu bedenken, dass für Patient*innen, die in dem Quartal schon (mehrfach) da waren, ein APK nicht vorgeschrieben ist, sofern dabei keine Leistungen abgerechnet werden sollen. Durch die Zeitersparnis können mehr Fälle generiert werden und/oder mehr extrabudgetäre Leistungen erfolgen und/oder Überstunden vermindert werden.
Wir werden am Projektende erheben, welche Erfahrungen die HÄ gemacht und wie sie die APK-Frage im praktischen Umgang gelöst haben. Und wir werden am Projektende unter Einbeziehung der am Projekt teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen die Frage thematisieren, ob die formal gegebene APK-Notwendigkeit in diesem Kontext wirklich sinnvoll ist und was künftig an ihre Stelle treten könnte.
Darf ich die EBM-Ziffer für die Grundpauschale, die Gesundheitsuntersuchung usw abrechnen, auch wenn nur der PA den Pat. gesehen hat ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt?
Nein. Für die Abrechnung von EBM-Leistungen ist aktuell ein APK erforderlich. Siehe auch Frage und Antwort 6.
Ich bin Hausarzt und auch als Betriebsmediziner/Psychotherapeut/Diabetologe usw. tätig, darf ich an der Studie teilnehmen?
Unabhängig davon, um welche Spezialisierung / Zusatzweiterbildung es geht: Solange diese nur nebenbei erfolgt, z.B. an 1-2 Nachmittagen pro Woche, und im Schwerpunkt (übrige Zeit) hausärztliche Allgemeinmedizin stattfindet, dann können wir Sie für das Projekt berücksichtigen.
Wenn es sich umgekehrt verhält, können Sie an der Studie nicht teilnehmen.
Welche abrechnungsrelevanten Vorteile ergeben sich für mich in der KV-WL-Region bei bei Anstellung eines PAs?
Im Bezirk der KVWL kann die Plausibilitätsgrenze um 15% gesteigert werden bei Anstellung eines PA. Voraussetzung dafür ist, dass der PA bei der KVWL auf freiwilliger Basis gemeldet wird. Den Meldebogen finden Sie hier: Physician Assistant (PA) | KVWL (Protected link to kvwl.de)
Darüberhinaus können durch die am 31.01.2025 beschlossene Entbudgetierung der Hausärzte – soweit heute schon überschaubar – zukünftig sämtliche Arzt-Patienten-Kontakte voll abgerechnet werden, entsprechend ließe sich gegebenenfalls eine Fallzahlsteigerung vollumfänglich abrechnen, indem der PA z.B. in der „Infektsprechstunde“ unterstützt.
Welche abrechnungsrelevanten Vorteile ergeben sich für mich in der KVSH-Region bei Anstellung eines PAs?
Da in der KVSH-Region die Grundpauschale für Hausärzt*innen entbudgetiert ist, können sämtliche einfachen Arzt-Patienten-Kontakte voll abgerechnet werden, entsprechend lässt sich eine Fallzahlsteigerung bezüglich der Grundpauschale vollumfänglich abrechnen, indem der PA z.B. in der „Infektsprechstunde“ unterstützt.
Durch die am 31.01.2025 beschlossene Entbudgetierung der Hausärzte wird diese regionale Gegebenheit bundesweit gelten und bezieht sich darüber hinausgehend – soweit heute schon überschaubar – nicht nur auf die Grundpauschale.
Was ist, wenn meine PA schwanger wird, krank wird oder kündigt?
Wenn ein Projekt-PA schwanger wird, krankheitsbedingt ausfällt oder kündigt, dann werden wir versuchen, ihn schnellstmöglich zu ersetzen, also jemand anderes zu rekrutieren und der Praxis zeitnah vorzustellen. Bei einer Schwangerschaft besteht meistens die Möglichkeit einer nahtlosen Übergabe, bei abruptem Ausfall wegen Krankheit wäre dies nicht gegeben.
Darf ein PA AUs oder Rezepte freigeben?
Der PA darf keine AUs oder Rezepte unterschreiben/freigeben, da dies rein ärztliche Tätigkeiten sind.
Wie viel verdient ein PA?
Da die Vertragsbedingungen in Abstimmung mit dem PA von Ihnen festgelegt werden, entscheiden Sie auch gemeinsam über die Höhe des Gehalts. Angesichts der durch das PAAM-Projekt gegebenen monetären Förderung in Höhe von 2.000 Euro monatlich (bei Vollzeitanstellung) und unter Berücksichtigung der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Physician Assistants (DGPA) sowie den in Kliniken üblicherweise gezahlten PA-Gehältern empfehlen wir ein Einstiegsgehalt von ca. 4.200 Euro brutto (bei Vollzeittätigkeit). Dabei sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen.
Sind PAs qualifiziert, um in Hausarztpraxen zu arbeiten?
PAs werden im Rahmen ihres sechs- bis achtsemestrigen Bachelor-Studienganges auf ein breites Aufgabenspektrum vorbereitet. Dabei liegt der primäre Fokus zur Zeit häufig noch auf einer Tätigkeit im stationären Sektor, doch es gibt auch schon Studiengänge mit primärärztlichen Modulen. Hinzu kommt, dass PAs ganz unterschiedliche Vorerfahrungen haben: Manche haben direkt nach der Schule PA studiert und bewerben sich direkt im Anschluss in unserem Projekt; andere waren vor dem Studium MFA und/oder haben bereits jahrelang in einer Klinik als PA gearbeitet. Um alle PAs im Rahmen des PAAM-Projekts bestmöglich auf das Arbeiten in der Hausarztpraxis vorzubereiten, erhalten sie im Rahmen eines eigens hierfür konzipierten Fortbildungsprogramms während der ersten sechs Monate ab Einstellung in Ihrer Praxis monatliche praxisorientierte Qualifizierungsseminare von jeweils 8 UE.

Steckbrief für Hausärzte
Projektpartner
Das Team der Konsortialführung (Details zu den einzelnen Personen finden Sie hier)
Alessia Dehnen (Projektleitung) | alessia.dehnen@uk-essen.de
Dr. med. Dorothea Dehnen (Standortleitung) | dorothea.dehnen@uk-essen.de
Julia Markman (wissenschaftliche Mitarbeiterin) | julia.markman@uk-essen.de
Anja Engels (Study Nurse) | anja.engels@uk-essen.de
Aleyna Calis (Study Nurse) | aleyna.calis@uk-essen.de
Univ.-Prof. Dr. med. Jürgen in der Schmitten, MPH (Projektverantwortlicher) | jids@uk-essen.de
Konsortialpartner
Abteilung für Medizinische Informatik, Biometrie u. Epidemiologie (AMIB), Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Jale Basten, M.Sc. | basten@amib.ruhr-uni-bochum.de
Prof. Dr. Nina Timmesfeld | timmesfeld@amib.ruhr-uni-bochum.de
Abteilung für Allgemeinmedizin (AMRUB), Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Anastasia Suslow, M.A. | anastasia.suslow@ruhr-uni-bochum.de
Corinna Schaffert, M.A. | corinna.schaffert@ruhr-uni-bochum.de
AOK Bundesverband GbR, Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO)
Patrick Dröge | patrik.droege@wido.bv.aok.de
BARMER
Martin Schneider (Projektverantwortlicher) | martin.schneider@barmer.de
Deutscher Hochschulverband Physician Assistant (DHPA) e.V.
Prof. Dr. med. habil. Peter Heistermann (Projektleitung) | kontakt@hochschulverband-pa.de
Prof. Dr. med. Bernhard Hemming (Projektbevollmächtigter) |hemming@fliedner-fachhochschule.de
Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement GmbH (EsFoMed)
Kristin Appel-Grabein | kristin.appel-grabein@esfomed.de
Institut für Allgemeinmedizin, Centre for Health and Society (chs), Universitätsklinikum Düsseldorf
Univ.-Prof. Dr. med. Stefan Wilm | stefan.wilm@med.uni-duesseldorf.de
Institut für Staatsrecht – Forschungsstelle für das Recht des Gesundheitswesens, Universität zu Köln
Prof. Dr. Stephan Rixen | stephan.rixen@uni-koeln.de
Institut für Allgemeinmedizin und ambulante Gesundheitsversorgung (IAMAG), Universität Witten/Herdecke
Dr. rer. medic. Christine Kersting (Projektleitung) | christine.kersting@uni-wh.de
Alexandra Schmidt (Standortleitung) | alexandra.schmidt@uni-wh.de
Lehrstuhl für Medizinmanagement (Med-Man), Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. med. Dr. rer. pol. Anja Neumann | anja.neumann@medman.uni-due.de
Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi)
Dr. Bernd Hagen (Fachbereichsleiter) | BHagen@zi.de
Kooperationspartner
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.
Dr. Ruth Hecker | ruth.hecker@uk-essen.de
Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants e.V.
EU|FH Hochschule für Gesundheit, Soziales und Pädagogik
Prof. Dr. med. Katharina Larisch, MHBA | k.larisch@eufh-medica.de
Fliedner Fachhochschule (FFH)
Prof. Dr. med. habil. Peter Heistermann (Projektleitung) | kontakt@hochschulverband-pa.de
Prof. Dr. med. Bernhard Hemming (Projektbevollmächtigter) | hemming@fliedner-fachhochschule.de
Forschungsstelle Medienrecht, TH Köln
Prof. Dr. Rolf Schwartmann | rolf.schwartmann@th-koeln.de
Institut für ärztliche Qualität Schleswig-Holstein gGmbH
Christian Götze | christian.goetze@q-institut-sh.de
Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Hannelore König | hkoenig@vmf-online.de
Publikationen
- Schillen P, Dehnen A, in der Schmitten J, Kersting C, Mortsiefer A, Henning B, Heistermann P, Neumann A, Dehnen D. Physician Assistants als Zukunftsmodell in der hausärztlichen Versorgung – Erfahrungen, Bedarfe, Potenziale und Hürden. ZEFQ – Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen. 2023 September. doi: 10.1016/j.zefq.2023.07.006
- Heistermann P, Hemming B. Innofond-Projekt „Physician Assistants in der Allgemeinmedizin – PAAM“ startet für PAs. 2024 https://www.physician-assistant.net/#uber-die-zeitschrift