Was das neue SGB XIV bringt

18. Januar 2024 | Hans Nakielski
Traurige Frau hinter eine verregneten Glasscheibe

Foto: © picture alliance / Klaus Rose

Seit Anfang 2024 ist ein neues Sozialgesetzbuch in Kraft getreten: das SGB XIV – Soziale Entschädigung. Dabei geht es um Ansprüche von Bürger:innen gegen den Staat für den Fall, dass ihnen ein gesundheitlicher Schaden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes sowie Schutzimpfungen entstanden ist.

Das soziale Entschädigungsrecht war bisher in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Das neue SGB XIV fasst Versorgungsansprüche und Verfahrensregeln zusammen.

Es bringt auch neue Hilfen und erleichterte Verfahren. Dies betrifft insbesondere psychische Erkrankungen als Schädigungsfolgen von Gewalttaten. Im Fokus der Neuerungen stehen neue Regeln zur Beweisführung, ob es einen Ursachenzusammenhang zwischen der Gesundheitsstörung und dem schädigenden Ereignis gibt. „Schnelle Hilfen“ durch Traumaambulanzen sollen Betroffenen dann möglichst rasch helfen.

Das SGB XIV hat den Gewaltbegriff im Sozialen Entschädigungsrecht erweitert: Auch ein nichttätlicher Angriff auf eine Person („psychische Gewalttat“) kann nun unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung auslösen. Welche Tatbestände das betrifft, erläutert der letzte Beitrag dieses Thema des Monats.


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