Beiträge: Ab 39 Euro Mitglied werden

Ihr Mitgliedsbeitrag bei der VLH richtet sich nach der Höhe Ihrer Jahreseinnahmen des Vorjahres. Das heißt, dass sich Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag jedes Jahr verändern kann, je nachdem, wie viel Sie im letzten Jahr eingenommen haben. Dennoch stehen Ihnen alle Leistungen der VLH immer vollumfänglich zur Verfügung – egal, mit welchen Einkommensteuerfragen Sie zu uns kommen.

Daher nutzen Sie unsere Leistungen! Sie stehen Ihnen zu.

Übersicht unserer Beitragsstufen

In dieser Tabelle können Sie nachsehen, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag in diesem Jahr voraussichtlich sein wird:

Beitragsstufe

Beitragsbemessungsgrundlage

Gesamtbetrag
(inkl. gesetzl. MwSt.)

 von Eurobis EuroEuro
1010.00039,00
210.00115.00076,00
315.00120.000104,00
420.00130.000126,00
530.00140.000152,00
640.00150.000177,00
750.00160.000205,00
860.00170.000220,00
970.00180.000234,00
1080.00190.000273,00
1190.001100.000327,00
12 über 100.000385,00

Den exakten Betrag errechnet Ihre Beraterin oder Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Denn zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können Ihren Mitgliedsbeitrag verändern.

Sollte Ihnen bei Ihrem Beitritt zur VLH ein reduzierter Mitgliedsbeitrag gewährt worden sein, so gilt dieser nur für das Jahr des Beitritts. Im Folgejahr wird Ihr Mitgliedsbeitrag anhand der Beitragsordnung errechnet.

Jetzt VLH-Mitglied werden

Als Vereinsmitglied bei der VLH stehen Ihnen unsere Leistungen das ganze Jahr zur Verfügung – ohne Zusatzkosten.
Und das Beste: In Erstattungsfällen erhalten VLH-Mitglieder im Schnitt 1.400 Euro vom Finanzamt zurück.

Einmalige Aufnahmegebühr

Zu diesem jährlichen Mitgliedsbeitrag kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von zehn Euro, die Sie nur beim ersten Termin in Ihrer Beratungsstelle zahlen müssen.

Unsere Kooperationen

Diese Aufnahmegebühr entfällt generell für alle, die Mitglied oder Kundin bzw. Kunde unserer Kooperationspartner/innen (Stand: 2024) sind: 

  • ADEXA (Apotheken-Gewerkschaft)
  • Christliche Gewerkschaft CGPT
  • Deutscher Bankangestellten-Verband
  • Gewerkschaft der Polizei - Bezirk Bundespolizei
  • Grenzgänger INFO e. V. und Aufenthalter INFO e. V.
  • IG Bau
  • IG BCE
  • IG Metall
  • komba Gewerkschaft
  • NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten)
  • proT-in
  • Trenkwalder Beteiligungs-AG
  • VDStra (Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten)

Außerdem entfällt die Aufnahmegebühr für Mitarbeiter/innen der Deutschen Bank. 


 

VLH-Rentnergutschein

Rentnerinnen und Rentner zahlen bei Vorlage des Rentenausweises und des VLH-Rentnergutscheins ebenfalls keine Aufnahmegebühr.

Hier den VLH-Rentnergutschein herunterladen

 


 

Beitragsordnung in 20 Sprachen

Egal, ob Deutsch Ihre Muttersprache ist oder nicht, wenn Sie bei uns Mitglied werden wollen, sollten Sie unsere Beitragsordnung kennen. Als besonderen Service bieten wir Ihnen daher unsere Beitragsordnung in verschiedenen Sprachen an, damit Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen:

Beitragsordnung
PDF - 143 KB
Deutsch
 

Häufige Fragen

  • Was bedeutet „voraussichtlicher“ Jahresbeitrag?

    Der Mitgliedsbeitrag orientiert sich an Ihren Brutto-Jahreseinnahmen des Vorjahres. Neben Ihren Arbeitseinkünften fließen also z. B. auch Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte in die Beitragsberechnung mit ein. Und da diese Angaben sehr individuell sind, wird Ihr Beitrag in einem ersten persönlichen Beratungsgespräch ermittelt.

  • Deckt der Mitgliedsbeitrag alle Leistungen ab?

    Ja, wir sprechen hier von einem Beitrag ohne Zusatzkosten. Für den Jahresbeitrag kümmert sich Ihr/e Beratungsstellenleiter oder -leiterin das ganze Jahr um Ihre Steuerangelegenheiten. Einen Überblick über alle Leistungen finden Sie hier.

  • Wann wird der Beitrag fällig?

    Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 2. Januar fällig. Sie erhalten die Beitragsrechnung entweder postalisch oder digital und können den Betrag dann entweder auf unser Konto überweisen oder per Lastschrifteinzug von Ihrem Konto abbuchen lassen.

    Für Neu-Mitglieder, die im Verlauf des Jahres beitreten, ist der Beitrag unmittelbar nach der Aufnahme zu entrichten – entweder direkt vor Ort in der Beratungsstelle oder bequem per Lastschrift.

    Bitte beachten Sie: Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß den Gepflogenheiten eines Vereins erhoben, unabhängig davon, ob Sie die Dienste der VLH in Anspruch nehmen oder nicht.

  • Was ist, wenn man verheiratet ist?

    Bei zusammenveranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften (also einer gemeinsamen Steuererklärung) werden die Einnahmen zusammengerechnet und nur ein Mitgliedsbeitrag für beide erhoben. Dennoch müssen beide Ehepartner/innen bzw. Lebenspartner/innen jeweils Mitglied bei der VLH werden.

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