3 min Lesezeit

153 Kommentare

Mehr Geld in 2025 – Neue Verdienstgrenze im Minijob

Ab 2025 ändert sich der Mindestlohn und die Verdienstgrenze für Minijobs steigt. Dieser Artikel zeigt, was neu ist, wie sich die Änderungen auf Minijobs auswirken und was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Minijobber unbedingt beachten müssen. Alle wichtigen Infos und Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es hier.

Zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2025

Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze im Jahr 2025?

Ab Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro pro Monat erhöht. Die Verdienstgrenze wird angehoben, weil der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigt. Dadurch können Minijobberinnen und Minijobber künftig etwas mehr verdienen, ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren.

Weitere Informationen zum neuen Mindestlohn finden Sie im Magazin-Artikel „Minijob und Mindestlohn 2025 – Das ändert sich beim Verdienst“.

Höherer Mindestlohn – Was bedeutet das für die Verdienstgrenze im Minijob?

Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel eine Minijobberin oder ein Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen darf. Die monatliche Verdienstgrenze ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird auch die Minijob-Grenze entsprechend angepasst.

Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde steigt die Verdienstgrenze ab Januar 2025 auf 556 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit bei 6.672 Euro.

Durch die Anpassung der Minijob-Grenze bleiben Minijobs flexibel. Was passiert, wenn die Verdienstgrenze im Minijob überschritten wird, erklären wir in unserem Video „Minijob-Verdienstgrenze von 538 Euro: Ist das Überschreiten erlaubt?“.

Minijob Grenze
In diesem YouTube-Video erklärt Marc alles Wissenswerte rund um das Thema "Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze".

Wie wird die Verdienstgrenze im Minijob berechnet?

Die Verdienstgrenze im Minijob ist abhängig vom gesetzlichen Mindestlohn. Dabei wird der maximale monatliche Verdienst ausgehend von einer Arbeitszeit von 10 Wochenstunden berechnet.

Damit dieser Wochenwert für die Arbeitszeit in einen Monatswert umgerechnet werden kann, wird folgende Formel angewendet:

Verdienstgrenze = Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3

Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet. Für das Jahr 2025 ergibt sich folgende Berechnung:

Verdienstgrenze = 12,82 Euro × 130 / 3 = 555,53 Euro (aufgerundet auf 556 Euro)

 

Durch die dynamische Verdienstgrenze können Minijobberinnen und Minijobber auch im Jahr 2025 die gleiche Anzahl an Stunden arbeiten.

Haben Sie Fragen oder
Anregungen?

Schreiben Sie uns im Kommentarbereich

Wie viele Stunden kann man 2025 im Minijob arbeiten?

Trotz der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat.

Verdient der Beschäftigte mehr als den Mindestlohn, dann verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob.

Was bedeutet die neue Minijob-Grenze für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber?

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bedeutet die Erhöhung der Verdienstgrenze unter Umständen eine Anpassung der Arbeitsverträge: Wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Stundenlohn des Minijobbers anpassen.

Was bedeutet die neue Minijob-Grenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Für Minijobberinnen und Minijobber ändert sich im Jahr 2025 die Verdienstmöglichkeit im Minijob. Sie können ab 2025 durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen und weiterhin die Vorteile eines Minijobs nutzen.

Bisher sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die im Jahr 2024 durchschnittlich zwischen 538 und 556 Euro im Monat verdient haben, müssen aufpassen. Wird ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Jahr 2025 nicht auf über 556 Euro erhöht, sind sie nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sondern üben dann einen Minijob aus. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben wollen, müssen ihre Arbeitszeit und ihren Verdienst im Jahr 2025 entsprechend erhöhen.

Fazit: Was Minijobber und Arbeitgeber beachten sollten

Die neue Verdienstgrenze von 556 Euro ab 2025 bringt mehr Flexibilität. Während Minijobberinnen und Minijobber von einer besseren Einkommensmöglichkeit profitieren, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Anpassungen korrekt vorgenommen werden. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig die neuen Regelungen in den Blick zu nehmen.

Bei Fragen zur neuen Verdienstgrenze oder falls weitere Informationen benötigt werden: Nutzen Sie die Kommentarfunktion – Wir helfen gerne weiter!

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

153 Kommentare

guest
Inline Feedbacks
View all comments
Regina Fischer
RF
Regina Fischer

Hallo,
bleibt es bei einem Minijob, wenn im Austrittsmonat aufgrund der Arbeitsstunden der Verdienst 560 € beträgt (erstmalige Überschreitung der 556€-Grenze) und der Arbeitgeber zusätzlich einen unvorhersehbaren (Abschieds-)Bonus von 200€ gewährt? Die Beschäftigung dauert seit dem 9.9.2024 und wenn man alle Verdienste seit dem Beschäftigungsbeginn und den Bonus zusammenrechnet und anteilig durch 7 Monate teilt, wird die Verdienstgrenze von 556€ nicht überschritten.
Danke im Voraus und freundliche Grüße

Helga Windorfer
HW
Helga Windorfer

Hallo,
ich arbeite als Reinigungskraft in Arztpraxis, 3Tage pro Woche bei 8Std.Wochenarbeitszeit,der Praxisurlaub übersteigt bei weitem meinen gesamten Urlaubsanspruch, muss ich Lohnkürzungen hinnehmen ? Danke für die Antwort im voraus

Marleen
MA
Marleen

Hallo,
auf welchen Zeitraum bezieht sich die Jahresverdienstgrenze von 6.672€? Ist dafür immer das Kalenderjahr von Januar bis Dezember maßgebend oder die letzten 12 Monate unabhängig vom Kalenderjahr?

Ich87
IC
Ich87

Ich bin Arbeiter mit einem Festgeld und hatte auch mal einen Minijob. Ich frage mich worauf sich die untenstehende Rechnung bezieht.
Woher kommt x130/3?

Bei meinem Beruf rechne ich mit 21,75 Tage durchschnittlich pro Monat. (365-104 Tage Wochenende) 261/12 = 21,75
21,75/5 = 4,35 Wochen pro Monat
Ich will jemanden bei der Berechnung helfen. Habe aber selbst noch keine Idee.

Wie wird die Verdienstgrenze im Minijob berechnet?
Die Verdienstgrenze im Minijob ist abhängig vom gesetzlichen Mindestlohn. Dabei wird der maximale monatliche Verdienst ausgehend von einer Arbeitszeit von 10 Wochenstunden berechnet.

Damit dieser Wochenwert für die Arbeitszeit in einen Monatswert umgerechnet werden kann, wird folgende Formel angewendet:

Verdienstgrenze = Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3

Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet. Für das Jahr 2025 ergibt sich folgende Berechnung:

Verdienstgrenze = 12,82 Euro × 130 / 3 = 555,53 Euro (aufgerundet auf 556 Euro)

Ute Gradolewski
UG
Ute Gradolewski

Ich möchte gerne wissen, ob meine Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, meinen Minijob von 538,00 € auf 556,00 € zu erhöhen und mir auszubezahlen! Bisher bekomme ich 538,00 €! Doch wenn ich es richtig verstanden habe, stehen mir die
556,00 € monatlich ab Januar 25 zu? Wenn dies stimmt, würde ich ja noch eine Nachzahlung von 18,00 € für Januar und Februar bekommen? Es ist der Differenzbetrag von 538,00 € zu 556,00 €! Wenn meine Arbeitgeber dazu verpflichtet wären, mir 556,00 € monatlich zu zahlen, dies jedoch nicht wollen oder tun, was kann ich dann machen?! Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen
Ute Gradolewski

Artur Herzog
AH
Artur Herzog

Hallo liebes Team,

wir zahlen den Minibobbern 13,00 € die Stunde. Die maximale wöchentliche Arbietszeit ist im Vertrag geregelt. Wir wollen die 556 €ausschöpfen.

Müssen wir dazu eine vetragliche Änderung/Zusatzvereinbarung schreiben?
Was muss darin geregelt werden.

Viele Grüße

Lothar weigel
LW
Lothar weigel

Ich habe einen Minnijob auf Stunden genaue Abrechnung und dadurch schwankt mein Lohn monatlich . Ich erreiche den maximalen Jahresbetrag aber nicht.
Kann ich mehrere Monate über 556 € verdienen ohne Steuerpflichtig zu werden.

Lars Kostenzer
LK
Lars Kostenzer

Wenn ich 556.- € / Monat verdienen darf, sind das im Jahr 6672.- €.
Kann ich einen Monat auch einmal mehr und dafür an einem anderen weniger verdienen, so dass am Ende ein Jahres-Einkommen von 6672.- € steht?
Und woraus setzt sich das Jahreseinkommen zusammen. Der Dezember-Lohn wird ja erst Januar des Folge-Jahres gezahlt. Zählt er als Einkommen in das Arbeitsjahr oder muss ich den Dezemberlohn auf das Jahr anrechnen, in dem es gezahlt wird?

Antje Zetzmann
AZ
Antje Zetzmann

Guten Tag, ich habe im Januar 2025 538 € vom Arbeitgeber bekommen. Das eine Erhöhung auf 556 € erfolgt ist, hab ich jetzt erst gelesen. Meine Frage, hab ich Anspruch auf die Differenz vom Januar ?

Helga Windorfer
HW
Helga Windorfer

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekomme als Minijober einen festen Lohn von 538 Euro,bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Hab ich ab Januar 2025 Anspruch auf 556 Euro? Danke für Ihre Rückantwort.

Volker Schäfer
VS
Volker Schäfer

Sehr geehrte Damen und Herren, zum einen bitte ich um Zusendung der Exceltabelle.
Zum anderen ist meine Frage, ob bei der Berechnung des Jahresverdienstes im Minijob der Verdienst von Januar bis Dezember eines Kalenderjahres gilt (Gehalt wird immer zum 15. des Folgemonates ausbezahlt) oder wie auf der Gehaltsabrechnung als Jahresgesamtverdienst ausgewiesen, sprich somit von Dezember des Vorjahres bis November (Auszahlungsmonate Januar bis Dezember).
Vielen Dank im voraus.

Annette v. Bothmer
AB
Annette v. Bothmer

Wenn sich der Mini Job Lohn ab 2025 erhöht, muss man dann mehr arbeiten? Wurde mir gesagt vom Arbeitgeber

Uwe Lucke
UL
Uwe Lucke

Als Arbeitsloser durfte ich 15 std. bzw. 165€ im Monat hinzuverdienen! Was hat sich da verändert?

Kyrby Elizenburgh
KE
Kyrby Elizenburgh

Guten Tag,

eine Person in unserem Haushalt ist unter 25 Jahren und ist Schüler mit angestrebten Abitur Abschluss. Derjenige arbeitet seit September 2024 bei einer Beschäftigung, bei welcher jedoch nicht viel verdient wurde, da es sich um „Gelegenheitsarbeit“ handelt, also es gibt nur wenige Schichten und vor jedem Schichtantritt wird ein Tagesvertrag unterschrieben. (Die Bezahlung Pro Monat war nie höher als ~160€, oft nur bei ~70€)

Einen Monat danach begann derjenige eine Zweitbeschäftigung. Beide Arbeitgeber wurden informiert. Zudem wurde von der Rentensteuerabgabe befreit. Die Zweitbeschäftigung zahlte ~300-400 € pro Monat.

In unserem Haushalt sind aus Krankheitsgründen alle anderen Personen Arbeitsunfähig. Der Haushalt bezieht Arbeitslosengeld, um überleben zu können. Die in 2 Minijobs beschäftigte Person, welche Schüler und unter 25 Jahren (aber volljährig) ist, darf laut gesetz bis zu 520€ verdienen, ohne dass ein Anteil vom Arbeitslosengeld abgezogen wird (Würde derjenige 103,21€ zu viel verdienen, würde der Haushalt 103,21€ weniger an Arbeitslosengeld erhalten)
((Zumindese haben wir das Gesetz so verstanden))

Nun stellen sich mir zwei Fragen:

Verändert sich diese Obergrenze mit 2025, da sie unabhängig von der normalen Minijobber Grenze ist?

Und, was passiert wenn die arbeitende Person die Grenze überschreitet, aber nicht die Jahresgrenze für Minijobs? (Also in 12 Monaten Beschäftigungszeit werden 6672€ nicht überschritten, aber derjenige verdient im Januar 2025 581,63€ aus ~74€ erstbeschäftigung und ~517€ zweitbeschäftigung)

Es handelt sich hier nicht um Krankheitsvertretung oder anderes Außerordentliches. Die Person hatte einfach das Glück/Pech so lange Schichten zu erwischen.

Unsere sorge ist, dass durch die Sonderregelung des Arbeitslosengeldes, nun eine rein Monatliche grenze gilt und ihre Überschreitung zu einer Besteuerung aller Monate zuvor und ub diesem Monat führt (Also einer Nachzahlung und eine Fortführende Zahlung ab diesem Zeitpunkt)

Michael Braun
MB
Michael Braun

Guten Tag,
meine Beschäftigten arbeiten täglich 1,75 Stunden. Bei uns in der Gebäudereinigung liegt der Mindestlohn mittlerweile bei 14,25 Euro wodurch es immer problematischer wird die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten. Die Zeiten wurden schon um 15 Minuten gekürzt. In Monaten mit 23 Arbeitstagen was in diesem Jahr 4x vorkommt, würde der Verdienst bei 573,56 liegen. Das wäre somit 17,56 Euro über der erlaubten monatlichen Grenze. In diesem Jahr 2025 wird der Verdienst dann allerdings gesamt 6.508,70 Euro betragen was ja noch 163,30 Euro unter der erlaubten Gesamtverdienstgrenze liegen würde. Meine Frage wäre somit, ob es so erlaubt ist die montaliche Verdienstgrenze 4x in diesem Jahr wie in diesem beschriebenen Fall zu überschreiten da ja der Jahresgesamtverdienst unter dem Maximalrahmen liegt. Ich bin mir da nicht sicher weil es ja keine unvorhersehbaren Überschreitungen wären.

Brigitte Rössler
BR
Brigitte Rössler

Guten Tag,

bei uns im Betrieb arbeiten die geringfügig Beschäftigten auf Stundenbasis, d.h. die tatsächliche Anzahl der gearbeiteten Stunden können erst am Ende des Monats ermittelt werden. Gezahlt werden die Löhne jedoch erst Ende des Folgemonats, ist das rechtens?

Gruß
Rössler

Heiner, Keiner
HK
Heiner, Keiner

Hallo, im August 2019 habe ich einen Minijob angenommen. 2020 habe dreimal hintereinander mehr als minijob Grenze verdient und wurde sozialverischerungs Pflichtig.
Jetzt werde ich 2025 einmal mehr als die Verdienst Grenze verdienen.
Frage: irgendwo habe ich gelesen wird nun 12 Monate zurück geschaut ob in der Vergangenheit bereits eine Übertretung statt gefunden hat… d.h. also ich kann jetzt evt. noch reagieren wenn ich in den 12 Monaten zurück bereits 2 mal überschritten habe …. ?!? oder muss ich nur bis Juli schauen ? oder hat sich beim Überschreiten der MinijobGrenze im Jahr 2020 der Anfangspunkt verschoben.
Verwirrend ist nämlich der bei der Obergrenze von wann (Kalendarisch) wird gerechnet.
Im Sozialmelde Papier der Sozialkasse (Rentenbescheid) bei Jahreswechsel habe ich noch nie über 5000,- geschweige denn 6000,- verdient….

Silke Röpke
SR
Silke Röpke

Guten Tag,
kann ich zu den 556,- Euro für den Minijob von meinem AG das Jobticket und einen Sachbezug(Steuer und SV frei)
im Wert von 50 Euro moatlich erhalten oder wird das auf die Verdienstgrenze angerechnet?

M. Dreba
MD
M. Dreba

Hallo zusammen,

seit letze Jahr bin ich für einen Minijob angemeldet.
Der Arbeitgeber gab im Vertrag einen Stundensatz von 12,50 Euro an, statt 12,45 Euro für 2024.
Da der Job auf Stundenbasis erfolgt, ist es wichtig zu wissen wieviele Stunden im Monat zusammen kommen.
Nun wurde seit diesem Jahr der Stundensatz für Minijobs aus 12,82 Euro erhöht, deshalb fragte ich meinen Arbeitgeber, ob er den Stundensatz auf 12,85 Euro oder 12,90 Euro anpassen würde.
Die Antwort ist „Am geltenden Stundensatz ändert sich vorerst nichts“.
Das bedeutet ich bekomme weiterhin 12,50 Euro, wie 2024?
Also, muss der Arbeitgeber sich nicht an die gesetzliche Erhöhung halten ?

MfG,
M. Dreba

P.Taube
PT
P.Taube

Ich habe seit September 2024 einen Arbeitsvertrag für einen Minijobs in Höhe von 538,00 EUR. Ich arbeite in einem Pflegeheim und muss dafür 34 Stunden im Monat arbeiten.
Seit 01.01.2025 wurde die Verdienstgrenze für Minijobs auf monatlich 556,00 EUR erhöht.
Ich würde deshalb meinem Arbeitgeber bitten, meinen Arbeitsvertrag dahingegen anzupassen.
Kann es dann sein, dass ich dann mehr Arbeitsstunden leisten muss?

Evelyn Hammoud
EH
Evelyn Hammoud

Ich war dieses Jahr 2 mal krank im August und Dezember. Ich habe die 6 Wochen um 2 Wochen überschritten . Es waren verschiedene Krankheiten. 1x Virus und 1x OP am Unterleib. Nun hat der Arbeitsgeber die 2 Wochen von meinem Gehalt abgezogen weil der Hausarzt das nicht susfüllen wollte und an die Krankenkasse verwiesen hat. Was mach ich jetzt?

Völlig Entnervt
VE
Völlig Entnervt

Was soll, mit Verlaub, der Unsinn mit dem Video, das zeigen soll, was passiert, wenn man die Minijob-Verdienstgrenze überschreitet?

Kann man nicht einfach ein paar Sätze Text hinschreiben? Unfassbarer Blödsinn!

Warum nicht einfach in Textform hinschreiben, wie die neue gesetzliche Regelung aussieht? Haltet Ihr die Arbeitgeber jetzt schon zu blöd zum Lesen?

Martina Hufgard
MH
Martina Hufgard

Zu ihrem Hinweis eine maximale Arbeitszeit von „etwa 43 Stunden“ pro Monat, habe ich folgende Frage:
Das wären 10 Std./Woche – Ist das korrekt? Und befindet sich dieses im Rahmen „etwa 43 Stunden“?
Bei einer Berechnung 10×4,35 oder 10×4,33 wären das: 43,50 Std./Monat oder 43,30Std. Monat.

Vera Hellmund
VH
Vera Hellmund

Wie sieht es aus mit Urlaubs und Weihnachtsgeld. Sie sind ja vorsehbar. Darf man in den zwei Monaten trotzdem mehr verdienen, wenn man die Jahressumme nicht überschreitet?

Pablo Sanchez
PS
Pablo Sanchez

Ich arbeite regelmäßig am Donnerstag in einem Restaurant und dann noch am Spieltag im Fussballverein. In den Spielfreien Zeiträumen bleibt der Verdienst mit dem Restaurant unter 500€, wenn Spiele stattfinden, komme ich auch 3 – 4 mal weit drüber. Die Jahressumme, übersteigt den Betrag von jetzt erlaubten 6.672 € nicht.
Ich denke, das ist kein Problem da ich ja trotzdem regelmäßig arbeite und nicht, wie im Video beschrieben in einigen Monaten gar nicht.
Ich hoffe, ich liege da richtig.

Thorsten Mueller
TM
Thorsten Mueller

Gibt es für die max. zweimalige Überschreitung der monatlichen Verdienstgrenze pro Jahr eine Regelung, ab wann im Bezug auf den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses dieses frühestens möglich ist?
Habe ich einen Anspruch darauf, diese Ausnahmeregelung auch tatsächlich nutzen zu können?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit besten Grüßen zum neuen Jahr
Thorsten

Michael Kühnel
MK
Michael Kühnel

Sehr geehrtes Team,
ich habe einen Minijob.
Auf meiner Verdienstbescheinigung, werden 30€ Jobticket, unter der Rubrik Job Ticket steuerpflichtig auf das Minijobgehalt Netto ausgezahlt und zum Verdienst dazugerechnet.
Wie kann man Umgehen, dass diese 30€, nicht auf das Gehalt angerechnet werden.
Danke.

Mit freundlichsten Grüßen

Michael

Dagmar Hollmann
DH
Dagmar Hollmann

Was hat das für Auswirkungen, wenn man Rentner ist und nur bis zu 15 Std./Woche arbeiten darf, ohne die Rente zu gefährden bzw. wenn man zeitlich unbegrenzt dazuverdienen darf, welche steuerlichen Auswirkungen kommen da auf Minijobber zu?

Michael Lehmann
ML
Michael Lehmann

Hallo,
ich möchte zunächst für die Einarbeitung beim neuen Arbeitgeber 3 Monate ab Januar 2025 als Minijobber arbeiten und anschließend als Festangestellter als Pflichtversicherter. Ist der Minijob möglich, obwohl bereits im Vorfeld die Pflichtversicherung bekannt ist und somit die Jahresverdienstgrenze in Höhe von 6.672 € in 2025 überschritten wird?

Michael Temme
MT
Michael Temme

Hallo
Ich möchte ab Januar 2025 im Midijob arbeiten.
Ich bekomme schon Rente und ist das eine gute Möglichkeit.

Danke

christel dosch
CD
christel dosch

Ich habe 2 Hilfen die monatlich zwischen 5 – 10 Std. arbeiten .
Std. 12,41 €
sind angemeldete Minijobber…kann ich diese tatsächliche Std am Monatsende selbst an die Bundesknappschaft
melden dadurch Kosten sparen Rechnung Steuerberater für monatlich Lohnabrechnung die eigentlich nicht
gewünscht ist.

Elvira Stiers
ES
Elvira Stiers

Ich arbeite auf Minijobbasies,bekomme weder Urlaub noch Feiertage bezahlt.Endlohnt werden nur due Stunden die ich auch leiste.
Einen Arbeitsvertrag habe ich seit über einem Jahr immer noch nicht,trotz mehrerer Anfragen.
Hat das seine Richtigkeit
LG

Peggy Wentzek
PW
Peggy Wentzek

Guten Tag,
Ich erhalte nach Paragraph 8 abs 1 SGB9 eine monatlich pauschale Vergütung als geringfügig Beschäftigte . So steht es in meinem Vertrag. Für 6 std. 520 Euro. Das sind 21,66 pro Stunde.
Für die Erhöhung von 450 Euro auf 520 Euro musste ich mehr arbeiten, da Stundenlohn identisch.
Ist das richtig? Wie sieht es jetzt mit der Erhöhung auf 556 Euro aus? Muss ich mehr arbeiten oder muss der Arbeitgeber so auf 556 Euro anpassen? Gibt es einen neuen Vertrag?
Vielen Dank.
Freundliche Grüße

Clemens Wittenbrin...
CW
Clemens Wittenbrin...

Guten Morgen,
mein Minijob wurde als Haupteinnahmequelle angegeben, was für mich als Pensionär eine ungünstige Steuerklasse bedeutet… Meine Pension und Witwerrente wurde erheblich gekürzt!
Der Fehler ist behoben? was noch abzuwarten ist …. hat aber viel Rennerei und Aufregung verursacht ( Behörde und Finanzamt sind sehr schnell im Kürzen… Minijob direkt nach 1 Monat gekündigt ( leider, da ich den Job gerne gemacht habe )

Ich wollte noch arbeiten gehen:
a) um meiner Depression vorzubeugen
b) …..
c) …
Arbeit wird nicht belohnt

Abkürzungen hier höher als der Lohn

ich starte noch mal neu
ich achte auf die richtige Anmeldung
Clemens aus Rostock

Susanne Grohnert-M...
SM
Susanne Grohnert-M...

Ich bin Betreuungskraft und soll mit einem Verdienst von 730€/Monat netto angestellt werden. Um zu vermeiden, dass ich Steuern bezahlen muss (das wäre bei mir Steuerklasse 5) , könnte mein Arbeitgeber mich als Übungsleiterin für 250€/Monat anstellen und die restlichen 480€/Monat könnte ich als geringfügig beschäftigte Betreuungskraft angestellt werden? Ist soetwas möglich bei einer wöchentlichen Gesamtarbeitszeit von insgesamt 8,75 Stunden? Anmerkung -die vielleicht von Relevanz ist- : Vormittags biete ich täglich Bewegungs-, Koordinations- und Denktraining für Senioren an, und Nachmittags werden Gesellschaftsspiele gespielt.

L Klingenberg
LK
L Klingenberg

Ich möchte meinem Minijober den Lohn von 520 Euro auf 556 Euro ab 2025 erhöhen. Da sich der Lohn nicht geändert hat in Vergangenheit, habe ich einen Dauerbeitragsnachweis eingerichtet. Nun muss ich diesen ja ab Januar 2025 ändern. Muss ich erst den alten Dauerbeitragsnachweis stornieren und dann einen neuen einrichten mit den veränderten Werten oder reicht es, einfach über das SV Portal einen Dauerbeitragsnachweis erneut einzugeben und dieser ersetzt dann den alten automatisch?

Perschke Ute
PU
Perschke Ute

eine Mitarbeiterin hat in 2024 jeden Monat 520,00 Euro verdient. Jetzt haben wir im Dezember viel zu tun und die Verdienstgrenze ist noch nicht erreicht. Darf sie im Dezember dann 736,00 Euro verdienen (520 x 11 Monate = 5.720,00 + 736,00 = Verdienstgrenze 6.456,00 € Stundenmäßig bleibt sie unter 40 Std, da Stundenlohn 19,00 €
Die Umlagen werden erhöht. Wie schreibe ich den Dauer Beitragsnachweis, da der Verdienst dann im Dezember anders wäre?

Perschke Ute
PU
Perschke Ute

Ich finde den Minijob Rechner für 2025 nicht um die Umlagen und um den Dauerauftrag für Januar ändern zu können.

Frank Gruben
FG
Frank Gruben

Muss ich als Minijober einen neuen Vertrag unterschreiben oder bekomme ich automatisch die Erhöhung

Janina Babar
JB
Janina Babar

Hallo ist das richtig das ab Januar 2025 im Minijob mehr verdienen darf anstatt 538 / 556 ?? Und das die Anzahl von den Stunden gleich bleibt bei 43 ?? Wäre nett wenn man mir antworten würde . Danke .

Anton Rümmele
AR
Anton Rümmele

Ist jemand der einen Minijob ausübt über den Minijob krankenversichert?

z.Bsp. Ehemann im Ausland krankenversichert ohne Familienversicherung und Ehefrau hat in Deutschland nur einen Minijob. Zwei minderjährige Kinder sind auch noch im Haushalt.

R. Habermann
RH
R. Habermann

Ist die Erhöhung ab 01.01.2025 schon „amtlich“?

Angela Hoffmann
AH
Angela Hoffmann

Frage zu Stunden: ich führe ein Arbeitszeitkonto. Vereinbart wurde, dass ich monatlich (im Schnitt) 38 Stunden arbeite & 532 € Arbeitsentgelt erhalte. Plus- und Minusstunden werden im Folgemonat fortgeschrieben.

Beispiel: im Dezember (durch das Weihnachtsgeschäft) werden bis zu 80 Stunden anfallen, dafür im Januar keine & im Februar nur wenige. Das Arbeitsentgelt bleibt immer gleich.

Ist das regelkonform, insbesondere hinsichtlich SV- freiheit? Muss das in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag konkret geregelt sein oder reicht das so, wie ich es beschrieben habe?

Songül baykal
SB
Songül baykal

Hallo ,daf man mit Erwerbsminderungsrente zwei Minijobs haben ohne Steuer fällig zu werden.,soweit man bis Hinzuverdienst Grenze nicht übersteigt LG.

Peter Bangert
PB
Peter Bangert

Warum darf ein Pensionär weiterhin nur 520 Euro dazu verdienen?

Leonhard Urban
LU
Leonhard Urban

Der Beitrag ist sehr informativ. Leider wird aber nicht ausgeführt, was geschieht, wenn ein bisher versicherungspflichtiger Arbeitnehmer durch Erhöhung der Grenze in den Minijob fällt, also keine Anpassung erfolgt. Bleibt er dann im folgenden Zeitraum als Minijobber in der Rentenversicherung mit eigenem Beitragsanteil, wenn er dies nicht ausdrücklich abwählt?

Christine Hafner
CH
Christine Hafner

Ihre Seite ist absolut informativ und hilfreich.
Danke dafür.

Hans-Jürgen Schmi...
HS
Hans-Jürgen Schmi...

Bisher durfte jeder 2x im Jahr das doppelte im Monat verdienen. Jetzt bei 556,–€ paßt das genau zum Höchstbetrag, die Jahreshöchstgrenze an Verdienst wurde nicht hochgesetzt, das heißt Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Ist es nicht Sinnvoll die Jahreshöchstgrenze ebenfalls heraufzusetzen?
Jahresverdienstgrenze für gering Beschäftigte sollte ebenfalls hochgesetzt werde!

Elwine Happ-Frank
EF
Elwine Happ-Frank

Ich möchte eine Pflegekraft als Aushilfe vier Stunden pro Woche beschäftigen. Sie soll immer montags kommen. Manchmal hat ein Monat 4 Montage, gelegentlich (zum Beispiel im Dezember) 5 Montage. Welches Gehalt gebe ich an?

Lucia.Rodriguez
LR
Lucia.Rodriguez

Kann ein Person ohne Steuernummer ein Minijob haben?? Ich bi Spanierin uns habe die Anmeldungtermin in Dezember und bis dan habe ich nicht die Id Nr