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Dringende Meldung

SOUNDS WRONG II: Kinderpornografie in Jugendchats - Das passiert nicht nur woanders

Mann steht hinter eine Sportplatzzaun

© Polizeiliche Kriminalprävention

Ein Coach entdeckt vor dem Training Missbrauchsdarstellungen auf einem der Handys seiner Kids. Fragen jagen ihm durch den Kopf. Mit so etwas hat er nicht gerechnet, hilflos steht er da. Der zweite SOUNDS WRONG Clip stellt wieder Fragen zum Thema Kinderpornografie auf Kinderhandys. Auf www.soundswrong.de geben wir die Antworten, nach denen Sie in solch einer Situation suchen. Nichtstun ist keine Option!

 

 

„Also du denkst dir, das sind doch die Kids, die ich von klein auf kenne. (…) Ich mein klar, so was muss gemeldet werden, das lernt man, wenn man mit Kindern arbeitet. Ich auch. Aber bei so was denkst Du dir immer, das passiert nur woanders.“

Unsere Antwort ist deutlich: Zeigen Sie Zivilcourage! Helfen Sie durch Melden mit, echten Missbrauch aufzudecken und zu beenden.

Wer beruflich an einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche arbeitet, sich ehrenamtlich im Verein engagiert oder als in die Betreuung von Minderjährigen eingebunden ist, muss illegale Inhalte beispielsweise auf dem Smartphone der Kinder nicht auf Strafbarkeit bewerten können.

Beachten Sie auch immer, die intern aufgestellten Meldewege und Verpflichtungen Ihrer Einrichtung.

 

Die Tipps der Polizei:

  • Die Verbreitung von Kinderpornografie in digitalen Medien stoppen.
  • Dem Netzwerkbetreiber oder der Polizei melden.
  • Zivilcourage zeigen: Kinder und Jugendliche aufklären.

 

Und auch wichtig: Aus Chatgruppen austreten, in denen solche Inhalte verbreitet werden und andere darauf aufmerksam machen. Jede und jeder kann aber der Sache nachgehen, das Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen oder mit den Minderjährigen selbst suchen.

Mit drei markanten Videoclips und wichtigen Informationen auf der Internetseite www.soundswrong.de klären wir das Erwachsene Umfeld von Kindern und Jugendlichen gezielt über die strafbare Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen auf.

Seit der am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuches ist die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ein Verbrechenstatbestand.

 

Alle Handlungsempfehlungen finden Sie unter:

SOUNDS WRONG