Projekt für Moscheegemeinden: Muezzins dürfen in Köln zum Gebet rufen

Innenansicht der DITIB Zentralmoschee in Ehrenfeld.

Innenansicht der DITIB Zentralmoschee in Ehrenfeld.

Köln. Wer in Köln unterwegs ist, könnte bald an Freitagen mancherorts den Ruf des Muezzins vernehmen. Wie die Domstadt am Donnerstag mitteilte, wurde ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Modellprojekt gestartet. Moscheegemeinden können nun auf Antrag und unter bestimmten Auflagen ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen.

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Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) wertete das Vorhaben als „Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion“ und als „Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit“. Laut einem Artikel der Welt begründete die Verwaltung das Projekt auch damit, dass in der Domstadt Glocken die christlichen Gläubigen zum Gebet riefen.

Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten

Muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger seien ein „fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft“. „Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage“, so Reker. „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

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Zu den Auflagen gehört, dass der Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten dauert. Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage der Moschee festgelegt wird. Jede Gemeinde muss zudem einen Ansprechpartner benennen, der Fragen aus der Nachbarschaft beantwortet und mögliche Beschwerden entgegennimmt.

Laut der Welt müssen die Gemeinden auch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Verwaltung abschließen. Der Ruf ist nur Freitags zwischen 12 und 15 Uhr zulässig und auf fünf Minuten begrenzt. Auch die Lautstärke des Rufes soll je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt werden.

RND/dpa

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