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Linke-Politiker gegen Verfassungsschutz Karlsruhe verbietet Überwachung von Bodo Ramelow

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz verboten. Er sei keiner anti-demokratischen Bestrebung verdächtig, hieß es. Ramelow hatte sich jahrelang gegen die Beobachtung gewehrt.
Bodo Ramelow: Der Linken-Politiker darf künftig nicht mehr überwacht werden

Bodo Ramelow: Der Linken-Politiker darf künftig nicht mehr überwacht werden

Foto: Hannibal Hanschke/ dpa

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zugunsten des Linken-Politikers Bodo Ramelow gefällt: Der Fraktionschef der Thüringer Linken darf nicht mehr vom Verfassungsschutz überwacht werden. Ramelow sei keiner anti-demokratischen Bestrebung verdächtig, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Beobachtung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das freie Mandat des klagenden Abgeordneten. Das Gericht hob damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf.

Ramelow hatte selbst gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt. Das Verfassungsgericht hob hervor, dass die Beobachtung von Abgeordneten grundsätzlich möglich sei, jedoch strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit unterliegen müsse. Bei Ramelow sei dies aber nicht der Fall.

Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Ein Überwiegen des Interesses am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft."

Ramelow erklärte am Mittwoch kurz nach dem Bekanntwerden des Richterspruchs auf Twitter: "Über 30 Jahre wurde ich ausspioniert und ausgeschnüffelt! Zehn Jahre habe ich geklagt, nun höre ich, dass ich in Karlsruhe gesiegt habe."

Ramelow war von 2005 bis 2009 Mitglied des Bundestags und stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion. Seit Herbst 2009 ist er Vorsitzender der Linksfraktion im Thüringer Landtag.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt bereits seit 1986 eine Akte über ihn. Damals war er Gewerkschaftssekretär in Hessen. Ab 1999 saß er im Thüringer Landtag, später wechselte Ramelow in den Bundestag.

Er war den Vorinstanzen zufolge nicht verdächtig, "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verfolgen" und beteiligte sich auch nicht an radikalen Strömungen innerhalb der Partei.

ler/dpa/AFP