Coronavirus

Testpflicht, Risikogebiete, Quarantäne: Was im August gilt

Ein Flugzeug beim Landeanflug über Touristinnen und Touristen mit Sonnenliegen und Sonnenschirmen. (Symbolbild)

Ein Flugzeug beim Landeanflug über Touristinnen und Touristen mit Sonnenliegen und Sonnenschirmen. (Symbolbild)

Lange sah es gut aus in Europa: Die Impfquoten stiegen, während die Infektionszahlen sanken. Immer mehr Länder fielen von der Risikogebiete-Liste des Robert Koch-Institutes – bei vielen Menschen machte sich Urlaubslust breit. Doch das Blatt hat sich gewendet: Die Infektionszahlen an den beliebtesten Reisezielen steigen durch die Delta-Variante schneller als erwartet, während die Impfquoten vielerorts stagnieren.

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Die deutsche Bundesregierung hat daher eine Änderung der Testpflicht für Urlauberinnen und Urlauber eingeführt, die das Bundeskabinett am Freitagnachmittag, 30. August beschlossen hat. 

Corona-Testpflicht bei der Einreise ab 1. August 

Am 1. August ist die allgemeine Corona-Testpflicht für Einreisen nach Deutschland in Kraft getreten. Ab sofort müssen alle Reisende ab 12 Jahren einen Corona-Nachweis mit sich führen – und zwar unabhängig vom Reiseland und dem Einreiseweg. Das heißt, bei einer Einreise sowohl mit dem Auto als auch mit dem Flugzeug ist ein entsprechender Corona-Nachweis für Getestete, Geimpfte und Genesene nötig.

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Weil sich die Einreise-Verordnung für Reisende nun wieder verändert hat, gibt es hier den Überblick zu den wichtigsten Fragen und Antworten:

Übersicht

Testpflicht und Risikogebiete: Diese neuen Regeln gelten seit August

Die generelle Corona-Testpflicht für Einreisen nach Deutschland ist am 1. August in Kraft getreten. Alle Einreisenden ab zwölf Jahren müssen nun über einen negativen Testnachweis, Genesenen-Nachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen – unabhängig davon, woher und auf welchem Weg sie nach Deutschland kommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten ist immer ein Coronatest-Nachweis nötig sein – auch für geimpfte und genesene Reisende.

Gilt die Testpflicht auch für Kinder?

Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht grundsätzlich befreit, für ältere Kinder gilt die Testpflicht wie für Erwachsene. Sie müssen mit der neuen Testpflicht, die seit dem 1. August gilt, bei der Einreise aus dem Ausland immer einen negativen Corona-Test vorlegen – egal, woher und auf welchem Wege sie einreisen.

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Testpflicht: Gibt es Sonderregelungen für Grenzpendler?

Ja, es gibt Sonderregelungen bei der Testpflicht für Grenzgänger und Grenzpendler. Für diese Reisenden gilt die Testpflicht nur, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet kommen. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen einen negativen Test nur zweimal pro Woche nachweisen anstatt bei jeder Einreise.

Neue Regelung der Risikogebiete: Nur noch Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete

Außerdem wird ab sofort nur noch zwischen Hochrisiko- und Virusvariantengebieten unterschieden, einfache Risikogebiete werden nicht mehr ausgewiesen. Als Hochrisikogebiet werden nun alle Länder und Regionen eingestuft, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 100 oder eine hohe Hospitalisierungsrate aufweisen.

Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen sich nach Einreise aus einem Hochrisikogebiet für zehn Tage in Quarantäne begeben, mit Vorlage eines negativen Corona-Tests lässt sich die Quarantäne ab dem fünften Tag verkürzen (Freitesten). Für Reisende, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Quarantäne ab dem fünften Tag automatisch.

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Diese Verschärfung der Einreiseregeln soll laut dem Bundesgesundheitsministerium eine neue raschere Corona-Ausbreitung bremsen. Es sei notwendig, „die Eintragung zusätzlicher Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können“, hieß es bereits vorab in einem Verordnungsentwurf aus dem Gesundheitsministerium, welcher dem reisereporter vorliegt.

Wann muss ich nach dem Urlaub in Quarantäne?

Wer Urlaub in einem besonders von Corona betroffenen Gebiet gemacht hat, muss nach der Rückkehr in Deutschland in Quarantäne. Seit dem 1. August wird nur noch zwischen Hochrisikogebieten und Virusvariantengebiete unterschieden. Es gelten folgende Regeln:

Hochrisikogebiete: Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, muss für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Ausgenommen hiervon sind Genesene und Geimpfte, wenn sie bei der Einreise einen Nachweis darüber vorlegen. Für alle anderen ist ein Freitesten aus der Isolation ab Tag fünf mit einem Coronatest möglich. Als Hochrisikogebiet werden nun Länder eingestuft, deren Sieben-Tagesinzidenz über 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Oder, wenn aufgrund quantitativer oder qualitativer Kriterien Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen.

Virusvariantengebiet: Für Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer, die in einem Virusvariantengebiet waren, gelten die strengsten Regeln. Sie müssen vor der Einreise einen Corona-Test vorzeigen (PCR-Test maximal 72 Stunden alt, Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt) und dann für 14 Tage in Quarantäne. Diese kann nicht durch weitere Corona-Tests verkürzt werden.

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Eine Testpflicht gilt auch für Geimpfte und Genesene. Allerdings gibt es seit dem 28. Juli  Außnahmen bei der Quarantäne für Geimpfte: „Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz haben, können ihre Quarantäne mit Übersendung des Impfnachweises dann beenden, wenn das Robert Koch-Institut feststellt und auf seiner Webseite veröffentlicht, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebietes als Virusvariantengebiet geführt hat“, heißt es von der Bunderegierung.

Müssen auch Kinder in Quarantäne?

Ja! Ganz wichtig: Die Quarantänepflicht gilt, anders als die Testpflicht, auch für Kinder unanhängig vom Alter. Sie müssen nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet in Quarantäne. Die Quarantänepflicht gilt auch, wenn beide Elternteile vollständig geimpft sind.

Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebieten müssen sich auch Kinder unter zwölf Jahren für 14 Tage isolieren. Eine neue Regelung gibt es aber bei der Rückkehr aus Hochrisikogebieten: Es besteht eine Quarantänepflicht von fünf Tagen, aber anders als zuvor, müssen sich Kinder nach dieser Quarantänezeit nicht freitesten. Die Quarantänepflicht entfällt automatisch – ein Corona-Test ist bei somit nicht nötig.

Wann muss ich mich vor der Einreise anmelden?

Nur wer in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet Urlaub gemacht hat, muss die digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de ausfüllen. Danach erhält der- oder diejenige eine PDF-Datei als Bestätigung. Der Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Reisende eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen. Das gilt sowohl für Flugreisen als auch für Bus- und Zugreisen.

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Sollte die digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, zum Beispiel wegen technischer Probleme, muss alternativ eine Ersatzmitteilung auf Papier (PDF hier zum Download) ausgefüllt werden.

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