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Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat die Bundesregierung heute den Weg dafür freigemacht, dass die Bundesverwaltung noch schneller und einfacher öffentliche Aufträge vergeben kann, um damit die Konjunkturbelebung zu unterstützen. Damit wird eine weitere Maßnahme des Konjunkturpakets umgesetzt.

Altmaier: „Mit bis zu 500 Milliarden Euro an Auftragsvolumen pro Jahr ist der Staat ein riesiger Auftraggeber. Mit den Handlungsleitlinien für schnellere und einfacherer Vergaben der Bundesverwaltung helfen wir jetzt dabei, dass Vorhaben und Investitionen schnell umgesetzt werden können. Damit geben wir zusätzlichen Schwung für die Wiederbelebung unserer Wirtschaft.“

Die vom Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesminister Altmaier beschlossenen Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

Die Bundesregierung unterstreicht in den Handlungsleitlinien aber auch die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung zur Verwirklichung der Klimaschutzziele und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Darüber hinaus sollen die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen insbesondere auch dafür genutzt werden, um Kleine und Mittlere Unternehmen, Start-Ups und Innovationen zu stärken.

Über die Handlungsleitlinien hinaus wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auch auf Europäischer Ebene für die Optimierung des EU-Vergaberechts werben. Denn die umfangreicheren Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Hand, die zur Konjunkturbelebung besonders wichtig sind, müssen in vielen Fällen nach europäischem Vergaberecht ausgeschrieben werden.

Die Handlungsleitlinien finden Sie hier (PDF, 75 KB).